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Beschaffung und Lieferung von PSA für die Brandbekämpfung

Stadt Werder (Havel) · Werder (Havel), Brandenburg

Aktenzeichen 2026-OV-FB3-BS-01.26veröffentlicht 06.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 152 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Brandenburg (6 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Lieferzeit25 %
  • Service15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Werder (Havel)
    vor 5 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 5 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Elektronische Angebote sind über den Vergabemarktplatz Brandenburg "Angebote" einzureichen. Angebote die nicht elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden (z.B. per E-Mail oder postalisch) finden keine Berücksichtigung. Das gleiche gilt, wenn Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg "Kommunikation" hochgeladen werden.
    vor 5 Monaten
  5. Bindefrist endet
    37 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Stadt Werder (Havel) beabsichtigt die Beschaffung und Lieferung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für die Brandbekämpfung auszuschreiben. Es soll eine Rahmenvereinbarung für eine Überjacke, kompatibles Rückhaltesystem sowie Überhosen für die Freiwillige Feuerwehr in Werder (Havel) abgeschlossen werden.

Beschreibung des Loses

Beschaffung und Lieferung von PSA für die Brandbekämpfung: - Es sind alle Mindestbedingungen aus der Leistungsbeschreibung zu erfüllen. - Überjacken und Überhosen müssen herstellerrein und modellrein sein. - Das Rückhaltesystem muss kompatibel mit der Überjacke sein. - Lieferung der Größen S bis 3XL sowie Sonder- oder Spezialgrößen. - Mindestabnahmemenge: für Überjacke und Überhose je 202 Stück und für Rückhaltesystem 50 Stück, - Rahmenobergrenze: für Überjacke und Überhose je 315 Stück und für Rückhaltesystem 130 Stück, - Reparaturservice oder autorisierte Servicepartner müssen angeboten werden, - Es hat eine Unterstützung/ Beratung bei der Größenermittlung, insbesondere bei Sonder- oder Spezialgrößen, unentgeltlich zu erfolgen. Frei Haus ist ein Mustersatz zur Größenermittlung in den Größen S, M, L, XL gemäß Leistungsbeschreibung binnen zwei Wochen nach Zuschlagserteilung bei der Anlieferstelle bereitzustellen. Eine Ergänzung des Mustersatzes in den Größen XXL und 3XL ist wünschenswert. Eine Rücksendung des Mustersatzes nach dem 29.01.2027 ist mit einem kostenlosen Rücksendeschein möglich. Eine Beratung vor Ort beim Auftraggeber zur Unterstützung der Größenermittlung ist wünschenswert (mind. zwei Termine). - Es wird vorausgesetzt, dass der Hersteller unentgeltlich die konkrete Handhabung zur Pflege, Nachimprägnierung und Reinigung für die ausgeschriebene PSA vornimmt. - Die Lieferbedingungen sind zwingend zu erfüllen. Im Jahr 2026 hat die Lieferung bis zur 50. KW zu erfolgen. Es werden mind. 100 Stück Überjacken und Überhosen abgerufen. Alle nachfolgenden Abrufe sind innerhalb von 20 Wochen nach Abruf an die Anlieferungsstelle zu liefern. Im Jahr 2027 werden mind. 102 Stück Überjacken und Überhosen abgerufen. Im Jahr 2028 werden mind. 50 Rückhaltesysteme abgerufen. Ab 2028 können hier weitere Überjacken, Überhosen und Rückhaltesysteme bis zur Höchstgrenze abgerufen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis60 %
Lieferzeit25 %
Service15 %
Preis
Aus den Vergabeunterlagen sind die Kriterien der Gewichtung, hier insbesondere Bewertungsmatrix, zu entnehmen. Als Bewertungspreis wird der Nettopreis zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zu zahlenden Umsatzsteuer herangezogen, es sei denn, es besteht eine Befreiung von der Steuerschuld (z.B. nach § 4 UStG oder § 19 UStG). Im Fall des Reverse-Charge-Verfahrens (gemäß § 13 UStG) wird die vom Auftraggeber zu entrichtende Umsatzsteuer bei der Ermittlung des Bewertungspreises herangezogen.
Qualität
LieferzeitAus den Vergabeunterlagen sind die Kriterien der Gewichtung, hier insbesondere Bewertungsmatrix, zu entnehmen.
Qualität
ServiceAus den Vergabeunterlagen sind die Kriterien der Gewichtung, hier insbesondere Bewertungsmatrix, zu entnehmen.

Eignung7 von 7 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das U … ganz lesenI. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/ Kapazitäten anderer Unternehmen (Formular 4.3 EU). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. II. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) (sofern einschlägig) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) (sofern einschlägig) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) (sofern einschlägig)
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Im Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen werden präqualifizierte Unternehmen und Freiberufler in dem von der DIHK geführten amtl. Verzeichnis (AVPQ) zentral gelistet. Gemäß § 48 Absatz 8 VgV kann das präqualifizierte Unternehmen ein Zertifikat mit Zugangscode dem Angebot beifügen. Unternehme … ganz lesenIm Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen werden präqualifizierte Unternehmen und Freiberufler in dem von der DIHK geführten amtl. Verzeichnis (AVPQ) zentral gelistet. Gemäß § 48 Absatz 8 VgV kann das präqualifizierte Unternehmen ein Zertifikat mit Zugangscode dem Angebot beifügen. Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, sollten unabhängig von ihrer Präqualifizierung darauf achten, ihre eingereichten Erklärungen und Nachweise den Anforderungen des Vergabeverfahrens entsprechend stets aktuell zu halten. Wird kein Zertifikat mit Zugangscode eingereicht, so hat jeder Bieter dem Angebot nachfolgende Eignungskriterien beizufügen:
Muster, Beschreibungen oder Fotos mit Echtheitszertifikat für Lieferverträge
Der Bieter hat im Rahmen seines Angebotes folgende Unterlagen einzureichen: - Konformitätserklärung des Herstellers für die angebotenen Produkte Überjacke und Überhose. Aus der Konformitätserklärung sind die Schutz- und Komfortanforderungen gemäß Punkt 3.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sol … ganz lesenDer Bieter hat im Rahmen seines Angebotes folgende Unterlagen einzureichen: - Konformitätserklärung des Herstellers für die angebotenen Produkte Überjacke und Überhose. Aus der Konformitätserklärung sind die Schutz- und Komfortanforderungen gemäß Punkt 3.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sollte eine der DIN/ Verordnung (DIN EN 469:2020 in den Klassen X2, Y2 und Z2, DIN EN 1149-5:2018, DIN EN ISO 20471:2013 in Klasse 2, ISO 13506-1:2015/ ISO 13506-2:2017, DIN EN ISO 13688:2022, EU-Verordnung 2016/425, DIN EN 1498:2007/ DIN EN 358:2019) nicht aus der Konformitätserklärung entnommen werden können, ist diese gesondert nachzuweisen. - technische Datenblätter für Überjacke, kompatibles Rückhaltesystem und Überhose, - Angaben des Bieters zur genauen Produktbezeichnung (Hersteller, Modell, Typ) - Eigenerklärung, dass es sich um hersteller- und modellreine Ware handelt (keine Mischprodukte oder Komponentenkombinationen unterschiedlicher Hersteller). Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Nachweise zu den Mindestanforderungen anzufordern. Dies kann insbesondere beinhalten: - Prüfberichte oder Zertifikate akkreditierter Prüfstellen - Konformitäts- und Produktsicherheitsnachweise - Wasch-/ Pflegeanleitung, - ggf. Fotos der angebotenen Produkte, optional mit Echtheitsnachweis bzw. Zertifikatsbezug Hinweis zur Angebotskonformität Nicht vollständig eingereichte oder nicht den Anforderungen entsprechende Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes führen. Die Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung definierten Mindestanforderungen ist zwingend.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung zu unternehmensbezogenen Referenzen mit Angebotseinreichung ausreichend. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV haben die Bieter mindestens drei Referenzen über vergleichbare Lieferlei … ganz lesenSofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung zu unternehmensbezogenen Referenzen mit Angebotseinreichung ausreichend. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 VgV haben die Bieter mindestens drei Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen im Bereich persönlicher Schutzausrüstung (PSA) aus den letzten fünf Jahren vorzulegen. Die Referenzen müssen hinsichtlich Art, Umfang und Qualitätsanforderungen mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein. Jede Referenz muss einen Leistungsumfang von mindestens durchschnittlich 100 Stück Überjacken und 100 Stück Überhosen pro Jahr, jeweils einschließlich fachgerechtem Reflex-Rückendruck, umfassen. Es sind Angaben zu herstellereinen und modellreinen Überjacken und Überhosen zu machen. Die Referenzen sind zwingend unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formulars "Eigenerklärung zu unternehmensbezogenen Referenzen" vollständig auszufüllen und einzureichen. Je Referenz sind insbesondere folgende Angaben zu machen: - Auftraggeber (Adresse, inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten), - Angaben zum Gegenstand des Auftrags, - Kurz-Beschreibung der gelieferten PSA, - Liefermenge im Kalenderjahr, - Leistungszeitraum, - Auftragswert (optional). Referenzen müssen die geforderte Vergleichbarkeit hinsichtlich Leistungsgegenstand, Mengen und Einhaltung einschlägiger Normen erkennen lassen. Referenzen, die diese Angaben nicht enthalten oder deren Vergleichbarkeit nicht nachvollziehbar ist, werden bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt. Sofern dadurch die Mindestanzahl geeigneter Referenzen nicht erreicht wird, gilt die Eignung als nicht nachgewiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzgeber zur Überprüfung der gemachten Angaben, insbesondere zur ordnungsgemäßen und qualitätsgerechten Leistungserbringung, zu kontaktieren. Mit Abgabe des Angebots erklärt sich der Bieter hiermit einverstanden und stellt sicher, dass die benannten Referenzgeber zur Auskunft bereit sind. Hinweis: Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, sofern bis dahin ein einjähriger Leistungszeitraum mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen nachgewiesen werden kann. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerische Referenz für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird.
Eintragung in das Handelsregister
- Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeerlaubnis), - Unbedenklichkeitsbescheidung der Berufsgenossenschaft, - Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unterne … ganz lesen- Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Gewerbeerlaubnis), - Unbedenklichkeitsbescheidung der Berufsgenossenschaft, - Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt, - Erklärung, dass das Unternehmen sich nicht im Insolvenzverfahren bzw. in Liquidation befindet, - Erklärung, dass regelmäßig Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gezahlt wurden - Anlage 2_Erklärungen ist je Hauptlos komplett auszufüllen und sämtliche Nachweise sind dem Angebot beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, wenn der Auftraggeber nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag läuft maximal 4 Jahre (2 Jahre + 2 Jahre). Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optionen
Sollten während der Vertragslaufzeit Anpassungen an Innovationen und etwaige Ausführungsänderungen, wie bzw. Nachfolgeprodukte vorliegen, werden etwaige Produktänderungen einschließlich des Preises im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
37 Tage
Angebotsöffnung
08.06.2026, 10:01 Uhr. Elektronische Angebote sind über den Vergabemarktplatz Brandenburg "Angebote" einzureichen. Angebote die nicht elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden (z.B. per E-Mail oder postalisch) finden keine Berücksichtigung. Das gleiche gilt, wenn Angebot … ganz lesen08.06.2026, 10:01 Uhr. Elektronische Angebote sind über den Vergabemarktplatz Brandenburg "Angebote" einzureichen. Angebote die nicht elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden (z.B. per E-Mail oder postalisch) finden keine Berücksichtigung. Das gleiche gilt, wenn Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg "Kommunikation" hochgeladen werden.. Die Öffnung der Angebote wird von zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam am Öffnungstermin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: -Eigenerklärung Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Formblatt 4.2 EU), sofern einschlägig, - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular), Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jede … ganz lesenLeistung: I. Mit dem Angebot sind mittels Eigenerklärung einzureichen: -Eigenerklärung Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Formblatt 4.2 EU), sofern einschlägig, - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular), Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) ist die Eigenerklärung restriktive Maßnahmen für jedes Mitglied separat einzureichen, - Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG (Formular 5.3), Im Falle einer Bietergemeinschaft (BG) ist die Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG für jedes Mitglied separat einzureichen. Alternativ ist die Vorlage einer EEE nach § 50 VgV möglich. II. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige und zu berücksichtigende Dokumente: - Allgemeine Bewerbungsbedingungen, - Entwurf Rahmenvereinbarung, - Anlage 2_Eigenerklärung, Angaben zur Leistungsbeschreibung, - Anlage 6_Verpflichtung zur Einhaltung der DSGVO und zur sonstigen Verschwiegenheit, - Anlage 7_Informationsblatt zur Datenverarbeitung für Verträge/ Aufträge.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftr … ganz lesenDas deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Zugelassen sind maximal zwei Hauptangebote je Bieter, die sich jeweils durch unterschiedliche technische Lösungswege unterscheiden. Jedes Hauptangebot ist vollständig, gesondert und eindeutig als "Hauptangebot 1" bzw. " … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Zugelassen sind maximal zwei Hauptangebote je Bieter, die sich jeweils durch unterschiedliche technische Lösungswege unterscheiden. Jedes Hauptangebot ist vollständig, gesondert und eindeutig als "Hauptangebot 1" bzw. "Hauptangebot 2" zu kennzeichnen und für den Auftraggeber klar voneinander abgegrenzt darzustellen. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche zugehörigen Unterlagen wie Eigenerklärung, Angaben zur Leistungsbeschreibung (RV_Anlage 2) und Preisblatt (RV_Anlage 5), die jeweils dem entsprechenden Hauptangebot eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu kennzeichnen sind. Beide Hauptangebote müssen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung vollständig erfüllen. Sämtliche Hauptangebote werden auf Grundlage der festgelegten Zuschlagskriterien einheitlich bewertet (Bewertungsmatrix). Hauptangebote, die sich ausschließlich im Preis unterscheiden, ohne technische Abweichungen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Auch ausgeschlossen werden unzulässige Doppelbewerbungen, insbesondere die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Einzelbieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Hauptbieter und Nachunternehmer im selben Verfahren, sofern hierdurch der Wettbewerb beeinträchtigt wird.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YL1HKY3# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YL1HKY3# (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz Brandenburg in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/ Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/ Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/ Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/ Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Eisenbahnstraße 13-14, 14542 Werder (Havel)
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 351 (Not- und Sicherheitsausrüstungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

20vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Brandenburg (6 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20c4494d-cf8b-4810-8ccf-7806361c56c0.