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Frist abgelaufenEU-weitSoftwareIT und Software

Beschaffung Microsoft On-Premises-Lizenzen

Zentralinstitut für Seelische Gesundheit · Mannheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 15veröffentlicht 07.10.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 4 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,4 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mannheim68159, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Tagen
  2. Angebotsfrist 12:30 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 5 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 55 Tagen

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Microsoft On-Premises-Lizenzen für die bestehende IT-Infrastruktur des Auftraggebers. Die Leistung umfasst die Lieferung der ausgeschriebenen Microsoft-Lizenzen einschließlich der erforderlichen Nutzungs- und Lizenznachweise sowie definierter Nachkaufoptionen. Beratungs-, Migrations-, Installations-, Betriebs- und Supportleistungen sind nicht Bestandteil der Ausschreibung.

Beschreibung des Loses

1. Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand ist die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen für die bestehende On-Premises-Infrastruktur in der jeweils aktuellen Version. Die Beschaffung umfasst ausschließlich die Lieferung der Lizenzen einschließlich der erforderlichen Nutzungs- und Lizenznachweise. Beratungs-, Migrations-, Installations-, Betriebs-, Managed-Service-, Support-, Hosting- und Softwareeinführungsleistungen sind nicht Bestandteil.

2. Vergabeverfahren und Vertragsgrundlage Auf Grundlage des geschätzten Gesamtauftragswertes ist ein EU-weites Vergabeverfahren vorgesehen. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß §§ 14 ff. VgV. Maßgeblich sind insbesondere GWB, VgV und EVB-IT Überlassung Typ A.

3. Leistungsumfang und Mengengerüst Pos. Lizenzposition Menge 1 Microsoft Office 2024 Standard 2.000 1.1 Nachkaufoption Office 2024 Standard max. 200 2 Windows Server 2025 CAL User 2.000 3 Exchange Server SE Standard CAL 2.000 4 Exchange Server SE Enterprise CAL Add-on 850 5 RDS User CAL 2025 1.700 6 Windows Server 2025 Datacenter Core-Lizenzen 568 Cores

Für die Lizenzpositionen 2 bis 6 gelten Nachkaufoptionen von maximal 10 % der jeweiligen Ausgangsmenge innerhalb des vierjährigen Betrachtungszeitraums. Für Office Standard gilt die gesondert ausgewiesene Nachkaufoption von maximal 200 Lizenzen innerhalb von zwei Jahren. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.

4. Mindestanforderungen Die angebotenen Lizenzen müssen Microsoft-konform, revisionssicher, auditfähig und vollständig dokumentierbar sein.

5. Nachkaufkonditionen und Preisbindung Nachkäufe sind optionale Bedarfspositionen. Die Höchstmenge beträgt je Lizenzposition maximal 10 % der Ausgangsmenge. Der Bieter hat je Position einen verbindlichen Nachkaufpreis anzugeben. Die maximalen Optionsmengen werden bei der Ermittlung des geschätzten Auftragswertes und in der Preiswertung berücksichtigt. Preisänderungen des Herstellers während vereinbarter Preisbindungsfristen gehen nicht zulasten des Auftraggebers.

6. Angebotsabgabe und Eignungsnachweise Das Angebot ist anhand der verbindlichen Excel-Anlage einzureichen. Die vorgesehenen Preisangaben sind vollständig auszufüllen. • vollständig ausgefülltes Preisblatt • Eigenerklärung des Bieters • mindestens drei vergleichbare Referenzen über die Lieferung von Microsoft-Volumenlizenzen vergleichbarer Größenordnung innerhalb der letzten drei Jahre • gültiger Microsoft-Partnerstatus oder gleichwertiger Nachweis eines autorisierten und lizenzrechtlich ordnungsgemäßen Bezugswegs

Die Referenzen dienen ausschließlich der Eignungsprüfung und werden nicht als Zuschlagskriterium bewertet. Ein bestimmter Microsoft-Partnerstatus oder eine bestimmte Partnerstufe wird nicht verlangt; ein gleichwertiger Nachweis eines ordnungsgemäßen Bezugswegs ist zulässig.

7. Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Gewichtung Preis 80 % Nachkaufpreis 15 % Lieferzeitraum 5 %

8. Bewertungsmethodik Die Zuschlagskriterien werden auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet. Die erreichten Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Preis (80 %): Der niedrigste wertungsfähige Vergleichspreis erhält 10 Punkte. Weitere Angebote: (niedrigster wertungsfähiger Vergleichspreis / Vergleichspreis des Bieters) × 10. Der Vergleichspreis umfasst Grundmengen und festgelegte maximale Nachkaufoptionen.Nachkaufpreis (15 %): Der niedrigste wertungsfähige gewichtete Nachkaufpreis erhält 10 Punkte. Weitere Angebote: (niedrigster wertungsfähiger gewichteter Nachkaufpreis / gewichteter Nachkaufpreis des Bieters) × 10. Lieferzeitraum (5 %): bis 14 Arbeitstage = 10 Punkte; 15–21 Arbeitstage = 7 Punkte; 22–28 Arbeitstage = 4 Punkte; mehr als 28 Arbeitstage = 0 Punkte. Mit Lieferzeitraum ist der Zeitraum gemeint, innerhalb dessen die Lizenzen dem AG zur Verfügung stehen.

9. Ausschluss- und Wertungshinweise • Es gilt insbesondere § 57 VgV. Auch im Übrigen wird auf Ausschlussgründe der VgV Bezug genommen. • Vorsorglicher Hinweis (deklaratorisch): • Unvollständige Unterlagen oder fehlende Erklärungen können zum Ausschluss führen, soweit eine Nachforderung vergaberechtlich nicht zulässig ist oder erfolglos bleibt. • Fehlende oder nicht wertbare Preisangaben für verpflichtende Positionen können zum Ausschluss führen (insbes. § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV, siehe auch § 60 VgV). • Die Nichteinhaltung verbindlicher Mindestanforderungen führt zum Ausschluss.

10. Losbildung Eine Losaufteilung erfolgt nicht.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzen über die Lieferung von Microsoft-Volumenlizenzen vergleichbarer Größenordnung innerhalb der letzten drei Jahre. Die Referenzen dienen ausschließlich dem Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Gültiger Microsoft-Partnerstatus oder gleichwertiger Nachweis eines autorisierten und lizenzrechtlich ordnungsgemäßen Bezugswegs.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
J5, 68159 Mannheim
Kontakt
evergabe@zi-mannheim.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 489 (Diverse Softwarepakete und Computersysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 5 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ddd553be-f1f1-4645-b72c-65bacacdc08c.