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Beschaffung und Einführung einer neuen AFZS-Software

Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen VMS-AFZS 2025veröffentlicht 08.02.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 605 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Chemnitz09111, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 126 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung und Einführung einer neuen AFZS- Software für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung/Hochrechnung der Datenerfassungsprozesse. Auftraggeber (AG) für die Beschaffung und Einführung des Systems ist die Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH (VMS GmbH) Weitere Einzelheiten sowie Inhalt und Umfang der Beschaffungsleistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister). Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der E … ganz lesenEigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister). Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Erklärung die folgenden Unterlagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder in einem vergleichbaren Register.
Kriterium
Es sind der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Kriterium
Es ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für die nachzuweisende Haftpflichtversicherung wird eine Deckungssumme in einer Höhe von mindestens 2.100.000,00 EUR p.a. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gefordert. Falls eine Versicherung mit der in den Bewerbungsbedingungen geforderten De … ganz lesenEs ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für die nachzuweisende Haftpflichtversicherung wird eine Deckungssumme in einer Höhe von mindestens 2.100.000,00 EUR p.a. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gefordert. Falls eine Versicherung mit der in den Bewerbungsbedingungen geforderten Deckungshöhe derzeit nicht besteht, erklärt das Unternehmen unbedingt und unwiderruflich, dass es bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor Zuschlagserteilung auf gesondertes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen und nachzuweisen.
Kriterium
Benennung von Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen. Es werden mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art und Umfa … ganz lesenBenennung von Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen. Es werden mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbaren Leistungen, gefordert. Die Referenzleistung muss im Referenzzeitraum vom Referenzauftraggeber abgenommen worden sein. Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Kriterium
Als Nachweis der angemessenen Qualität in der Ausführung der Leistungen hat der Bewerber die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität einschlägig zu beschreiben. Der Bewerber kann die Gewährleistung der Qualität auch durch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über Qualitätssiche … ganz lesenAls Nachweis der angemessenen Qualität in der Ausführung der Leistungen hat der Bewerber die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität einschlägig zu beschreiben. Der Bewerber kann die Gewährleistung der Qualität auch durch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen nach ISO9001 nachweisen. Die genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Kriterium
Angabe der Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens in den letzten 3 Jahren.
Kriterium
Angabe der fachlichen Eignung durch Bestätigung, dass: - die VDV-Schrift 457 V. 2.2 bekannt ist und die dort enthaltenen Punkte von Anlage 4 „Rahmenlastenheft“ umgesetzt werden können - eine Implementierung eines zentralen mandantenfähigen AFZS-Hintergrundsystems inkl. Messfahrtenplanung umgesetzt werden kann - sowie die in Anlage TNW_07 aufgelisteten Hauptfunktionen abgebildet werden können
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: siehe Vergabeunterlagen

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB sowie § 135 Abs. 2 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nac … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen. Insbesondere gelten die in § 160 Abs. 3 GWB sowie § 135 Abs. 2 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB lautet: „Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber wird die form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und werten. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweis
1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahren die Vergabeplattform subreport ELViS. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation etc.). Der Auftraggeber empfiehlt eine Tei … ganz lesen1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahren die Vergabeplattform subreport ELViS. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation etc.). Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Interessenten für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bewerber/Bieter automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen). Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bewerber/Bieter von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt. 2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Vergabeordnung durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren wird in 2 Stufen durchgeführt (Stufe 1 Teilnahmewettbewerb; Stufe 2 Angebots- und Verhandlungsphase). Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 3. Verweist der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens im Teilnahmewettbewerb durch Vorlage der in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Der Bewerber muss den Umfang der Inanspruchnahme der Leistungen und Kapazitäten der anderen Unternehmen entsprechend der Unterlage „Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen im Rahmen der Eignungsleihe“ (Anlage TNW 08) darlegen sowie durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen gemäß der Unterlage „Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe“ (Anlage TNW 09) bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist in der Unterlage „Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe“ (Anlage TNW 09) auch die gemeinsame Haftung des anderen Unternehmens mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu erklären. 4. Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt; es ist nicht der niedrigste Angebotspreis allein entscheidend. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen (Bewertungsverfahren) benannten Bewertungskriterien und Unterkriterien und deren Gewichtung. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 5. Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind elektronisch über die Vergabeplattform subreport ELVIS beim Auftraggeber innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Frist einzureichen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge beantwortet werden. 6. Der AG fordert die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter auf, ein erstes, unverbindliches (indikatives) Angebot einzureichen. Alle fristgerecht abgegebenen ersten Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen geprüft. …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 340 (Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c650ff7d-8cdd-4e57-9b9f-fe72c97aa4a8.