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vergebenEU-weitLieferleistungen

Beschaffung und Installation von Medientechnik für das HMKB

Auftraggeber nicht angegeben · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2024-0059veröffentlicht 19.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 838 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
649 Tsd. €
Laufzeit
27.08.2024 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60489, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistung50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    vor 26 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Beschaffung und Installation von Medientechnik für das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Beschreibung des Loses

Die HZD ist zugleich Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt dieses Vergabeverfahren für das Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen durch.

Dieses hat für die die Hessische Lehrkräfteakademie und das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt, Stuttgarter Straße 18-24 in 60329 Frankfurt am Main die Beschaffung und die Installation von Medientechnik in drei neu angemieteten Objekten (Staatliches Schulamt ausschließlich für das neue Objekt in Frankfurt am Main) zu vergeben. Das Projekt beinhaltet die Beschaffung und Installation von Medientechnik für den AG an drei Standorten in Hessen. Die Ausstattung der Liegenschaften erfolgt jeweils mit Projektoren und/ oder Displays, Dokumentenkameras, drahtlosen Präsentations-Geräten, AV Signal-Überträgern, Lautsprechern, mobilen oder wandfixierten Stelen oder Medienmöbeln, Mediensteuerung sowie aller benötigten AV Verkabelung für den späteren Betrieb. Ein weiterer Teil ist die Schulung / Einweisung der Nutzer vor Ort an den Ausstattungsvarianten bzw. Medientechnik-Modulen. Die Ausschreibung wird als Gesamtpaket über alle Standorte vergeben.

Der exakte Leistungsumfang inklusive einer Übersicht über alle auszustattenden Konferenzräume ist Anlage 1 der Leistungsbeschreibung (Datei: "Anlage 1 Leistungsverzeichnis") zu entnehmen. Dort sind im Rahmen der Angebotsabgabe vom Bieter das angebotene "Fabrikat" sowie der "Typ" anzugeben.

Die Erstellung der Montage- und Werksplanung (abgekürzt "M+W-Planung") erfolgt durch den Auftragnehmer innerhalb von 6 Wochen nach Vergabe. Dies beinhaltet eine gemeinsame Begehung vor Ort und eine detaillierte Abstimmung zwischen AG und AN. Alle Maße und die Einbausituationen müssen am jeweiligen Erfüllungsort geprüft werden, das gilt vor allem für die Konferenzräume >10 Teilnehmer.

Der AN bestimmt einen projektverantwortlichen Projektleiter mit entsprechender Qualifikation (Tätigkeit / deutscher Sprache) als ersten Ansprechpartner für die Bau- und Projektleitung je Standort. Alle Anfragen und die Hauptkommunikation werden zunächst über diese Person erfolgen.

Sollte der AN brandschutztechnisch wirksame Bauteile für seine Arbeiten durchdringen müssen (F90-Wände, Decken etc.), so hat er für eine fachgerechte Schottung in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des Bauherrn zu sorgen.

Es sind die einschlägigen DIN- und IEEE-Normen und betreffende IEC-Normen einzuhalten. Nachträglich hierzu angemeldete Mehrkosten werden nicht erstattet.

Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme aller Systemkomponenten zur definierten Ausführungsposition.

Die Lieferung umfasst alle nötigen Komponenten, um eine funktionierende und dem Auftrag entsprechende Anlage in Betrieb nehmen zu können.

Alle Einzelgeräte sind inklusive Netzteil, Anschlusskabel und nötiger Adapter bzw. Halterungen zu liefern. Montage aller beauftragten Systemkomponenten, Verkabelung / Anschluss und Inbetriebnahme inkl. Feineinstellung obliegt allein dem AN. Bei Strom- oder LAN-Anschlüssen sollte sich an eventuellen Vorleistungen von Drittgewerken (z.B. Elektro) orientiert bzw. diese, wenn möglich, mitgenutzt werden. Zusatzkosten, die durch eine nicht erbrachte M+W-Planung des ANs auftreten, werden nicht vergütet.

Das eingesetzte Personal der jeweiligen Rollen muss folgende Qualifikation aufzuweisen:

Projektleiter*in Es muss eine deutschsprachige Projektleitung zur Umsetzung des Projektes zur Verfügung gestellt und benannt werden. Es wird eine minimale Berufserfahrung von 3 Jahren mit entsprechenden Qualifikationen (Hochschulabschluss / Ausbildungsnachweis) des Projektleiters gefordert. Entsprechende Qualifikationen sowie der Nachweis, dass die ausgewählte Person bereits Referenzprojekte als Projektleiter durchgeführt hat, müssen als Anlage zum Kriterienkatalog mit Einreichung des Angebotes erbracht werden.

Programmier*in Video/Steuerung: Es muss ein Projektbeteiligter, welcher durch Qualifikationen (Hochschulabschluss/ Ausbildung/ Zertifikate) dazu befähigt ist, die Inbetriebnahme und Programmierung der Video-/Steuerungs- Komponenten durchzuführen, zur Verfügung gestellt und benannt werden. Dieser muss eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung nachweisen können. Entsprechende Qualifikationen sowie der Nachweis, dass die befähigte Person bereits Referenzprojekte als Programierer durchgeführt hat, müssen als Anlage zum Kriterienkatalog mit Einreichung des Angebotes erbracht werden.

Montageleiter*in/ Bauleitung vor Ort: Es muss eine projektbeteiligte, deutschsprachige Person, die als Montage-/Baustellenleiter*in fungiert, zur Verfügung gestellt und benannt werden. Diese muss eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung nachweisen können. Entsprechende Qualifikationen sowie der Nachweis, dass die befähigte Person bereits Referenzprojekte als Bauleiter durchgeführt hat, müssen als Anlage zum Kriterienkatalog mit Einreichung des Angebotes erbracht werden.

Montagetechniker*innen: Es muss eine Aufstellung des Projektteams von Montagetechnikern, welches zur Umsetzung des Projektes berücksichtigt werden soll angegeben werden. Jeder Montagetechniker muss eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung nachweisen können.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistung50 %
Preis50 %
Qualität
Leistung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Datei: "Eigenerklärung_Umsatz"). Sofern die Gründung des Unternehmens weniger als drei Jahre zurückliegt, sind die Umsätze seit Gründung einzureichen und dies entsprechend zu k … ganz lesenEigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Datei: "Eigenerklärung_Umsatz"). Sofern die Gründung des Unternehmens weniger als drei Jahre zurückliegt, sind die Umsätze seit Gründung einzureichen und dies entsprechend zu kennzeichnen. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Als Mindestanforderung wird ein Umsatz im entsprechenden Tätigkeitsbereich des Auftrages von mindestens 1.250.000 € gefordert. Bieter die einen geringeren Umsatz aufweisen, erfüllen nicht die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Kriterium
Darstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: •Einbringung, Parametrierung und Programmierung von komplexer Videokonferenztechnik, Audiote … ganz lesenDarstellung von mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Art: •Einbringung, Parametrierung und Programmierung von komplexer Videokonferenztechnik, Audiotechnik, Netzwerk- und Steuertechnik •Abbildung der Programmierung größtenteils über Steuerungen und Touch-Panel. •Projektleitung und Projektmanagement- Tätigkeiten in enger Zusammenarbeit mit dem Projektteam und Partner des Kunden •Schulungen von Personal des Kunden an der installierten AV- Technik Umfang: •Medientechnische Ausstattung von mindestens 20 hybriden Räumen Bei den Anforderungen an die Referenzen handelt es sich um Mindestanforderungen an die Eignung. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
27.08.2024
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
22.07.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der "einfachen Richtwertmethode". Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots nach der einfachen Richtwertmethode findet auf Basis der festgestellten Leistungspunkte (L) und der feststehenden Angebotspreise (P) statt. Hierfür wird die Kennzahl eines jeden Bieters für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) gebildet. Dies erfolgt entsprechend der Formel: Kennzahl Z = L/P * 1.000.000 wobei Z = Kennzahl für Leistungs-Preis-Verhältnis des zu bewertenden Angebots L = Leistungspunktzahl des zu bewertenden Angebots P = Preis des zu bewertenden Angebots Nach der oben genannten Formel wird die Kennzahl (Z) zur Leistungs-Preis-Bewertung aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebots und des Angebotspreises, multipliziert mit dem Faktor 1.000.000, gebildet. Der Bieter, dessen Angebot die höchste Kennzahl (Z) erreicht, hat das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet und erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Bieter die gleiche Kennzahl (Z) erreichen, erhält der Bieter mit der höheren Leistungspunktzahl (L) den Zuschlag. Sind auch die erzielten Leistungspunkte gleich, entscheidet das Los. Preis Der Angebotspreis ergibt sich aus den Angaben im Preisblatt (Datei: "Preisblatt"). Entscheidend ist der in Spalte G689 aufgeführte, wertungsrelevante Gesamtpreis. Leistungspunkte / Kriterienkatalog Alle Bieter haben den Kriterienkatalog (Datei: "Kriterienkatalog") auszufüllen. Dabei müssen alle abgefragten A-Kriterien erfüllt werden. Wird ein A-Kriterium nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des entsprechenden Angebotes. Über die B-Kriterien können maximal 13 Leistungspunkte erreicht werden. Das abgefragte I-Kriterium dient lediglich der Information des Auftraggebers und wird nicht bewertet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Anschrift
Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
Kontakt
vergabestelle@hzd.hessen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (108 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e1a2c468-5380-4559-859e-9b8b1702f335.