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Beschaffung und Einführung einer neuen Finanzsoftware mit Immobilienmanagement, V0020/2024, Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei · Bremerhaven, Bremen

Aktenzeichen V0020/2024veröffentlicht 05.03.2024erstmals 05.03.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 943 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
73 Monate01.12.2024 – 31.12.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bremerhaven27576, Bremen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.bremen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Items gem. Leistungsverzeichnung30 %
  • Konzepte40 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 32 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven sucht eine moderne, leistungsstarke und zukunftsfähige Finanzsoftware. Die Software soll nutzerfreundlich und intuitiv bedienbar sein.

Die gesuchte Finanzsoftware ist auf die Bedürfnisse von Kommunalverwaltungen ausgerichtet und wird zeitnah an gesetzliche Änderungen angepasst. Die Software wird stetig weiterentwickelt und somit den aktuellen Anforderungen gerecht. Ein guter Support und die kompetente, schnelle und unbürokratische Hilfe im Fehlerfall wird vom zukünftigen Anbieter ebenfalls erwartet. Details sind im EVB-IT Systemvertrag zu vereinbaren.

Die gesuchte Finanzsoftware muss in anderen Bundesländern erfolgreich als kommunale Finanzsoftware eingesetzt werden. Ein entsprechender Nachweis muss erbracht werden. Zudem muss die Finanzsoftware über eine Zertifizierung / Zulassung der SAKD, gpaNRW oder des TÜV IT für andere Bundesländer oder über eine Bescheinigung nach IDW - Standard PS 880 verfügen.

Die Umstellung auf die neue Finanzsoftware soll zunächst unter Beibehaltung der Kameralistik erfolgen. Später soll jedoch innerhalb des Systems ein Wechsel auf die staatliche Doppik möglich sein. Dieser Wechsel soll durch den AN in einem separaten Projekt begleitet werden, ist aber nicht Gegenstand der hier vorliegenden Ausschreibung.

Die neue Software muss für eine effiziente Aufgabenerledigung des Magistrats über folgende Funktionen verfügen:

• Haushaltsplanung, -ausführung und -überwachung, • Jahresabschluss inkl. Vermögensrechnung sowie Bilanz, • Konzernabschluss, • Veranlagung, • Kassenwesen und Forderungsmanagement, • Anbindung an E-Payment-Verfahren, • Kosten- und Leistungsrechnung, • Anlagenbuchhaltung, • Elektronischer / digitaler Rechnungsworkflow, • Liquiditätsplanung und -auswertung, • Controlling und Berichtswesen, • Ablage und Archivierung von elektronischen Dokumenten und aller im Prozess erzeugten Belege (z.B. Buchungsbelege, Kassenanordnungen, Belege aus dem elektronischen Rechnungsworkflow) in das vorhandene Dokumentenmanagementsystem (DMS) enaio von Optimal Systems, • Anbindung ans Active Directory, • Möglichkeit der Multifaktorauthentifizierung.

Die oben genannten Funktionen müssen vollständig über bereits integrierte Module abbildbar sein.   Nach der derzeitigen Struktur benötigen 60 User Zugriff auf umfangreiche Programmfunktion, wie Kassen-, Steueramt- und Kämmerei-Funktionen. (Full-User). 400 User benötigen ledig Zugriff auf den Rechnungsworkflow bzw. lesenden Zugriff auf verschiedene Funktionen (Limited-User). Weitere 100 User benötigen eine Berechtigung für die reine Freigabe/Weiterleitung/Zurückweisung im Rechnungsworkflow ohne in die Buchung selbst einzugreifen.

Da die von den Bewerbern/Bietern zu erbringende Leistung inhaltlich nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können, erfolgt die Beauftragung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 3 VgV).

Nach dem Teilnahmewettbewerb werden alle geeigneten Bewerber/Bieter zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert. Die eingegangenen Angebote werden nach Maßgabe der bekannt gemachten Kriterien gewertet und der wirtschaftlichste Bieter ermittelt. Mit diesen Bietern führt der AG eine oder mehrere Verhandlungsrunden.

Teilnahmewettbewerb Stufe 1: Dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) sind die in der Bekanntmachung ausgewiesenen Erklärungen, Angaben und Nachweise, die für die Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit erforderlich sind, beizufügen.

Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt.

Verhandlungsverfahren Stufe 2: Der AG fordert alle geeigneten Bieter zur Abgabe eines indikativen Angebots (Erst-Angebot) auf. Die eingegangenen Angebote werden nach Maßgabe der bekannt gemachten Kriterien gewertet und die wirtschaftlichsten Bieter ermittelt. Mit diesen Bietern führt der AG eine oder mehrere Verhandlungsrunden.

Formulare, Unterlagen die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: • Anlage 1 - Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) • Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung • Eigenerklärung Sanktionen Russland

Nach dem indikativen Angebot, werden die Bieter zur Angebotspräsentation vor einem Auswahlgremium (3 Vertreter des Finanzsoftware-Projektes in Bremerhaven) eingeladen. Die Durchführung der Präsentation ist voraussichtlich für die KW 32 vorgesehen.

Die eingegangenen Angebote werden nach Maßgabe der bekannt gemachten Kriterien gewertet und der wirtschaftlichste Bieter ermittelt. Der AG verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen (finalen) Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom AG in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien (§ 17 Abs. 10 VgV).

Detaillierte Information zu dem Vergabeverfahren erhalten sie in der Leistungsbeschreibung ab Ziffer 2 ff.

Der Zuschlag wird, sofern alle Mindestanforderungen erfüllt sind, nach Maßgabe des § 127 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus den folgenden Kriterien und deren Gewichtung: A - Preis 30% - Maximal erreichbare Punkte 300 B - Items gem. Leistungsverzeichnis (LV) Anforderungskatalog Finanzsoftware 30% - Maximal erreichbare Punkte 300 C - Konzepte 40% - Maximal erreichbare Punkte 400

Detaillierte Informationen zu den Zuschlagskriterien entnehmen Sie bitte der "Anlage zur EU-Bekanntmachung Ziffer BT-24 Zuschlagskriterien" sowie der Leistungsbeschreibung Pkt. 2.5

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Items gem. Leistungsverzeichnung30 %
Konzepte40 %
Preis30 %
Qualität
Items gem. Leistungsverzeichnung
Qualität
Konzepte

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Für die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass die Anlage 2 "Eigenerklärungen zur Eignung", sowie die erforderlichen ausgewiesenen Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweise, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit … ganz lesenFür die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass die Anlage 2 "Eigenerklärungen zur Eignung", sowie die erforderlichen ausgewiesenen Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweise, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag (Anlage 1 - Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular)) eingereicht werden. Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teilnahmeanträge (Anlage 1 - Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular)) von Bewerbern, die die erforderlichen ausgewiesenen Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweise und die damit verbundenen Erfahrungen enthalten akzeptiert und entsprechend in die Wertung einbezogen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages (Anlage 1 - Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular)) ist anzugeben, ob Nachunternehmer zur Leistungserbringung eingesetzt werden, oder ob der Bewerber/Bieter sich bei der Leistungserbringung der Kapazitäten Dritter bedient - sog. Eignungsleihe. Bei dem Einsatz von Nachunternehmern werden abgrenzbare Teile des Auftrags vom AN durch Unteraufträge an einen oder mehrere Dritte (Nachunternehmer) vergeben. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages (Anlage 1 - Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular)) den Nachunternehmer sowie die Teile der Leistung zu benennen, die er an Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233). Im Fall der Eignungsleihe wird der Auftrag von dem AN ausgeführt, wobei ihm Dritte die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen (bspw. durch Geräte- oder Fachpersonalausleihe, Hilfeleistung durch Beratung und Unterstützung, etc.). Hier sind von dem Bewerber/Bieter bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrages (Anlage 1 - Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular)) die Unternehmen zu benennen, die ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen (Formblatt 235). Bei einer Bietergemeinschaft schließen sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen bzw. Unternehmen im Hinblick auf ein Vergabeverfahren zusammen, indem sie sich gemeinschaftlich zur Leistungserbringung verpflichten. Im Falle von Bietergemeinschaften ist bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages (Anlage 1 - Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular)) die vollständig ausgefüllte Erklärung einzureichen. Zusätzlich muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 2 "Eigenerklärungen zur Eignung) mit dem Teilnahmeantrag (Anlage 1 - Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular)) abgeben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen. (Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung, Seite 3) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro belegt worden ist. (Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung, Seite 3) Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. (Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung, Seite 3) Eigenerklärung, dass zwar für Ihr Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, Sie jedoch für Ihr Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, durch die für Ihr Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. (Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung, Seite 3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Mit dem Teilnahmeantrag werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen vorlegen (nicht älter als 3 Monate). (Anlage 2 - Eigenerklärungen zur Eignung, Seite 4) Eigenerklärung, dass ihr Unter …
Kriterium
Für die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass die Anlage 2 "Eigenerklärungen zur Eignung", sowie die erforderlichen ausgewiesenen Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweise, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit … ganz lesenFür die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass die Anlage 2 "Eigenerklärungen zur Eignung", sowie die erforderlichen ausgewiesenen Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweise, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag (Anlage 1 - Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular)) eingereicht werden. Eigenerklärung zum Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (Anlage 2 - "Eigenerklärungen zur Eignung", Seite 3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: Personen- und Sachschäden: 3.000.000 Euro pro Schadensfall und Person Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten): 250.000 Euro pro Schadensfall Mit dem Teilnahmeantrag werde(n) ich/wir eine aktuelle Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers vorlegen. (Anlage 2 - "Eigenerklärungen zur Eignung", Seite 4) oder Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt: Personen- und Sachschäden: 3.000.000 Euro pro Schadensfall und Person Verletzungen von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozialdaten): 250.000 Euro pro Schadensfall Eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen, werde ich/ werden wir mit dem Teilnahmeantrag einreichen. (Anlage 2 - "Eigenerklärungen zur Eignung", Seite 5)
Kriterium
Für die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass die Anlage 2 "Eigenerklärungen zur Eignung", sowie die erforderlichen ausgewiesenen Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweise, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit … ganz lesenFür die erforderliche Überprüfung der Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist es erforderlich, dass die Anlage 2 "Eigenerklärungen zur Eignung", sowie die erforderlichen ausgewiesenen Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweise, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag (Anlage 1 - Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular)) eingereicht werden. Eigenerklärung, dass dem Unternehmen für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. (Anlage 2 - "Eigenerklärungen zur Eignung", Seite 4) Eigenerklärung, dass das Unternehmen über einen Nachweis verfügt, dass die Finanzsoftware in Kommunalverwaltungen anderer Bundesländer als kommunale Finanzsoftware eingesetzt wird und über eine Zertifizierung / Zulassung der SAKD, gpaNRW oder des TÜV IT für andere Bundesländer oder über eine Bescheinigung nach IDW - Standard PS 880 verfügt (Formblatt 1) Die Zertifikate müssen mindestens bis 12/22 gültig gewesen sein und eine Rezertifizierung muss bereits beantragt sein. Die entsprechenden Zertifikate/Nachweise bzw. die Auftragsbestätigung der Rezertifizierung sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular) einzureichen. (Anlage 2 - "Eigenerklärungen zur Eignung", Seite 5 und 6) Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Anforderungen nach DIN EN ISO 9001 erfüllt Der Nachweis (Zertifizierung oder Bestätigung des Vorliegens einer Zertifizierung bei Auftragsbeginn durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle) ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. (Anlage 2 - "Eigenerklärungen zur Eignung", Seite 6) Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Anforderungen nach DIN EN ISO 14001 erfüllt Der Nachweis (Zertifizierung oder Bestätigung des Vorliegens einer Zertifizierung bei Auftragsbeginn durch eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle) ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. (Anlage 2 - "Eigenerklärungen zur Eignung", Seite 6) Eigenerklärung, dass das Unternehmen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 - 2022) die 3 angegebenen Referenzen mit der Beschaffung, Einführung und dem Betrieb einer (neuen) Finanzsoftware bei der Stadtkämmerei des Magistrats Bremerhaven gem. der u. g. Mindestanforderungen vergleichbar sind, u. a. unter Angabe des Auftragswertes und der Leistungsart. Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die Referenzen die folgenden geforderten Mindestanforderungen erfüllen: Die Software innerhalb der genannten Referenzen befindet sich nicht mehr im Pilotstatus • Bei einer Referenz muss ein Wechsel von der Kameralistik hin zum doppischen Rechnungswesen, entweder innerhalb der bestehenden Finanzsoftware oder durch die Implementierung einer neuen Finanzsoftware, realisiert worden sein. • Eine Referenz muss eine Gebietskörperschaft mit mindestens 100.000 Einwohnern in Deutschland sein, die das angebotene HKR-System doppisch im Wirkbetrieb nutzt (Betrieb der Software). • Eine Referenz im deutschsprachigen Raum muss das angebotene HKR-System kameral im Wirkbetrieb nutzen (Betrieb der Software) Hinweis: Ohne Nennung von Referenzen kann Ihre Eignung nicht überprüft werden. Es obliegt Ihnen als Bieter, die Einwilligung zur Weitergabe der Kontaktdaten Ihrer Referenzen einzuholen. Ein Verweis auf die DSVGO entbindet Sie nicht von Verpflichtung Referenzobjekte anzugeben. Ohne Referenzen kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nicht gewertet werden. (Anlage 2 - "Eigenerklärungen zur Eignung", Seite 8) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen eine adäquate Dienstleistung sicherstellt, indem das geplante Fachpersonal für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung durch separate Eigenerklärungen/Vita belegt wird. • Das vorgesehene Projektteam und die Projektleitung ist zu benennen und ihr fachlicher Hintergrund (z. B. Ausbildungsgang, Studienabschlüsse) aufzuführen. • Die Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in vergleichbaren Projekten ist für die Projektleitung darzulegen. • Angaben zur Mitarbeiterzah …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
Die Laufzeit des Vertrages beginnt nach Zuschlagserteilung, spätestens am 01.12.2024. Ab dem Go-Live-Termin am 01.01.2026 beginnt eine Laufzeit von insgesamt 5 Jahren, bis zum 31.12. 2030. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um 2 Jahre, sofern keine Kündigung von einer Seite erfolgt.
Optionen
Entfällt
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.bremen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen (BT-99) a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen (BT-99) a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung … ganz lesen1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen: Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de/ zu richten, spätestens bis zum 25.03.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt und bleiben unbeantwortet. Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten. Telefonische oder Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Magistrat der Stadt Bremerhaven - Stadtkämmerei
Anschrift
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40, 27576 Bremerhaven
Kontakt
vergabemanagement@immobilien.bremen.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bremen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 3 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bremen (0 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 08.04.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 08.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 16297a6d-ac2a-4d69-8066-e6e6fccb1918.