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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen1 Berichtigung

Beschaffung von Berufs- und Arbeitskleidung im Mietservice für die Große Kreisstadt Nördlingen

Große Kreisstadt Nördlingen · Nördlingen, Bayern

Aktenzeichen 187-2025veröffentlicht 31.07.2025erstmals 31.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 428 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Donau-Ries.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Nördlingen86720, Landkreis Donau-Ries, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium30 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium5 %
  • Kostenkriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Große Kreisstadt Nördlingen beabsichtigt, die Berufs- und Arbeitskleidung im Mietservice inklusive Reinigung und Instandhaltung neu zu vergeben. Die Arbeitskleidung muss den gesetzlichen Anforderungen (z.B. der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Richtlinien für die Sicherung von Ar-beitsstellen an Straßen (RSA), allg. Unfallverhütungsvorschriften etc.) und je nach Fachbereich der EN ISO 20471 entsprechen, um den Bedarf bei 77 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzudecken.

Beschreibung des Loses

Die Große Kreisstadt Nördlingen beabsichtigt, die Berufs- und Arbeitskleidung im Mietservice inklusive Reinigung und Instandhaltung neu zu vergeben. Die Arbeitskleidung muss den gesetzlichen Anforderungen (z.B. der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), allg. Unfallverhütungsvorschriften etc.) und je nach Fachbereich der EN ISO 20471 entsprechen, um den Bedarf bei 64 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzudecken. Zur Bewertung des Gebrauchswertes der angebotenen Berufs- und Arbeitskleidung führt der Auftraggeber eine Bemusterung durch. Für die Bemusterung sind dem Auftraggeber direkt mit der Angebotsabgabe kostenfrei folgende Garnituren einzureichen (Herren-Modell): 1 Poloshirt marine. Größe L, 1 T-Shirt marine Größe L, 1 Bundhose anthrazit/schwarz Größe 25, 1 Warnschutzbundhose orange/anthrazit Größe 25.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Gebrauchswert
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Ökologie/Nachhaltigkeit
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 5Reinigungsverfahren
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50Preis

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintragim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich angeben. Nicht präqualifizierte Unternehme … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit: Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintragim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die vollständig ausgefüllte „Anlage 7 Eignungsprüfung“ mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl gelangt, sämtliche in der „Anlage 7 Eignungsprüfung“ angeführten Nachweise und Erklärungen der dort genannten Stellen schriftlich zu belegen durch: - Drei Referenznachweise über abgeschlossene vergleichbare Projekte aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren mit den in „Anlage 7 Eignungsprüfung“ aufgeführten Angaben. Anstelle der ausgefüllten „Anlage 7 Eignungsprüfung“ wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte „Anlage 8 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft" vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten oben genannten Eigenerklärungen sowie Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Angebot abzugeben.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die vollständig ausgefüllte „Anlage 7 … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis Ihrer Eignung den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten schriftlich angeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die vollständig ausgefüllte „Anlage 7 Eignungsprüfung“ mit Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Leistungen, mit Angaben zu Registereintragungen, mit Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, mit Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlungbegangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt sowie mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und mit Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Anstelle der ausgefüllten „Anlage 7 Eignungsprüfung“ wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Unternehmen die in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Weitere Anforderungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die vollständig ausgefüllte „Anlage 8 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft" vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten oben genannten Eigenerklärungen sowie Nachweise und Erklärungen zur Eignung mit dem Angebot abzugeben.
Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Die Angabe ist gemäß und in „Anlage 7 Eignungsprüfung“ zu tätigen.
Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug und Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer gemäß „Anlage 7 Eignungsprüfung“.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Dienstleistungsvertrag für die ausgeschriebene Leistung beginnt mit dem Datum der ersten Lieferung, spätestens jedoch am 01.04.2026. und endet am 31.03.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Danach besteht die Möglichkeit der Verlängerung: Der Auftraggeber hat das zweimalige R … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Dienstleistungsvertrag für die ausgeschriebene Leistung beginnt mit dem Datum der ersten Lieferung, spätestens jedoch am 01.04.2026. und endet am 31.03.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Danach besteht die Möglichkeit der Verlängerung: Der Auftraggeber hat das zweimalige Recht, die Vertragslaufzeit durch einseitige Erklärung um jeweils 12 Kalendermonate zu gleichen Konditionen zu verlängern („Optionsrecht“). Der Auftraggeber hat das Optionsrecht jeweils durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragszeit gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Für die rechtzeitige Ausübung des Optionsrechts kommt es auf den Zugang der Erklärung beim Auftragnehmer an. Übt der Auftraggeber eine Option nicht aus, verfallen die weiteren Optionen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
05.09.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Anlage 2 Leistungsbeschreibung Anlage 3 Wertungsmatrix Anlage 4 Angebotsschreiben Anlage 5 Leistungsverzeichnis Anlage 6 Vertragsurkunde Anlage 7 Eignungsprüfung Anlage 8 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft Anlage 9 Nachunternehmer Anlage 10 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen … ganz lesenLeistung: Anlage 2 Leistungsbeschreibung Anlage 3 Wertungsmatrix Anlage 4 Angebotsschreiben Anlage 5 Leistungsverzeichnis Anlage 6 Vertragsurkunde Anlage 7 Eignungsprüfung Anlage 8 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft Anlage 9 Nachunternehmer Anlage 10 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen Anlage 11 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Anlage 12 VOL-B Fragen der Interessenten/Bieter und Antworten des Auftraggebers im Vergabeverfahren Die von der Vergabestelle mitgeteilten Bieterinformationen. Soweit in Druckstücken, die für den Vertrag relevant sind, auf gesetzliche Regelungen Bezug genommen wird und diese sich ändern, gelten die Änderungen auch für diesen Vertrag. Mit Abgabe des Angebotes wird dessen Inhalt einschließlich aller darin aufgeführten Anlagen verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages. Das Angebot des Auftragnehmers
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 181 (Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

45vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (48 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Bayern (431 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 02.09.2025
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 02.09.2025 auf 05.09.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 58bd70d8-bfeb-4800-b47a-a387c0684d73.