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Beschaffung von 2 TLF 3000 für die Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße

Stadt Neustadt an der Weinstraße · Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 180, Hoc - 107/2026-140veröffentlicht 16.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 82 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Rheinland-Pfalz (19 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (58 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 62,5 %, Leistung und Qualität 37,5 %.

  • Dieselmotor mit mindestens 13 kW/t (25):3,1 %
  • Drehmoment von mindestens 1000 Nm (26):3,1 %
  • Entfernung zur nächsten Vertragswerkstatt (126):3,1 %
  • Angabe der vorraussichtlichen Lieferzeit nach Auftragseingang (133)12,5 %
  • Garantiezeit (G2-G4):9,4 %
  • Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln (S1):1,9 %
  • Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln (S2):1,9 %
  • Servicezeit bei sonstigen, außer betriebsverhindernden Mängeln (S3):1,3 %
  • Servicezeit bei sonstigen, außer betriebsverhindernden Mängeln (S4):1,3 %
  • Preis62,5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,4 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,7 Punkte
25 % teurer−12,5 Punkte
50 % teurer−20,8 Punkte
100 % teurer−31,3 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 3 Monaten
  3. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 38 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrgestell

Grundumfang Diesel-Fronthauberfahrgestell geeigent zum Aufbau eines Tanklöschfahrzeug TLF 3000 als Allrad-Fahrgestell mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 14 t, ohne Einschränkungen geeignet zum Aufbau eines TLF 3000 nach DIN 14530-22 in der aktuellsten Fassung, mit Singelbereifung an allen Achsen. Kraftfahrzeug-Kategorie 3 geländegängig nach DIN EN 1846-1 sowie DIN EN 1846-2.

––
2
Aufbau

Grundumfang Aufbau TLF 3000 ohne Lagerungen nach DIN 14530-22, Stand 11/2019

––
3
Beladung

Die feuerwehrtechnische Beladung beinhaltet: a) Standardbeladung nach DIN 14530-22 vom November 2019 Tabelle 1 , die auf dem TLF 3000 vorhanden sein muss, b) Zusatzbeladung nach örtlichen Gegebenheiten.

––

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag10 von 10 angegeben

Dieselmotor mit mindestens 13 kW/t (25):3,12 %
Drehmoment von mindestens 1000 Nm (26):3,12 %
Entfernung zur nächsten Vertragswerkstatt (126):3,12 %
Angabe der vorraussichtlichen Lieferzeit nach Auftragseingang (133)12,5 %
Garantiezeit (G2-G4):9,38 %
Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln (S1):1,88 %
Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln (S2):1,88 %
Servicezeit bei sonstigen, außer betriebsverhindernden Mängeln (S3):1,25 %
Servicezeit bei sonstigen, außer betriebsverhindernden Mängeln (S4):1,25 %
Preis62,5 %
Qualität
Dieselmotor mit mindestens 13 kW/t (25):Eine Motorleistung von 185 kW wird mindestens gefordert. Je 2 kW mehr, werden 5 BP vergeben. Max. können hier 50 BP erlangt werden. Dies entspricht einer Motorleistung von 205 kW.
Qualität
Drehmoment von mindestens 1000 Nm (26):Ein Motordrehmoment von 1000 Nm wird mindestens gefordert. Je 20 Nm mehr, werden 5 BP vergeben. Max. können hier 50 BP erlangt werden. Dies entspricht einem Motordrehmoment von 1200 Nm.
Qualität
Entfernung zur nächsten Vertragswerkstatt (126):Die nächstgelegene Vertragswerkstatt darf nicht weiter als 35 km von Neustadt an der Weinstraße entfernt sein. Werkstätten im Umkreis von 5 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 50 BP Werkstätten im Umkreis von 10 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 40 BP Werkstätten im Umkreis von 15 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 30 BP Werkstätten im Umkreis von 25 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 20 BP Werkstätten im Umkreis von 30 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 10 BP Werkstätten im Umkreis von mehr als 30 km zum Standort des Fahrzeuges Lindenstraße 22, 67433 NW erhalten 0 BP
Qualität
Angabe der vorraussichtlichen Lieferzeit nach Auftragseingang (133)Die kürzeste Lieferzeit erhält 200 BP. Pro Monat längere Lieferzeit der weiteren Wettbewerber werden von diesem Wert 20 BP abgezogen.
Qualität
Garantiezeit (G2-G4):Eine Garantiezeit von 36 Monaten ergibt 40 BP Eine Garantiezeit von 48 Monaten ergibt 90 BP Eine Garantiezeit von 60 Monaten ergibt 150 BP
Qualität
Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln (S1):Der niedrigste Wert erhält 30 BP. Pro 30 Minuten mehr werden 5 BP abgezogen.
Qualität
Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln (S2):Der niedrigste Wert erhält 30 BP. Pro 30 Minuten mehr werden 5 BP abgezogen.
Qualität
Servicezeit bei sonstigen, außer betriebsverhindernden Mängeln (S3):Der niedrigste Wert erhält 20 BP. Pro 30 Minuten mehr werden 5 BP abgezogen.
Qualität
Servicezeit bei sonstigen, außer betriebsverhindernden Mängeln (S4):Der niedrigste Wert erhält 20 BP. Pro 30 Minuten mehr werden 5 BP abgezogen.
Preis
Das kostengünstigste Angebot, welches die im LV geforderten Mindestanforderungen erfüllt, erhält die maximal mögliche Punktzahl von 1000 Punkten. Von diesem Wert (nach mathematischen Rundungsregeln auf volle 100,00 Euro auf- bzw. abgerundet) ausgehend, werden in Schritten von 500,00 Euro jeweils 20 Punkte abgezogen. Somit wäre grundsätzlich auch eine negative Bepunktung möglich.

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mit dem Angebot sind 3 Referenzprojekte der letzten 3 Kalenderjahren, sowie die geeigneten Bestätigungen der jeweiligen Auftraggeber inkl., Kontaktdaten über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen vorzulegen. Referenzen gelten als vergleichbar, wenn sie nach Art der erbrachten Leistung, den au … ganz lesenMit dem Angebot sind 3 Referenzprojekte der letzten 3 Kalenderjahren, sowie die geeigneten Bestätigungen der jeweiligen Auftraggeber inkl., Kontaktdaten über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen vorzulegen. Referenzen gelten als vergleichbar, wenn sie nach Art der erbrachten Leistung, den ausgeführten Tätigkeiten sowie der übernommenen Aufgabenstellung dem in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsbild im Wesentlichen entsprechen. Maßgeblich ist eine wertende Gesamtbetrachtung von Leistungsinhalt und Schwierigkeitsgrad. Referenzleistungen als Nachunternehmer sind zulässig soweit sie in vertragsrechtlicher und haftungsrechtlicher Stellung sowie dem unternehmerischen Leistungsanteil dem maßstäblichen Tätigkeitsbild des zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses gleichwertig entsprechen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, soweit im Formblatt 124 vorgesehen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unter Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Eintragung in das Handelsregister
Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag7 von 7 angegeben

Pumpenleistung 7.1.13,03 %
Verrohrung 7.1.66,06 %
Größe Löschwasserbehälter 7.2.2.6,06 %
Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln 16.12.13,03 %
Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln 16.12.23,03 %
Angabe der Lieferzeit 16.1418,18 %
Preis60,61 %
Qualität
Pumpenleistung 7.1.1Die Mindestleistung der Pumpe muss 2000l/min bei 10 bar betragen. Für jede weitere 100 l/min(bis 3000 l/min) werden 5 BP vergeben. Damit sind im Höchstfall 50 BP zu erreichen.
Qualität
Verrohrung 7.1.6Für die gewünschte durchgehende Verrohrung (ohne Zwischenstücke) werden 100 BP vergeben.
Qualität
Größe Löschwasserbehälter 7.2.2.Die Mindestgröße des Löschwasserbehälters muss 3000 l betragen. Für jede weitere 100 l die im Rahmen der Gewichtsreserve möglich sind, werden 100 BP vergeben.
Qualität
Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln 16.12.1Der niedriegste Wert erhält 50 BP. Pro Stunde mehr werden 5 BP abgezogen.
Qualität
Servicezeit bei betriebsverhindernden Mängeln 16.12.2Der niedriegste Wert erhält 50 BP. Pro Stunde mehr werden 5 BP abgezogen.
Qualität
Angabe der Lieferzeit 16.14Das Angebot mit der kürzesten Lieferzeit (nach Anlieferung Fahrgestell) erhält 300 BP. Jeder weitere Monat Lieferzeit führt zu einem Abzug von 25 Bonuspunkten. Bei einer um 12 Monaten verlängerten Lieferzeit führt dies folglich zu keinen zusätzlichen Punkten.
Preis
Das kostengünstigste Angebot, welches die im LV geforderten Mindestanforderungen erfüllt, erhält die maximal mögliche Punktzahl von 1000 Punkten. Von diesem Wert (nach mathematischen Rundungsregeln auf volle 100,00 Euro auf- bzw. abgerundet) ausgehend, werden in Schritten von 500,00 Euro jeweils 20 Punkte abgezogen. Somit wäre grundsätzlich auch eine negative Bepunktung möglich.

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mit dem Angebot sind 3 Referenzprojekte der letzten 3 Kalenderjahren, sowie die geeigneten Bestätigungen der jeweiligen Auftraggeber inkl., Kontaktdaten über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen vorzulegen. Referenzen gelten als vergleichbar, wenn sie nach Art der erbrachten Leistung, den au … ganz lesenMit dem Angebot sind 3 Referenzprojekte der letzten 3 Kalenderjahren, sowie die geeigneten Bestätigungen der jeweiligen Auftraggeber inkl., Kontaktdaten über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen vorzulegen. Referenzen gelten als vergleichbar, wenn sie nach Art der erbrachten Leistung, den ausgeführten Tätigkeiten sowie der übernommenen Aufgabenstellung dem in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsbild im Wesentlichen entsprechen. Maßgeblich ist eine wertende Gesamtbetrachtung von Leistungsinhalt und Schwierigkeitsgrad. Referenzleistungen als Nachunternehmer sind zulässig soweit sie in vertragsrechtlicher und haftungsrechtlicher Stellung sowie dem unternehmerischen Leistungsanteil dem maßstäblichen Tätigkeitsbild des zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses gleichwertig entsprechen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, soweit im Formblatt 124 vorgesehen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unter Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Eintragung in das Handelsregister
Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mit dem Angebot sind 3 Referenzprojekte der letzten 3 Kalenderjahren, sowie die geeigneten Bestätigungen der jeweiligen Auftraggeber inkl., Kontaktdaten über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen vorzulegen. Referenzen gelten als vergleichbar, wenn sie nach Art der erbrachten Leistung, den au … ganz lesenMit dem Angebot sind 3 Referenzprojekte der letzten 3 Kalenderjahren, sowie die geeigneten Bestätigungen der jeweiligen Auftraggeber inkl., Kontaktdaten über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen vorzulegen. Referenzen gelten als vergleichbar, wenn sie nach Art der erbrachten Leistung, den ausgeführten Tätigkeiten sowie der übernommenen Aufgabenstellung dem in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungsbild im Wesentlichen entsprechen. Maßgeblich ist eine wertende Gesamtbetrachtung von Leistungsinhalt und Schwierigkeitsgrad. Referenzleistungen als Nachunternehmer sind zulässig soweit sie in vertragsrechtlicher und haftungsrechtlicher Stellung sowie dem unternehmerischen Leistungsanteil dem maßstäblichen Tätigkeitsbild des zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisses gleichwertig entsprechen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, soweit im Formblatt 124 vorgesehen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unter Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Eintragung in das Handelsregister
Bewerber oder Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

203vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (236 Lose mit Angabe)
422.310 €Zuschlagswert im Median
284.417 € – 562.379 €mittlere Hälfte, 95 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung af258741-e323-40c3-8a3e-b73af8af4f5a.