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Frist abgelaufenEU-weitMedizintechnikLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Beschaffung von einer Durchleuchtungsanlage und einer Röntgenanlage für das Klinikum Nürnberg

Klinikum Nürnberg · Nürnberg, Bayern

Aktenzeichen 000218-01veröffentlicht 09.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 211 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Nürnberg90419, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (98 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (153 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Bindefrist endet
    52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Lieferung, Bereitstellung und Inbetriebnahme von einer Durchleuchtungsanlage und Röntgenanlage für das Institut für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin Klinikum Nürnberg im Eltern-Kind-Zentrum am Campus Süd.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Qualität
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Preis

Eignung10 von 10 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
MINDESTANFORDERUNGEN: (1) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. (2) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gemäß §21 Absatz 1 Numm … ganz lesenMINDESTANFORDERUNGEN: (1) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. (2) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gemäß §21 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzt, gemäß §21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder §19 Absatz 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. (3) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. (4) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (5) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und dass das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. (6) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (7) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (8) Eigenerklärung darüber, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. (9) Eigenerklärung darüber, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. (10) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. (11) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. (12) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte und nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (13) Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
MINDESTANFORDERUNG: (14) Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Der Bieter erklärt in einem Berufs-/ Handelsregister eingetragen zu sein bzw. nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet zu sein, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nach … ganz lesenMINDESTANFORDERUNG: (14) Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Der Bieter erklärt in einem Berufs-/ Handelsregister eingetragen zu sein bzw. nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet zu sein, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen zu können. Der Bieter/die Bietergemeinschaft werden aufgefordert, eine entsprechende Kopie des Berufs-/Handelsregisterauszugs oder Kopien über anderweitige Bescheinigungen und Erlaubnisse zur Befähigung der Berufsausübung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
MINDESTANFORDERUNG: (15) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 15.000.000,00 Euro, Sach- und Umweltschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro und Vermögenssch … ganz lesenMINDESTANFORDERUNG: (15) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 15.000.000,00 Euro, Sach- und Umweltschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 Euro und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 je Schadensereignis versichert, jährlich jedoch höchstens bis zum jeweils zweifachen Betrag pro Schadensart. Weiterhin erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass im Falle einer Zuschlagserteilung der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Bescheinigung von dessen/deren Versicherungsträger für die oben erklärte Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von 14 Tagen vorlegen wird. Eine Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
MINDESTANFORDERUNG: (17) Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten nach. Für die geforderten Gerätetypen gelten dabei folgende spezifische Mindestanforderungen: 1. Referenzen Durchleuchtungsanlage: Nachweis von mindesten … ganz lesenMINDESTANFORDERUNG: (17) Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten nach. Für die geforderten Gerätetypen gelten dabei folgende spezifische Mindestanforderungen: 1. Referenzen Durchleuchtungsanlage: Nachweis von mindestens einer Installation eines bodenmontierten Systems in Obertisch-Anordnung, die für die Untersuchung pädiatrischer Patienten (alle Altersklassen) geeignet und im Einsatz sind. 2. Referenzen Konventionelle Röntgenanlage: Nachweis von mindestens einer Installation eines deckengeführten Digitalsystem, jeweils ausgestattet mit Buckytisch und Rasterwandstativ. Die Referenzprojekte müssen die erfolgreiche Umsetzung folgender technischer Standards belegen (Vergleichbarkeit im Sinne der Komplexität): • DMS-Integration: Anbindung an ein Dosismanagementsystem (DMS) via DICOM RDSR zur automatisierten Dosisüberwachung. • IT-Infrastruktur: Integration der Modalitäten in eine Active Directory-Umgebung sowie Umsetzung automatisierter Sicherheits-Updates und Endpoint-Security-Konfigurationen (Antiviren-Software) unter Einhaltung definierter Kennwortrichtlinien. • Netzwerkanbindung: Kommunikation mit einem Krankenhausinformationssystem (KIS) und einem PACS mittels aktueller DICOM-Standards. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Abnahme oder Inbetriebnahme (betriebsfertige Übergabe) nach dem 01.01.2022 erfolgte. Die Projekte müssen in Bezug auf den Leistungsumfang (Lieferung, betriebsfertige Montage, IT-Anbindung sowie Applikationsschulung) mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Die Anlagen müssen sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in einem EU-Mitgliedstaat (oder einem Vertragsstaat des EWR) im ungestörten klinischen Betrieb befinden. Weitere erforderliche Angaben pro Referenz: • Name und Anschrift des Referenzgebers sowie Benennung eines Ansprechpartners. • Auftragswert der Leistungen in Euro (netto). • Bestätigung, dass die Leistungserbringung ohne erhebliche oder fortlaufende Mängel erfolgte (insbesondere keine vorzeitige Vertragsbeendigung oder Geltendmachung von Schadensersatz wegen Schlechtleistung). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben im Rahmen der Angebotsaufklärung durch Rückfrage beim Referenzgeber oder durch eine Besichtigung der Anlage zu verifizieren. Referenzobjekte aus dem gesamten Bundesgebiet oder dem europäischen Ausland sind gleichermaßen zugelassen und führen zu keinerlei Nachteil in der Bewertung. Für den Nachweis der Referenzen ist zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zur Referenzbeschreibung zu verwenden und vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Verwendung bietereigener Formulare oder bloße Verweise auf allgemeine Referenzlisten sind nicht zulässig und können zum Ausschluss des Angebots führen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
MINDESTANFORDERUNG: (18) Eigenerklärung zum Masernschutzgesetz: Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter/der Bietergemeinschaft vorliegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
MINDESTANFORDERUNG: (19) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zum Bezug Russland. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
MINDESTANFORDERUNG: (20) Gefordert wird eine Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter/die Bietergemeinschaft sichert zu, dass die Herstellung bzw. die Bearbeitung der eingesetzten bzw. zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
Informationssicherheit
(21) Nachweis der allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, Anlage 2 aus den Vergabeunterlagen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
10.04.2026, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bieter, Bietergemeinschaften und ggf. Unterauftragnehmer sowie eignungsverleihende Unternehmen können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) oder mit einer Einheitliche Euro … ganz lesenBieter, Bietergemeinschaften und ggf. Unterauftragnehmer sowie eignungsverleihende Unternehmen können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) oder mit einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise und Referenzen mit dem Auftragsgegenstand und den in dieser Ausschreibung geforderten Mindestkriterien vergleichbar und aktuell sind. Es erfolgt keine losweise Vergabe. Begründung der Nichtaufteilung in Lose gemäß § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB: Der Auftraggeber verzichtet im vorliegenden Verfahren auf eine Aufteilung der Leistungen in Fachlose und vergibt die Durchleuchtungsanlage sowie die konventionelle Röntgenanlage als Gesamtlos. Diese Abweichung vom Gebot der Losbildung ist zur Abwendung erheblicher Risiken für die Patientensicherheit und zur Gewährleistung einer lückenlosen Versorgungsqualität im neuen Eltern-Kind-Zentrum (EKiZ) zwingend geboten. Vermeidung von Fehlbedienungen durch Software-Homogenität: In der hochsensiblen pädiatrischen Radiologie müssen Notfallprozesse unter extremem Zeitdruck sicher beherrscht werden. Eine identische Bedienlogik, grafische Benutzeroberfläche (GUI) und Workflow-Struktur beider Anlagen ist essentiell, um das Risiko von Anwendungsfehlern bei Personalrotation zu minimieren. Unterschiedliche Systemumgebungen würden die kognitive Belastung des medizinischen Fachpersonals erhöhen und damit die Patientensicherheit unmittelbar gefährden. Sicherstellung des ALARA-Prinzips (Strahlenschutz): Die Leistungsverzeichnisse fordern spezifische pädiatrische Dosisreduktions-Technologien und ein integriertes Dosismanagement. Eine einheitliche Systemlandschaft garantiert eine konsistente Protokollführung und die fehlerfreie Übertragung der Strahlendosen an das DMS-System. Die Vermeidung von Schnittstellenbrüchen zwischen verschiedenen Herstellern ist hierbei ein entscheidendes Kriterium für den Strahlenschutz der minderjährigen Patienten. Hardware-Interoperabilität als Sicherheitsredundanz: Das geforderte 'Detektor-Sharing' dient nicht nur der Wirtschaftlichkeit, sondern stellt eine kritische Sicherheitsredundanz dar. Im Falle eines Detektordefekts ermöglicht nur die volle Hardware-Kompatibilität innerhalb eines Herstellerverbunds den sofortigen Austausch der Komponenten, um die diagnostische Betriebsbereitschaft ohne Zeitverzug aufrechtzuerhalten. Wirtschaftliche Synergien bei der klinischen Anbindung: Die 10-jährige Vollwartung (inkl. 4h-Reaktionszeit) durch einen einzigen Servicepartner sichert die geforderte Systemverfügbarkeit von 95 %. Eine Aufsplittung würde zu unkalkulierbaren Verzögerungen bei der Störungsbeseitigung an den komplexen IT-Schnittstellen (KIS/PACS) führen. Der Auftraggeber kommt nach Abwägung zu dem Schluss, dass die fachspezifischen Anforderungen an die Patientensicherheit und die technische Prozessintegrität im pädiatrischen Kontext eine Gesamtvergabe rechtlich zwingend erfordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (211 Lose mit Angabe)
401.201 €Zuschlagswert im Median
211.394 € – 889.185 €mittlere Hälfte, 44 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Bayern (12 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 10.04.2026 auf 17.04.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 17.04.2026 auf 24.04.2026 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 101287f8-c223-4791-a6ce-958a68d9a1aa.