Beschaffung von 2 Stück ELW 1 nach DIN 14507-2 ELW1
Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg
Aktenzeichen FW 2025.07veröffentlicht 29.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (2 Lose)Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im BreisgauFrist 08.12.2026
- HLF 20 Feuerwehr HildrizhausenGemeinde Hildrizhausen · HildrizhausenFrist 07.12.2026
- Lieferung MTWStadt Rottenburg am Neckar · Rottenburg am NeckarFrist 03.12.2026
- Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 nach DIN 14530 Teil 27Gemeinde Herdwangen-Schönach · Herdwangen-SchönachFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Pforzheim75175, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Technischer Wert30 %
- Lieferfrist ab 01.202710 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 12 Monatenüber vergabe24.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 12 MonatenPforzheim
- Bindefrist endetvor 10 Monaten62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Beschaffung zwei Stück Einatzleitwagen (ELW1) nach DIN 14507-2 ELW1
Beschreibung des Loses
Beschaffung zwei Stück Einsatzleitwagen nach DIN 14507 -2 ELW1 für die Feuerwehr Pforzheim. Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Gegenstand nach CPV
- 34144210FeuerwehrfahrzeugeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Technischer WertAusbaukonzept, Stromkonzept, Technikeinbaukonzept, Antennenkonzept, Displaykonzept
- Qualität
- Lieferfrist ab 01.2027Kürzester Zeitraum ab 01.2027 erhält volle Wertung
- Preis
- Angebotspreis gem. Leistungsbeschreibung
Eignung9 von 9 angegeben
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Für das Fahrzeug sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: DIN EN 1846 in allen Teilen, DIN 14502-2 und 3 DIN 14507-2 Alle anerkannten Regeln der Technik Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Das Fahrzeug muss zwingend nach StVZO … ganz lesenkürzer
Für das Fahrzeug sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: DIN EN 1846 in allen Teilen, DIN 14502-2 und 3 DIN 14507-2 Alle anerkannten Regeln der Technik Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Das Fahrzeug muss zwingend nach StVZO zulassungsfähig sein Vorschriften über elektrische Anlagen VDE- / DIN-/ EN-Normen Unfallverhütungsvorschriften Das Fahrzeug und die Ausbauart muss durch einen zugelassenen Sachverständigen gemäß Feuerwehr - Geräteprüfordnung (DGUV Grundsatz 305-002) abgenommen werden. Das Fahrzeug muss so ausgeführt sein, dass die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) eingehalten werden, Beschriebene Änderungen sind mit dem Auftraggeber bei der ersten Baubesprechung zu dokumentieren. Der Auftragnehmer hat auf notwendige Ausnahmegenehmigungen frühzeitig hinzuweisen Der Auftragnehmer muss nach ISO 9001 zertifiziert sein Der Auftragnehmer muss ein zertifizierter Lardis-Partner sein- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Für das Fahrzeug sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: DIN EN 1846 in allen Teilen, DIN 14502-2 und 3 DIN 14507-2 Alle anerkannten Regeln der Technik Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Das Fahrzeug muss zwingend nach StVZO … ganz lesenkürzer
Für das Fahrzeug sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: DIN EN 1846 in allen Teilen, DIN 14502-2 und 3 DIN 14507-2 Alle anerkannten Regeln der Technik Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Das Fahrzeug muss zwingend nach StVZO zulassungsfähig sein Vorschriften über elektrische Anlagen VDE- / DIN-/ EN-Normen Unfallverhütungsvorschriften Das Fahrzeug und die Ausbauart muss durch einen zugelassenen Sachverständigen gemäß Feuerwehr - Geräteprüfordnung (DGUV Grundsatz 305-002) abgenommen werden. Das Fahrzeug muss so ausgeführt sein, dass die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) eingehalten werden, Beschriebene Änderungen sind mit dem Auftraggeber bei der ersten Baubesprechung zu dokumentieren. Der Auftragnehmer hat auf notwendige Ausnahmegenehmigungen frühzeitig hinzuweisen Der Auftragnehmer muss nach ISO 9001 zertifiziert sein Der Auftragnehmer muss ein zertifizierter Lardis-Partner sein- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Für das Fahrzeug sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: DIN EN 1846 in allen Teilen, DIN 14502-2 und 3 DIN 14507-2 Alle anerkannten Regeln der Technik Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Das Fahrzeug muss zwingend nach StVZO … ganz lesenkürzer
Für das Fahrzeug sind u.a. folgende Normen und Vorschriften in der Ausführung der Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen: DIN EN 1846 in allen Teilen, DIN 14502-2 und 3 DIN 14507-2 Alle anerkannten Regeln der Technik Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Das Fahrzeug muss zwingend nach StVZO zulassungsfähig sein Vorschriften über elektrische Anlagen VDE- / DIN-/ EN-Normen Unfallverhütungsvorschriften Das Fahrzeug und die Ausbauart muss durch einen zugelassenen Sachverständigen gemäß Feuerwehr - Geräteprüfordnung (DGUV Grundsatz 305-002) abgenommen werden. Das Fahrzeug muss so ausgeführt sein, dass die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) eingehalten werden, Beschriebene Änderungen sind mit dem Auftraggeber bei der ersten Baubesprechung zu dokumentieren. Der Auftragnehmer hat auf notwendige Ausnahmegenehmigungen frühzeitig hinzuweisen Der Auftragnehmer muss nach ISO 9001 zertifiziert sein Der Auftragnehmer muss ein zertifizierter Lardis-Partner sein- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Der Bieter hat repräsentative Referenzen mit vergleichbarer Leistung (siehe Vordruck EigE zur Eignung)
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Option 1: Klimatisierter Innenraum I Klimatisierung des Betriebsraums durch ein vorinstalliertes Dachklimagerät des Herstellers des Fahrgestells Option 2: Klimatisierter Innenraum II Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines Klimagerätes für den Betriebsraum durch eine unabhängig vom Fahrzeug betr … ganz lesenkürzer
Option 1: Klimatisierter Innenraum I Klimatisierung des Betriebsraums durch ein vorinstalliertes Dachklimagerät des Herstellers des Fahrgestells Option 2: Klimatisierter Innenraum II Lieferung und betriebsfertiger Einbau eines Klimagerätes für den Betriebsraum durch eine unabhängig vom Fahrzeug betriebenes Dachklimagerät Option 3: Kühlschublade Lieferung und betriebsfertiger Einbau einer Kühlschublade in den Heckeinbau Option 4: Übernachtungs- und Verpflegungskosten Übernachtungs- und Verpflegungskosten für bis zu 8 Personen für die Baubesprechung, die 1.te und die 2.te Rohbaubesprechung und die Endabnahme. Dabei sind 2 Übernachtungen pro Termin vorzusehen, bei der Endabnahme mit Fahrzeugeinweisung 3 Übernachtungen. Betrag gilt für beide Fahrzeug.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 62 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.10.2025, 10:00 Uhr. Pforzheim
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: in Abstimmung mit der Feuerwehr
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantra … ganz lesenkürzer
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Bieterfragen können bis 30.10.2025 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24 gestellt werden. Es liegt in der Veranwortung eines jeden Verfahrensteilnehmers, sich über Informationen zum Ausschreibungsverfahren über die Vergabeplattform auf dem Laufenden zu halten. Die vo … ganz lesenkürzer
Bieterfragen können bis 30.10.2025 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24 gestellt werden. Es liegt in der Veranwortung eines jeden Verfahrensteilnehmers, sich über Informationen zum Ausschreibungsverfahren über die Vergabeplattform auf dem Laufenden zu halten. Die vollständige Kommunikation des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch. Das Bieterportal und insbesondere die Nachrichtenfunktion wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.- Hinweis
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elekt … ganz lesenkürzer
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 20.10.2025, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
- Website
- pforzheim.de
- Kontakt
- zentrale.vergabestelle@
pforzheim.de
Bei uns erfasst
- Sanierung Nagoldfreibad Rohbau 2. BA26.08.2025 · 3 Angebote
- Sanierung Nagoldfreibad Abbruch 2.BA13.08.2025 · 7 Angebote
- Sanierung Nagoldfreibad Elektro- und Fernmeldetechnik13.08.2025 · 3 Angebote
- Planung Abbruch Römersteg08.05.2025 · 0 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG66 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH39 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH30 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH23 Zuschläge
- BTL Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- HLF 20 Feuerwehr HildrizhausenGemeinde HildrizhausenFrist 07.12.2026
- Lieferung MTWStadt Rottenburg am NeckarFrist 03.12.2026
- Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 nach DIN 14530 Teil 27Gemeinde Herdwangen-SchönachFrist 13.11.2026
- Ersatzbeschaffung von 4 Transporter, mit unterschiedlichen Aufbauten und FunktionenStadt HeidenheimFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 061a2f88-d007-4ff2-aef0-ce5d85c5025f.