Beschaffung von 3 MZF für die Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße
Stadt Neustadt an der Weinstraße · Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 180, tm - 69/2026-140veröffentlicht 01.06.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Monate
- 03.08.2026 – 30.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Monate03.08.2026 – 30.12.2026
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Neustadt an der Weinstraße67433, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 76,3 %, Leistung und Qualität 23,7 %.
- Entfernung zur nächsten Vertragswerkstatt (145)3,8 %
- Garantiezeit (G2-G4)11,5 %
- Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln (S1)2,3 %
- Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln (S2)2,3 %
- Servicezeit bei sonstigen, außer betriebsverhindernden Mängeln (S3)1,9 %
- Servicezeit bei sonstigen, außer betriebsverhindernden Mängeln1,9 %
- Preis76,3 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,9 Punkte |
| 25 % teurer | −15,3 Punkte |
| 50 % teurer | −25,4 Punkte |
| 100 % teurer | −38,2 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Angebotsfrist 10:30 Uhrvor 4 Monatenüber auftragsboerse.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrvor 4 MonatenStadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Zentrale Vergabestelle Exterstraße 6 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Vertragsbeginnvor 3 MonatenLaufzeit bis 30.12.2026
- Bindefrist endetvor 2 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von 3 MZF für die Feuerwehr Neustadt
Gegenstand nach CPV
- 34144210FeuerwehrfahrzeugeHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fahrzeug 3 Mannschaftstransportfahrzeuge | 5 Monate | – |
| 2 | Beladung Beladung dreier Mannschaftstransportfahrzeuge | 5 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Entfernung zur nächsten Vertragswerkstatt (145)Die nächstgelegene Vertragswerkstatt darf nicht weiter als 35 km von Neustadt an der Weinstraße entfernt sein. Werkstätten im Umkreis von 5 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 50 BP Werkstätten im Umkreis von 10 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 40 BP Werkstätten im Umkreis von 15 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 30 BP Werkstätten im Umkreis von 25 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 20 BP
- Qualität
- Garantiezeit (G2-G4)Eine Garantiezeit von 36 Monaten ergibt 40 BP Eine Garantiezeit von 48 Monaten ergibt 90 BP Eine Garantiezeit von 60 Monaten ergibt 150 BP
- Qualität
- Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln (S1)Der niedrigste Wert erhält 30 BP. Pro 30 Minuten mehr werden 5 BP abgezogen.
- Qualität
- Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln (S2)Der niedrigste Wert erhält 30 BP. Pro 30 Minuten mehr werden 5 BP abgezogen.
- Qualität
- Servicezeit bei sonstigen, außer betriebsverhindernden Mängeln (S3)Der niedrigste Wert erhält 25 BP. Pro Stunde werden 5 BP abgezogen.
- Qualität
- Servicezeit bei sonstigen, außer betriebsverhindernden MängelnDer niedrigste Wert erhält 25 BP. Pro Stunde werden 5 BP abgezogen.
- Preis
- Das kostengünstigste Angebot, welches die im LV geforderten Mindestanforderungen erfüllt, erhält die maximal mögliche Punktzahl von 1000 Punkten. Von diesem Wert (nach mathematischen Rundungsregeln auf volle 100,00 Euro auf- bzw. abgerundet) ausgehend, werden in Schritten von 500,00 Euro jeweils 20 Punkte abgezogen. Somit wäre grundsätzlich auch eine negative Bepunktung möglich.
Eignung6 von 6 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, soweit im Formblatt 124 vorgesehen.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unter Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.08.2026
- Vertragsende
- 30.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 01.07.2026, 10:30 Uhr. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Zentrale Vergabestelle Exterstraße 6 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung6 von 6 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, soweit im Formblatt 124 vorgesehen.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unter Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
- Eintragung in das Handelsregister
- Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.08.2026
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- auftragsboerse.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 01.07.2026, 10:30 Uhr. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Zentrale Vergabestelle Exterstraße 6 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße
- Website
- neustadt.eu
- Kontakt
- vergabe@
neustadt.eu
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Motoren Baader GmbH15 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH13 Zuschläge
- W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik12 Zuschläge
- Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH10 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH6 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 01.07.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 965ba0bf-a623-41a2-a936-63d125bc18bb.