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Beschaffung mobiler Fahrzeugsperren und Pollern

Stadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle · Melle, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025/11/092veröffentlicht 05.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 334 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Niedersachsen (32 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Monat06.02.2026 – 06.03.2026
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 06.03.2026
    vor 9 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Beschaffung mobiler Fahrzeugsperren und Pollern zum Schutz von Veranstaltungen

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Mobile Fahrzeugsperren

Los 1: Die Stadt Melle führt eine Ausschreibung zur Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren nach "ISO 22434-1 / DIN SPEC 91414-1" inklusive Schwerlastpaletten zum Schutz von Veranstaltungen durch. Los 2: Die Stadt Melle führt eine Ausschreibung zur Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren (Poller) nach der technischen Richtlinie des Polizeitechnischen Instituts der Deutschen Hochschule der Polizei Münster und DIN SPEC 91414-1 zum Schutz von Veranstaltungen durch.

1 Monat–
2
Poller

Los 1: Die Stadt Melle führt eine Ausschreibung zur Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren nach "ISO 22434-1 / DIN SPEC 91414-1" inklusive Schwerlastpaletten zum Schutz von Veranstaltungen durch. Los 2: Die Stadt Melle führt eine Ausschreibung zur Beschaffung von mobilen Fahrzeugsperren (Poller) nach der technischen Richtlinie des Polizeitechnischen Instituts der Deutschen Hochschule der Polizei Münster und DIN SPEC 91414-1 zum Schutz von Veranstaltungen durch.

1 Monat–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur E … ganz lesenEignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigungszahl zu machen. Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Zertifikate und Prüfbescheinigungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Los 1: Die Zufahrtssperren müssen nach "ISO 22434-1 / DIN SPEC 91414-1" zertifiziert sein. Die Zertifizierung stellt sicher, dass das Produkt eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Fahrzeugaufprallen aufweist und in der … ganz lesenZertifikate und Prüfbescheinigungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Los 1: Die Zufahrtssperren müssen nach "ISO 22434-1 / DIN SPEC 91414-1" zertifiziert sein. Die Zertifizierung stellt sicher, dass das Produkt eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Fahrzeugaufprallen aufweist und in der Lage ist, die Sicherheit von Fußgängern und anderen nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. Bitte fügen Sie zudem etwaige Prüfbescheinigungen (z. B. Crashtests, Normen, Manipulationstests etc.) sowie Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen bei. Los 2: Die Zufahrtssperren (Poller) müssen als Einzelmodul vollständig nach der technischen Richtlinie des Polizeitechnischen Instituts der Deutschen Hochschule der Polizei Münster und DIN SPEC 91414-1 zertifiziert sein. Die Zertifizierung stellt sicher, dass das Produkt eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Fahrzeugaufprallen aufweist und in der Lage ist, die Sicherheit von Fußgängern und anderen nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. Bitte fügen Sie etwaige Prüfbescheinigungen (z. B. Crashtests, Normen, Manipulationstests etc.) sowie Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen bei.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
06.02.2026
Vertragsende
06.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
08.12.2025, 14:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Einheitliche Europäische Eigenerklärung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Mustererklärung Tariftreue ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber … ganz lesenGem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYRYTS8SZSL8# Sämtliche Informationen/Bedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform einzureichen ist. Eine schriftliche Angebotsabgabe (auf dem Postweg) so … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYRYTS8SZSL8# Sämtliche Informationen/Bedingungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform einzureichen ist. Eine schriftliche Angebotsabgabe (auf dem Postweg) sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle ist nicht zulässig. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.niedersachsen" zu richten. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Vergabestelle der Stadt Melle erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung dieses Vergabeverfahrens.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (33 Lose mit Angabe)
276.500 €Zuschlagswert im Median
213.230 € – 340.080 €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29a3b42c-5c51-425f-b62f-0fa69b6fed79.