Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten - Kabel und Netzwerkzubehör

Auftraggeber nicht angegeben

Aktenzeichen VG-3000-2025-0032veröffentlicht 31.07.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 507 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,55 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1,55 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.08.2025 – 31.07.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten - Kabel und Netzwerkzubehör.

Beschreibung des Loses

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von aktiven Netzwerkkomponenten - Kabel und Netzwerkzubehör" mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Über den Vorgängervertrag wurden, bezogen auf ein Kalenderjahr, die folgenden Kabelmengen in unterschiedlichen Längen, Farben und Steckerausführungen beschafft: • Kupfer-Patchkabel RJ45: ca. 35.000 • LWL- Multimode-Patchkabel: ca. 3.500 • LWL- Singlemode-Patchkabel: ca. 200 • vorkonfektionierte SM- und MM-LWL-Trunks (24 und 48 Fasern): ca. 30 • vorkonfektioniere RJ45-Trunks mit je 6 Kanälen: ca. 5 • Dienstleistung Monteurtage: ca. 15 Diese Angaben dienen lediglich als Information über die Vergangenheit und stellen keine Prognose für die Zukunft oder eine Abnahmeverpflichtung dar. Die ausgeschriebenen Kabel und das Netzwerkzubehör dienen zur Verkabelung verschiedenster Netzwerke in Hessen (LAN, RZ, WAN) auf der Basis von Ethernet, DDV und MPLS. Die Anbindung erfolgt in jeweils verschiedenen physikalischen Ausprägungen (Kupferkabel, Lichtwellenleiter), Festverbindungen und WDM-Technik. Zur Erfüllung der vertraglichen Anforderungen wurden in der Vergangenheit im wesentlichen Produkte der folgenden Hersteller umgesetzt: Rosenberger-OSI, Leo-ni-Kerpen, Dätwyler, AMP/TEconnectivity, Knürr und Rital. Diese Aufzählung beinhaltet weder eine Rangfolge, noch erhebt sie Anspruch auf Vollständigkeit oder Geltung für künftige Anforderungen. Der Auftragnehmer kann und soll auch gleichwertige Artikel anderer Hersteller anbieten, die die zugehören Normen und Standards nachweisbar erfüllen. Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er bei auftretendem Bedarf von Neu- oder Nachfolgeprodukten auch auf andere als die genannten, sowie neue Hersteller und Lieferanten zurückgreifen kann. Für die Evaluierung von Neu- oder Nachfolgeprodukten gemeinsam mit der HZD ist ein fachkompetenter Ansprechpartner vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Neben der reinen Beschaffung werden zusätzlich bedarfsweise unterstützende Dienstleistungen bei der Konzeption und Durchführung von Netzwerkverkabelungs-, Aufbau- und Einbau- sowie Patcharbeiten benötigt, gegebenenfalls auch zur Unterstützung anderer, im Verkabelungsumfeld spezialisierter Dienstleister oder IT-Vorortbetreuern des Landes Hessen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Erwerb von Kabeln und Netzwerkzubehör. Die vom Auftragnehmer anzubietenden Produkte können vermutlich nicht über einen einzigen Lieferanten/Hersteller beschafft werden. Sie sind nach den Umständen auch nicht über die Preisliste eines Lieferanten/Herstellers beschreibbar. Daher erfolgt eine Unterteilung in Produktkategorien (siehe Ziffer 4.2 der LB). Zu jeder Produktkategorie muss der Auftragnehmer bei Angebotsabgabe ein bis maximal zwei Produkt-Preislisten (Referenzpreislisten) nennen, deren Produkte für ihn und das Land Hessen generell beschaffbar sind und für die der Auftragnehmer sich verpflichtet, den auf die Produkte des Warenkorbs gegebenen Rabatt auch für ähnliche, Nachfolge- oder Ergänzungsprodukte dem Land Hessen zu gewähren. Der Auftragnehmer kann ein- und dieselbe Referenzpreisliste auch für mehrere der hier aufgeführten Produktkategorien benennen. Die angebotenen Komponenten müssen zu bestehenden Verkabelungssystemen und Büroinfrastruktur uneingeschränkt kompatibel sein. NICHT über die gegenständliche Beschaffung und diese Leistungsbeschreibung abgedeckt sind fest mit den Gebäuden verbundene, bauseitig zu erstellenden Verkabelungen einschließlich der Grundausstattung an Netzschränken samt zugehörigen Leistungen. In der nLeistungsbeschreibung werden die geforderten Spezifikationen und technischen Details der vom Bieter zu liefernden Kabeltypen im Detail beschrieben. Die Produkte werden in folgende Kategorien unterteilt (siehe Ziffer 4.2 der LB): • Kupfer- Rangier- und Anschlusskabel • LWL-Patchkabel • Werkseitig vorkonfektionierte LWL- und Kupferkabel-Trunkkabel • Zubehör (Rangierfelder, Befestigungsmaterial, LWL-Reinigungssets, Kupplungen, Keystone-Module und Patchfelder) Die detaillierte Auflistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei den Dienstleistungen handelt es sich um Unterstützungs-Dienstleistungen in Bezug auf Einbau vorkonfektionierter Trunk-Verkabelung, Montage- und Patcharbeiten, sowie Erstellung und Dokumentation komplexer Verkabelungskonzepte. Diese Dienstleistungen sind nach entsprechender Vorgabe des Auftraggebers abrufbar. Bei Bedarf werden diese Unterstützungsleistungen voraussichtlich im Umfang von insgesamt ca. 5 % des Liefervolumens abgerufen. Dies stellt keine Mindestabnahmemenge dar, sondern dient lediglich der Kalkulation des Angebotes. Der Auftragnehmer bietet in den zwei Dienstleistungskategorien an: - Techniker - Ingenieure Servicezeiten: Montag bis Freitag: 7:00 - 18:00 Uhr, gesetzliche Feiertage in Hessen und Rheinland-Pfalz (je nach Lieferort) ausgenommen. Es ist zu beachten, dass im Vorfeld von Vor-Ort-Aktivitäten in Sicherheits- und Serverräumen der HZD für tätig werdende Mitarbeiter des Auftragnehmers rechtzeitig vor deren erstmaligem Einsatz eine individuell zu erfolgende Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG - Stufe2) zu veranlassen ist (siehe hierzu auch Rahmenvertrag Ziffer 28). Die detaillierte Beschreibung und Anforderungen der Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Mindestvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr (max. 4 Jahre).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.554.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften g … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 1.554.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Tei … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. (6) Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die folgenden Zuschlagskriterien bewertet: Preis zu 100 % Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis (100 % Preis). Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt (Datei "Preisblatt") ergibt.Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben3

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3cba2827-0c3d-4a94-929a-5e485a79821e.