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Beschaffung und Einführung einer Softwarelösung für Daten, Dokumente und bildgebende Verfahren, telemedizinische Vernetzung sowie die Fernsteuerung von Modalitäten für die Kliniken Region Hannover

Klinikum Region Hannover GmbH · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen KRH-KHZG-2023-06veröffentlicht 18.04.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 29 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30459, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (50 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (91 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Funktionalität60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Klinikum Region Hannover GmbH (KRH) mit Sitz in Hannover ist ein kommunaler Krankenhausver-bund in der Region Hannover. Der Verbund ist entstanden durch den Zusammenschluss der Kreiskran-kenhäuser des ehemaligen Landkreises Hannover und der städtischen Kliniken der Stadt Hannover. Die Klinikgruppe mit 3400 Betten und rund 8500 Mitarbeitern versorgt jährlich rund 135.000 Patienten stationär und zudem 160.000 ambulant. Der in der Trägerschaft der Region Hannover befindliche Kli-nikverbund gehört damit zu den größten kommunalen Klinikunternehmen Deutschlands. Mit rund 40 % Marktanteil ist die Gesellschaft der größte Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen in der Region Hannover. In der Landeshauptstadt Hannover und dem Umland betreibt das kommunale Unternehmen zehn Krankenhäuser. Neben der Grund- und Regelversorgung bieten die Krankenhäuser in vielen medizinischen Fachgebieten eine spezialisierte Maximalversorgung mit überregionaler Bedeutung. Die KRH-Häuser kooperieren in medizinischen Zentren und Netzwerken eng miteinander. Die Patienten können so von den fachlichen Kompetenzen und Möglichkeiten des gesamten Krankenhausverbunds profitieren. Zu der Klinikgruppe gehören folgende Krankenhäuser: - KRH Klinikum Nordstadt, Hannover-Nordstadt (408 Betten) - KRH Klinikum Siloah, Hannover-Linden-Süd (564 Betten) - KRH Klinikum Robert Koch Gehrden, Gehrden (358 Betten) - KRH Klinikum Großburgwedel, Großburgwedel (223 Betten) - KRH Klinikum Agnes Karl Laatzen, Laatzen (246 Betten) - KRH Klinikum Lehrte, Lehrte (158 Betten) - KRH Klinikum Neustadt am Rübenberge, Neustadt am Rübenberge (272 Betten) - KRH Psychiatrie Wunstorf, Wunstorf (400 Betten, davon 354 Psychiatrie, davon 30 Kinder- und Jugendpsychiatrie, davon 94 teilstationär) - KRH Psychiatrie Langenhagen, Langenhagen (202 Betten, davon 50 teilstationär) - KRH Geriatrie Langenhagen, Langenhagen (84 Betten, zusätzlich 14 Plätze in der Tagesklinik) Telemedizinische Anwendungen verfolgen generell das Ziel der Verbesserung der Patientenversorgung, z. B. in ländlichen Gebieten oder Gebieten mit einer geringen oder mangelnden Anzahl an medizinischem Fachpersonal. Dieses Projekt hat das Ziel, die überregionale telemedizinische Vernetzung der Region Hannover zu verbessern und mit dem virtuellen Verbund der MRT-Standorte des KRH einen signifikanten Beitrag zu leisten. Eine Remote-Anbindung der KRH MRT-Nebenstandorte an die Kernhäuser ermöglicht eine zukunftsfähige, effiziente und wohnortnahe Versorgung in der Fläche. Damit können Leistungen bedarfsgerecht auch zu Zeiten erbracht werden, zu denen lokal kein spezialisiertes Fachpersonal verfügbar ist. Darüber hinaus bietet die Vernetzung der Standorte zudem eine Plattform für eine optionale überregionale intersektorale Vernetzung. Die telemedizinische Vernetzung der MRT-Standorte bietet eine umfassende Unterstützung des lokalen radiologischen Personals bis hin zur Fernsteuerung des Bildgebungssystems während des Scanvorgangs durch einen zentralen MRT-Spezialisten. Der physische Aufenthaltsort der MRT-Spezialisten im Netzwerk ist dabei unabhängig vom Standort des MRT-Systems. Das vorhandene medizinische Personal vor Ort kümmert sich weiterhin um die Patienten am System, das spezialisierte MRT-Personal um die Remote-Gerätebedienung. Dies stellt die Verfügbarkeit von Expertenwissen bedarfsgerecht an den Stellen sicher, wo es benötigt wird - sei es bei Personalengpässen, Überlastung oder Bereitschaftszeiten. Die innovative telemedizinische Vernetzung der MRT-Standorte bietet mit der Nutzung der digitalen Möglichkeiten viele Chancen zur Qualitäts- und Effizienzsteigerung: - Schaffung personeller Effizienzen durch virtuelles Setting an den Nebenstandorten und den überregionalen Partnern - Reduktion von Kapazitätsengpässen und Optimierung der Diagnostikleistungen für einen schnellen klinischen Therapie-Workflow - Ausbau zentraler Kompetenzzentren in der Diagnose, deren Expertise an allen telemedizinischen Standorten zur Verfügung steht und eine sichere überregionale Versorgung gewährleistet - Mitarbeiterzufriedenheit durch Flexibilisierung der Arbeitsorte und Anpassung an die Lebensumstände der Mitarbeiter (verschiedene Standorte, Home Office, Teilzeit) - Harmonisierung der Geräteausstattung und Flottenkonzepte für Prozessstandardisierung, Qualitätssicherung und flexiblen Personaleinsatz bei Engpässen - Reduktion der Transportkosten zwischen den KRH Standorten und überregionalen Partnern für Spezialuntersuchungen - Verbesserung von ambulanter und stationärer intersektoraler Verzahnung: Integration ambulanter Leistungserbringer mit Transformation zum lokalen Gesundheitszentrum - Virtueller Diagnostikverbund als Leuchtturmprojekt und Musterbeispiel in der Region In weiteren Schritten können die Kliniken Region Hannover durch die virtuelle Vernetzung mit der Remotesteuerung-Schnittbildgebung in der Radiologie durch weitere innovativen und bedarfsgerechte Dienstleistungslösungen unterstützt werden: - Personalbereitstellung für die Remote-Steuerung-Schnittbildgebung für die Bereitstellung weiterer Bedienungskapazitäten - Befundplattform für die Bereitstellung von radiologischen Befundungskapazitäten Grundlage dafür ist die interoperable Nutzbarkeit von Daten, Dokumenten und Bildern und die konsequente Nutzung von interoperablen Standards, welche die zurzeit bei der KRH etablierten Systeme nicht oder nur im geringfügigen Maße unterstützen. Um alle die genannten Ziele zu erreichen und die genannten Dienste auf intersektoraler Ebene zu etablieren möchte die KRH ein Vendor Neutral Archive (VNA) sowohl für Bilder, Videos und Dokumente inkl. PACS-Befundung, Abdeckung der Kardiologie, klinikweitem Universalviewer, eine Fernsteuerung von Modalitäten (Remote-MRT) sowie Dienste und Anbindungen der Teleradiologie beschaffen und mit einem verlässlichen Dienstleister und Partner interoperabel implementieren.

Aufgrund einer technischen Zeichenbeschränkung kann hier nicht der gesamte bekanntgegebene Text wiedergegeben werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Funktionalität60 %
Preis40 %
Qualität
Funktionalität

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nac … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu m … ganz lesenBewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 2.1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist. Für die Abgabe dieser Erklärung der Bewerbergemeinschaft ist das den Formularen beigefügte Dokument "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden. Nachunternehmer der Bewerber und der Bewerbergemeinschaft sowie die von ihnen zu erbringenden Leistungen sind in dem entsprechenden Formblatt anzugeben. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise vom jeweiligen Nachunternehmer ebenfalls beizufügen. Im Fall der Eignungsleihe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Hinweis
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen. Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden. Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich e … ganz lesenDer Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen. Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden. Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch. Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben. Bewerberfragen sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet. --- Technische Fragen zur Bedienung des AI Bietercockpit und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via folgender E-Mail-Adresse einzureichen: info@ai-ilv.de.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Siemens Healthcare GmbH, Erlangen5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Stadionbrücke 6, 30459 Hannover
Website
krh.de
Kontakt
vergaben@promedtheus.de

Bei uns erfasst

475Bekanntmachungen
169Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

51vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (19 Lose mit Angabe)
371.280 €Zuschlagswert im Median
256.350 € – 763.954 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 934ec9cc-1232-4c68-b11f-8044472f5b0e.