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Beschaffung Fahrgestell, Aufbau und Beladung nach Norm Tabelle 1 und Zusatzbeladung nach Waldbrand Tabelle 2 für drei TLF 3000

Stadt Heidelberg - Feuerwehr · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 37 3-2023veröffentlicht 15.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1019 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69045, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 44 %, Leistung und Qualität 56 %.

  • Sicherheit, Gebrauchswert35 %
  • Qualität21 %
  • Preis35 %
  • Folgekosten9 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4 Punkte
25 % teurer−8,8 Punkte
50 % teurer−14,7 Punkte
100 % teurer−22 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 34 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Los 1 Beschaffung Fahrgestell und Aufbau für drei TLF 3000 Los 2 Beladung nach Norm Tabelle 1 für drei TLF 3000 und Zusatzbeladung nach Waldbrand Tabelle 2 für drei TLF 3000 für die Feuerwehr der Stadt Heidelberg

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Beschaffung Fahrgestell und Aufbau für drei TLF 3000

Los 1 Fahrgestell und Aufbau für drei TLF 3000 nach DIN 14530-22 Folgende Eckpunkte charakterisieren das Fahrzeug: -Fahrgestell in hochgeländegängiger Ausführung und hoher Wasserdurchfahrtsfähigkeit (1.200 mm) -Singlekabine, ausgelegt für eine Trupp-Besatzung (1/2/3) -Optimale Motorisierung mit vollsynchronisiertem und automatisiertem Schaltgetriebe -Differentialsperren (Vorderachse, Hinterachse und Längssperre) -Reifendruckregelanlage -Unterbringung der Norm- und Zusatzbeladung -Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-2000 -Löschwassertank mit mindestens 3.000 Liter nutzbarem Volumen -Schaummitteltank mit mindestens 120 Liter nutzbarem Volumen -Wasserwerfer auf dem Fahrzeugdach -2 Atemschutzgerätehalterungen im Aufbau -Pneumatisch ausfahrbarer Lichtmast zwischen Kabine und Aufbau -Begehbares Aufbaudach  -Mannloch im Dachbereich zur Durchführung von Löschmaßnahmen. -Löschtechnische Einrichtung zur Brandbekämpfung vom Fahrerhausdach mittels einem C-Hohlstrahlroh Der Löschwassertank ist so zu gestalten, dass die Löschwassermenge mit wenig Aufwand entsprechend der veränderten Nutzlast erhöht bzw. reduziert werden kann. Die genaue Vorgehensweise und Realisierung muss in dem ersten Baugespräch festgelegt werden. Alle drei Tanklöschfahrzeuge sind so zu gestalten, dass auch unter schwierigen Einsatzbedingungen ein sicherer und schneller Einsatz gewährleistet ist. Um eine wirtschaftliche Nutzung sicherzustellen, ist das Konzept für das Fahrzeug so festzulegen, dass durch eine "einfache" aber notwendige Technik, große Servicefreundlichkeit und eine Bauweise mit klar definierten Schnittstellen erreicht wird. Die genaue Realisierung muss in dem ersten Baugespräch festgelegt werden. Das TLF 3000 ist auf einem hochgeländegängigen Fahrgestell der Fa. Mercedes Benz, UNIMOG U 5023 4x4 aufzubauen. Es kann auf ein Los oder auf mehrere Lose ein Angebot abgegeben werden.

––
2
Los 2 Beladung nach Norm Tabelle 1 für drei TLF 3000 und Zusatzbeladung nach Waldbrand Tabelle 2 für drei TLF 3000 für die Feuerwehr der Stadt Heidelberg

LOS 2 Beladung für drei TLF 3000 nach DIN 14530-22 Normbeladung nach Vorgabe der Beladetabelle Spalte FW-HD für drei TLF 3000 nach DIN14530-22 und Zusatzbeladung Waldbrand für drei TLF 3000, nach Beladungstabelle Zusatzbeladung! Diese Ausrüstungsgenstände bilden die Zusatzbeladung, die zusätzlich zu der in der DIN 14530-22 genannten Normbeladung bei dem TLF 3000 verlastet wird. Die drei TLF 3000 müssen dem neuesten Stand der Technik, den DIN- Vorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften sowie allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang entsprechen. Die Tanklöschfahrzeuge werden bei den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zum Einsatz kommen. Die Tanklöschfahrzeuge stellen den Nachschub von Löschwasser, insbesondere bei Wald- und Vegetationsbränden sowie bei Bränden von Aussiedlerhöfen, auch außerhalb befestigter Straßen, sicher. Des Weiteren werden die Tanklöschfahrzeuge auch bei Naturereignissen (Überschwemmungen, Hangrutschen und Sturmlagen) eingesetzt. In Verbindung mit den drei bereits vorhandenen hochgeländgängigen MLF sowie den ebenfalls zur Beschaffung anstehenden hochgeländgängigen GW-L2 bilden die Fahrzeuge den Einsatzzug zur Gefahrenabwehr bei Naturereignissen sowie bei Wald- und Vegetationsbränden. Es kann auf ein Los oder auf mehrere Lose ein Angebot abgegeben werden

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Sicherheit, Gebrauchswert35 %
Qualität21 %
Preis35 %
Folgekosten9 %
Qualität
Sicherheit, Gebrauchswert
Kosten
Preis
Kosten
Folgekosten

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB und § 24 LkSG abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, … ganz lesenZum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB und § 24 LkSG abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denenein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichendeSelbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenenInteresse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzuim Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 1 … ganz lesenDer Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium
Zur Beurteilung der Verarbeitung, der Wartungsfreundlichkeit, der verwendeten Materialien sowie innovativer Lösungen ist eine Referenzliste (mindestens eine Referenz) vorzulegen, an welche Feuerwehren in den letzten zwei Jahren ein entsprechendes TLF 3000 auf dem Fahrgestell UNIMOG U 5023 ausgeliefe … ganz lesenZur Beurteilung der Verarbeitung, der Wartungsfreundlichkeit, der verwendeten Materialien sowie innovativer Lösungen ist eine Referenzliste (mindestens eine Referenz) vorzulegen, an welche Feuerwehren in den letzten zwei Jahren ein entsprechendes TLF 3000 auf dem Fahrgestell UNIMOG U 5023 ausgeliefert wurde. Mit dem Angebot ist eine maßstabsgerechte Zeichnung, im Maßstab 1:20, des TLF 3000 mit Bemaßung abzugeben. Folgende Punkte müssen auf der Zeichnung mit Grundriss und allen Seitenansichten erkennbar sein: Bemaßung aller Ansichten, Lagerung der in der Anlage 5 Beladetabelle TLF 3000 genannten Normbeladung und Zusatzbeladung Waldbrand auf das abgestimmte Fahrgestell und den angebotenen Aufbau. Mit der Auslieferung des Fahrzeuges sind folgende Dokumente vorzulegen: Konformitätsbescheinigung VDE- Bescheinigung Eventuell notwendige Ausnahmegenehmigungen Sachverständigen Bescheinigungen (TÜV etc.) Aus organisatorischen Gründen soll der Standort der Referenzfahrzeuge 250 km Fahrstrecke vom Standort der Feuerwache Heidelberg nicht überschreiten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
23.01.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesen§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Service 110 %
Service 210 %
Service 320 %
Preis60 %
Qualität
Service 1
Qualität
Service 2
Qualität
Service 3

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB und § 24 LkSG abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, … ganz lesenZum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB und § 24 LkSG abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denenein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichendeSelbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenenInteresse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzuim Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 1 … ganz lesenDer Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium
Zur Beurteilung der Verarbeitung, der Wartungsfreundlichkeit, der verwendeten Materialien sowie innovativer Lösungen ist eine Referenzliste (mindestens eine Referenz) vorzulegen, an welche Feuerwehren in den letzten zwei Jahren ein entsprechendes TLF 3000 auf dem Fahrgestell UNIMOG U 5023 ausgeliefe … ganz lesenZur Beurteilung der Verarbeitung, der Wartungsfreundlichkeit, der verwendeten Materialien sowie innovativer Lösungen ist eine Referenzliste (mindestens eine Referenz) vorzulegen, an welche Feuerwehren in den letzten zwei Jahren ein entsprechendes TLF 3000 auf dem Fahrgestell UNIMOG U 5023 ausgeliefert wurde. Mit dem Angebot ist eine maßstabsgerechte Zeichnung, im Maßstab 1:20, des TLF 3000 mit Bemaßung abzugeben. Folgende Punkte müssen auf der Zeichnung mit Grundriss und allen Seitenansichten erkennbar sein: Bemaßung aller Ansichten, Lagerung der in der Anlage 5 Beladetabelle TLF 3000 genannten Normbeladung und Zusatzbeladung Waldbrand auf das abgestimmte Fahrgestell und den angebotenen Aufbau. Mit der Auslieferung des Fahrzeuges sind folgende Dokumente vorzulegen: Konformitätsbescheinigung VDE- Bescheinigung Eventuell notwendige Ausnahmegenehmigungen Sachverständigen Bescheinigungen (TÜV etc.) Aus organisatorischen Gründen soll der Standort der Referenzfahrzeuge 250 km Fahrstrecke vom Standort der Feuerwache Heidelberg nicht überschreiten.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
23.01.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 13 … ganz lesen§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Lieferung der Beladung wird voraussichtlich Mitte 2025 vom Auftragnehmer Los 1 abgerufen. Erst ab Abruf beginnt die verbindlich vereinbarte Lieferfrist. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung, frühestens aber Anfang 2026.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Heidelberg - Feuerwehr
Anschrift
Postfach 105520, 69045 Heidelberg
Kontakt
vergabeabteilung@heidelberg.de
Auskünfte
Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilungvergabeabteilung@heidelberg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

441vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (752 Lose mit Angabe)
452.241 €Zuschlagswert im Median
278.196 € – 698.674 €mittlere Hälfte, 166 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Baden-Württemberg (33 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 85427ae4-d4fd-45b7-8c91-0e1559b0e0a0.