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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und Software

Beschaffung und Einführung eines Lademanagement-Systems für die VLG

Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH · Gifhorn, Niedersachsen

Aktenzeichen LOT-0001 E48379475veröffentlicht 06.09.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 33 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
100 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gifhorn38518, Landkreis Gifhorn, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an EVAKON GmbH
    vor 45 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 33 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG) beabsichtigt, ihre Busflotte im Rahmen der Anforderungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes schrittweise auf Elektromobilität umzustellen. Hierzu sollen Elektrobusse sowie die für deren Betrieb erforderliche Ladeinfrastruktur beschafft und in die betrieblichen Abläufe integriert werden.

Die VLG plant, bis zum Jahr 2027 zunächst Ladeinfrastruktur für zunächst 11 Fahrzeuge bereitzustellen. Zur zentralen Steuerung und Überwachung der Ladevorgänge, zur Begrenzung der Netzlast sowie zur Unterstützung der betrieblichen Fahrzeugdisposition und Fahrzeugaufstellung soll ein Lade- und Lastmanagementsystem eingeführt werden.

Mit der Einführung der Elektromobilität entstehen zusätzliche Anforderungen an die Planung und Steuerung des Fahrzeugeinsatzes, der Ladevorgänge und der verfügbaren elektrischen Leistung. Fahrzeugverfügbarkeit, Batterieladezustand, Energiebedarf, geplante Abfahrtszeiten, Ladepunktbelegung und verfügbare Netzleistung müssen zukünftig systemgestützt zusammengeführt und berücksichtigt werden.

Das initiale Ausbaustadium umfasst die Ladeinfrastruktur für 11 Fahrzeuge. Die genaue Anzahl und Ausprägung der Ladepunkte, deren technische Eigenschaften sowie die einzubindenden betrieblichen Systeme und Datenquellen werden im Mengengerüst, in den Schnittstellenbeschreibungen und in den Anlagen zu diesem Lastenheft verbindlich beschrieben.

Die steigenden Anforderungen im Zuge der fortschreitenden Elektrifizierung der Busflotte sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur erfordern ein leistungsfähiges Lade-, Last- und Energiemanagement. Mit der Einführung eines LMS sollen die Ladeprozesse unter Berücksichtigung der Randbedingungen aus Ladeinfrastruktur, Fahrzeugdaten, Batterieladezuständen und Reichweitenanforderungen gesteuert werden. Das LMS muss die Ladevorgänge so steuern, dass die für den geplanten Fahrzeugeinsatz erforderlichen Ladezustände rechtzeitig erreicht werden. Die Ladeinfrastruktur ist in das LMS zu integrieren, sodass der Status der Ladeeinheiten zentral überwacht und gesteuert werden kann.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Neben dem Preis wird auch die Qualität bewertet. Einzelheiten werden den Bietern zu Beginn der Angebotsphase mitgeteilt

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, der zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Von Bewerbern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige, aktuel … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, der zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Von Bewerbern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige, aktuelle Bescheinigung des Herkunftslandes des Bewerbers mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche, oder falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen entsprechenden Handelsregisterauszug einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eine Eigenerklärung (Anlage A.7) über den Gesamtumsatz in letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich der Leistung, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Einzelumsatz jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft anzugeben.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eine Eigenerklärung (Anlage A.7) über den Gesamtumsatz in letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich der Leistung, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Einzelumsatz jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft anzugeben.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: Eine unterschriebene Eigenerklärung (Anlage A.6), aus der hervorgeht, dass: o über das Vermögen des Bewerbers weder das Insolvenzverfahren, noch ei … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: Eine unterschriebene Eigenerklärung (Anlage A.6), aus der hervorgeht, dass: o über das Vermögen des Bewerbers weder das Insolvenzverfahren, noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, oder die Eröffnung beantragt, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet. o der Bewerber eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall betragen: 1 Mio. Euro bei Personenschäden 1 Mio. Euro bei Sachschäden 5 Mio. Euro bei Vermögensschäden Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit/ Fachkunde zwingend vor: • Angaben vergleichbaren Referenzprojekten aus den Jahren 2023 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages; maßgeblich für die Wertbarkeit der Referenz … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit/ Fachkunde zwingend vor: • Angaben vergleichbaren Referenzprojekten aus den Jahren 2023 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages; maßgeblich für die Wertbarkeit der Referenz ist hier das Datum des Projektstartes, sowie Angaben zum durchschnittlichen Auftragsvolumen der benannten Referenzen (Anlagen 8.1 und 8.2). Vergleichbar ist eine Referenz, wenn der Bewerber ein Lademanagement- und/oder Depotmanagementsystem in einem Verkehrsunternehmen des ÖPNV geliefert und implementiert hat.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Benennung der Anzahl der, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den Fachbereichen zur Bearbeitung vergleichbarer Projekte (Anlage A.9). Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. … ganz lesenBenennung der Anzahl der, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den Fachbereichen zur Bearbeitung vergleichbarer Projekte (Anlage A.9). Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bewerbergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Bescheinigung einer gültigen DIN-EN ISO-9001 Zertifizierung oder eines gleichwertigen Nachweises. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Nachweis für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bewerbergemeinschaften sind zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB darstellt. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage A.1) … ganz lesenBewerbergemeinschaften sind zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zugelassen, soweit ihr Zusammenschluss keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB darstellt. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage A.1) abzugeben und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dieser ist zugleich Ansprechpartner für die Vergabestelle. Eine Beteiligung von Unternehmen/Bewerbern an mehreren Bewerbergemeinschaften ist nicht zulässig. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sind von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich vor, ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft zu verlangen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Begrenzung der Bewerberzahl
1 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung3 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Anlagen A.4 bis A.14
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs … ganz lesenEinleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Soweit sich im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 geeignete Bewerber bewerben, wird der Auftraggeber die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb gemäß § 45 Abs. 3 SektVO, § 51 VgV auf 5 Teilnehmer begrenzen. Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl der Bewerber nach der Anzahl und … ganz lesenSoweit sich im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 geeignete Bewerber bewerben, wird der Auftraggeber die Zahl der Teilnehmer am Wettbewerb gemäß § 45 Abs. 3 SektVO, § 51 VgV auf 5 Teilnehmer begrenzen. Falls eine Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt, wird die Auswahl der Bewerber nach der Anzahl und Qualität der vorgelegten Referenzen vorgenommen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. Der Bewerber hat die Vorschriften des NTVergG zum Mindestlohn einzuhalten, § 4 Abs. 1 NTVergG. Zu diesem Zweck hat er die beigefügten Anlage A.11 auszufüllen. Auch jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied und jeder Subunternehmer hat diesen Vordruck ausgefüllt einzureichen. Ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 SektVO vorsehen. In diesem Fall hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.10) und die nachfolgend bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen: - Anlage A.11 Erklärung Tariftreue § 4 NTvergG - Anlage A.12 Eigenerklärung § 123 GWB - Anlage A.13 Eigenerklärung § 124 GWB - Anlage A.14 Eigenerklärung zum fehlenden Russland-Bezug Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Unterauftragnehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Vertragspartner und Ansprechpartner für den Auftraggeber ist immer der Auftragnehmer, der den Zuschlag erhalten hat.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH
Anschrift
Wolfsburger Straße 1, 38518 Gifhorn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
EVAKON GmbHinfo@evakon.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
447.280 €Zuschlagswert im Median
271.604 € – 606.888 €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 838cebb1-cecb-43b4-bf75-9bc7fd73ce78.