Beschaffung regionaler Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung (2029 - 2040 sowie Verlängerungsoption bis 2045)
Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen 2025000461veröffentlicht 01.12.2025erstmals 01.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 170 Monate
- 30.10.2026 – 31.12.2040
- Lose
- 10
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 170 Monate30.10.2026 – 31.12.2040, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 10Angebot auf bis zu 10, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (60 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 11 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 2 Monatenan Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 2 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Vertragsbeginnvor 9 TagenLaufzeit bis 31.12.2040
- Heute
- Bindefrist endetin 33 Tagen100 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) umfassen.
Die gesamte Beschaffung gliederte sich in mehrere Verfahren und umfasste insgesamt 18 Einzellose, die in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt wurden. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Ausschreibung bereits abgeschlossen) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens; inkl. Verlängerungsoption bis 2045) wurden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" wurden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Mit dieser Ausschreibung werden nun die verbliebenen 10 Lose beschafft. Die Gutschriften sollen aus dem Bereich Moorbodenwiedervernässung stammen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 90731210Erwerb von CO2-EmissionsrechtenHauptgegenstand
Lose10 Lose · Angebot auf bis zu 10 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 10 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | (Mengenlos 1) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.500 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045) | 170 Monate | – |
| 2 | (Mengenlos 2) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.500 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045) | 170 Monate | – |
| 3 | (Mengenlos 3) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.500 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045) | 170 Monate | – |
| 4 | (Mengenlos 4) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045) | 170 Monate | – |
| 5 | (Mengenlos 5) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 500 t CO2e Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 8.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045) | 170 Monate | – |
| 6 | (Mengenlos 6) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045) | 170 Monate | – |
| 7 | (Mengenlos 7) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2029 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v.17.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2029 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045) | 170 Monate | – |
| 8 | (Mengenlos 8) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045) | 170 Monate | – |
| 9 | (Mengenlos 9) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045) | 170 Monate | – |
| 10 | (Mengenlos 10) Regionale Emissionsminderungsgutschriften 2030 - 2040 (sowie Verlängerungsoption bis 2045) über jährlich 1.000 t CO2e Mengenlos über eine max. Ausschüttungshöhe i.H.v. 16.000 t CO2e (inkl. Verlängerungsoption) für die Stilllegungsjahre 2030 - 2040 (+ggf. Verlängerung bis 2045) | 170 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/74246eb4-d235-437e-926d-4d01cfde41f5/awardcriteria Die Leistungskriterien können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Eignung3 von 3 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)Der Bieter muss bestätigen, dass er finanziell in der Lage ist, von der Zuschlagserteilung, über die Stilllegung der Gutschriften bis zur Rechnungsstellung die Leistung vollständig vorzufinanzieren.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.10.2026
- Vertragsende
- 31.12.2040
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, die Laufzeit des Vertrages nach Ablauf der Vertragsdauer bis 2045 zu verlängern, indem er dem Auftragnehmer dies in schriftlicher Form 5 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit mitteilt.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 100 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwel … ganz lesenkürzer
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugebe … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises) Zuschlagslimitierung: Die Bieter sind aufgefordert eine maximale Gesamtliefermenge zu benennen. Um möglichst alle/viele Lose zu bezuschlagen, sollen die Bieter so die Möglichkeit erhalten, auf alle Lose ein Angebot abzugeben, auch wenn die vorhandenen Gutschriften dafür nicht ausreichen. Ein Bieter erhält max. so viele Lose, bis die von ihm angegebene maximale Gesamtliefermenge erreicht ist ABER es gilt eine Obergrenze von max. fünf Losen. Die Angabe der Gesamtliefermenge erfolgt in eVergabe (Vergabeunterlagen / Eignungskriterien / Eigenerklärungen). Reihenfolge der Zuschlagsentscheidung: Diese soll so erfolgen, dass möglichst viele Lose bezuschlagt werden können. Deshalb wird mit dem Los begonnen, auf welches die wenigsten Angebote eingegangen sind. Die Vergabe der übrigen Lose erfolgt in analoger Weise. Bei gleicher Anzahl an Angeboten wird wie folgt vorgegangen: Der erste Zuschlag erfolgt bei dem Los, bei dem der wirtschaftlichste Bieter (höchste Kennzahl Z) im Vergleich zu den wirtschaftlichsten Bietern der anderen Lose den günstigsten Preis pro t CO2e anbietet. Bei gleichen Preisen erfolgt ein Losentscheid durch Zufallsziehung. Die Reihenfolge der Bezuschlagung setzt sich nach dieser Maßgabe fort.- Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabepl … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich. ------------------------------------------------------------------------------------ Erklärung für die lange Angebotsfrist und Vertragslaufzeit: Gemäß Ministerratsbeschluss vom 28.06.2022 sollen zum Zweck des Ausgleichs nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung zusätzlich zur Beschaffung von internationalen Emissionsminderungsgutschriften durch die LENK, zunehmend in Bayern umgesetzte Minderungsmaßnahmen einbezogen werden. Zum Ausgleich der Emissionen des Jahres 2023 wurden 2024 erstmals Gutschriften aus regionalen Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von 1000 t CO2e beschafft. Diese decken bislang einen geringen Teil der aus der THG-Bilanzierung auszugleichenden Emissionen von ca. 40.000 t CO2e ab. Aufgrund des sich noch entwickelnden Marktes im Bereich regionaler, zertifizierter Ausgleichsmaßnahmen, ist davon auszugehen, dass diese, jedenfalls in absehbarer Zeit, einen lediglich kleineren Teil der auszugleichenden Emissionen abbilden können. Das im Art.3 Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) verankerte Ziel der klimaneutralen Verwaltung bis 2028 lässt ab diesem Zeitpunkt einen höheren Bedarf an Emissionsminderungsgutschriften erwarten. Moorböden stellen einen wichtigen natürlichen Kohlenstoffspeicher dar, solange sie wassergesättigt sind. Allerdings sind 90 % der bayerischen Moorböden entwässert und tragen durch die Oxidation des organischen Kohlenstoffs bis zu 7 % der gesamten territorialen Treibhausgasemissionen Bayerns bei. Gleichzeitig besteht bei entwässerten Moorböden ein sehr hohes Einspar- bzw. Emissionsminderungspotential bis hin zu einem perspektivischen Kohlenstoffsenkenpotential. Diese Potentiale sollen mit der vorliegenden Ausschreibung adressiert werden. Die Wiedervernässung von Moorböden ist ein langwieriges und komplexes Verfahren und bedarf umfangreicher Vorbereitungen sowie der Einbeziehung vieler Akteure. Demnach ist die Projektenwicklung mit einer umfangreichen Vorleistung verbunden. Eine grundlegende Herausforderung ist die Sicherung der oft kleinteiligen Flächen einer hydrologisch zusammenhängenden Einheit. Dazu gehen Projektentwickler in der Regel ein langfristiges Vertragsverhältnis mit jedem einzelnen Flächeneigentümer ein. Da der Nachweis der vertraglichen Flächensicherung eine Mindestanforderung für ein gültiges Angebot (siehe Kapitel 2.15b) ist, soll die verlängerte Angebotsfrist (9 Monate) Projektentwicklern ausreichend zeitlichen Spielraum geben, die dazu notwendigen Verhandlungen abzuschließen. Für kleinräumige Moorflächen ist eine Wiedervernässung oft leichter umsetzbar. Daher werden durch die Aufteilung in mehrere Einzellose unterschiedlichen Volumens ggf. verschiedenen Projektentwicklern die Möglichkeit gegeben, ein Angebot abzugeben. Dieses Vorgehen ermöglicht sowohl Initiatoren neuer Projekte als auch Trägern von in der Umsetzung fortgeschrittenen Projekten unter Beachtung der finanziellen Zusätzlichkeit (siehe Bayern-Standard) Angebote einzureichen und die Wiedervernässung finanziell abzusichern. Die Wiedervernässung ist in der Regel mit einer langfristigen Reduktion der Nutzungs- bzw. Einkommensmöglichkeiten der Flächeneigentümern verknüpft. Änderungen landwirtschaftlicher Prozesse sind oft gleichbedeutend mit hohen Investitionen, die erst durch langfristige Einkommensmöglichkeiten refinanziert werden können. Die mit dieser Beschaffung verbundene langfristige Abnahme von Emissionsminderungszertifikaten (Vertragslaufzeit bis …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg
- Website
- lfu.bayern.de
- Kontakt
- vergabeservicezentrum@
lfu.bayern.de - Auskünfte
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (Hof)vergabeservicezentrum@
lfu.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Denkmal Studio GBR2 Zuschläge
- Geiger Entsorgung GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Müller-BBM Industry Solutions GmbH2 Zuschläge
- atmosfair gGmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.09.2026
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.09.2026
- BekanntmachungFrist 02.09.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 02.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a715e9f-91c0-4cd4-87f1-a766c8264ffc.