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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Beschaffung eines Vorgangsbearbeitungssystems

Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS-04812-9/1veröffentlicht 10.03.2026erstmals 10.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 187 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 10.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2026 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 215 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 8 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 3 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (SchBGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes sowie in bestimmten Fällen mit Privaten außergerichtlich beizulegen. Dazu muss sie einen barrierefreien und niederschwelligen Zugang zu Schlichtungsverfahren ermöglichen. Die Zielgruppe weist sehr unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse auf – von Personen mit Sehbehinderungen, die Screenreader benötigen, über Menschen mit Hörbehinderungen, die mittels Deutscher Gebärdensprache oder schriftlich kommunizieren, bis hin zu Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Anträge erreichen die Geschäftsstelle über verschiedene Kanäle, in Textform, mittels Niederschrift oder über Gebärdensprachdolmetscherdienste (SQAT). Das zu beschaffende Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) muss dieser Vielfalt an Kommunikationsbedürfnissen und -kanälen gerecht werden. Jeder der Kommunikationswege muss vollständig barrierefrei gestaltet und in den digitalen Workflow integriert werden können. Das VBS soll durch eine durchgängige digitale Prozesskette diese Herausforderungen bewältigen und gleichzeitig höchste Standards der Barrierefreiheit gemäß BGG, BITV 2.0, und den relevanten technischen Normen erfüllen. Gerade bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist eine konsequente Einhaltung der DSGVO-Vorgaben sowie hoher Standards der Informationssicherheit unerlässlich. Das zentrale Ziel ist es, durch Automatisierung und intelligente Systemführung die administrative Bearbeitungszeit zu verkürzen und die Qualität der Verfahrensführung zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen schneller und effektiver zu ihrem Recht gelangen können. Das System muss flexibel genug sein, um auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelfalls einzugehen, die wachsenden Fallzahlen zu bewältigen und sich an zukünftige Rechtsänderungen sowie erweiterte Zuständigkeiten anpassen zu können. Kern der Rahmenvereinbarung ist das Lizenzpaket des VBS als „Software-as-a-Service“-Modell (SaaS) und die zugehörigen laufenden Kosten im Rahmen der Nutzung und Pflege des VBS. Dadurch das marktübliche Softwarelösungen oftmals nicht vollständig barrierefrei sind, ist die SchBGG bereit, einmalige Entwicklungsleistungen zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit zu vergüten. Darüber hinaus gibt es weitere Leistungsbestandteile. Zu diesen gehören einmalige Kosten für Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Kosten für optionale Abrufe im Rahmen von softwarenahen Dienstleistungen als auch Schulungen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Mit der Rahmenvereinbarung wird die SchBGG zu einem bedarfsgerechten Abruf von ausgewiesenen Leistungen berechtigt. Die Entscheidung über die Anzahl der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der SchBGG. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bitte reichen Sie einen Nachweis über Ihre Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ein. Deckungssumme jeweils mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie jeweils mindestens 1 Mio. Euro für Vermögen … ganz lesen1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Bitte reichen Sie einen Nachweis über Ihre Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ein. Deckungssumme jeweils mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie jeweils mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall Der Höchstbetrag muss mindestens einmal jährlich zur Verfügung stehen. 2. Technische Leistungsfähigkeit Referenzprojekte Beschreiben Sie mindestens zwei in Art und Umfang mit dem Leistungsbereich vergleichbare Referenzprojekte der letzten drei Jahre. Der Leistungszeitraum einer Referenz kann dabei die letzten 5 Jahre umfassen. Die Referenzprojekte müssen vergleichbar hinsichtlich folgender Kriterien sein: - Einführung und Anpassung eines Vorgangsbearbeitungssystems (VBS) als Schlichtungssoftware - Der Auftraggeber des Referenzprojekts muss eine Schlichtungsstelle oder Ombudsstelle sein. - Auftragsvolumen >20.000 € Alle drei Kriterien müssen über die vorgelegten Referenzen abgedeckt sein. Geben Sie für die mögliche Nachprüfung der Unternehmensreferenzen Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) der für das Referenzprojekt auskunftsfähigen Person beim Referenzkunden. Qualifikationen und Erfahrung von Projektleitung und Stellvertretung Bitte benennen Sie eine Projektleitung sowie eine Stellvertretung namentlich und stellen Sie deren Qualifikationen und Erfahrungen dar. 1. Dokumente zur Bestätigung der Qualifikationen: Bitte reichen Sie geeignete Qualifikationsnachweise für beide benannten Personen ein. Die Nachweise müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom) in folgenden Bereichen bestätigen: - Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Universitätsdiplom) der Fachrichtungen Wirtschafts- bzw. Verwaltungsinformatik, Informatik, Mathematik, Physik oder einer vergleichbaren IT-bezogenen Fachrichtung ODER - Abgeschlossene Berufsausbildung mit mind. 10 Jahren relevanter Berufserfahrung 2. Bestätigung der Berufserfahrung: Bitte bestätigen Sie, dass die benannten Personen die geforderte berufliche Erfahrung abdecken: - Eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mit Leitungsverantwortung in Projekten zur Einführung oder Anpassung von VBS - Beschreiben Sie die Tätigkeiten stichwortartig - Benennen Sie dabei Arbeitgeber bzw. Auftraggeber Im weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen; hier insbesondere die Dokumente 3a und 3b.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Verlängerungsoption um weitere 24 Monate - siehe Vergabeunterlagen
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekamm … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Teilnehmer sind aufgefordert ein Konzept zum Umgang mit der Barrierefreiheit (DOKUMENT 4) zu nachfolgenden Punkten darzulegen: 1. Wissen und Expertise zur Barrierefreiheit im Unternehmen: - Der Teilnehmer soll darlegen, welche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Barrierefreiheit im Unterne … ganz lesenDie Teilnehmer sind aufgefordert ein Konzept zum Umgang mit der Barrierefreiheit (DOKUMENT 4) zu nachfolgenden Punkten darzulegen: 1. Wissen und Expertise zur Barrierefreiheit im Unternehmen: - Der Teilnehmer soll darlegen, welche Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Barrierefreiheit im Unternehmen vorhanden sind. 2. Testverfahren und Qualitätssicherung: - Der Teilnehmer soll ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Barrierefreiheit beschreiben. - Einbindung von Nutzern mit Behinderungen in Testphasen wird positiv bewertet. 3. Berichterstattung und Kommunikation: - Der Teilnehmer muss darlegen, wie über Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Barrierefreiheit berichtet. - Der Teilnehmer muss den Prozess beschreiben, wie er sicherstelt, fortlaufend den Stand zur Barrierefreiheit in die Erklärung zur Barrierefreiheit (§12b BGG, §7 BITV 2.0) einfließen zu lassen und aktuell zu halten. Formale Anforderungen: 1. Umfang: Max. 3 Seiten im DIN A4-Format (alle Seiten darüber werden nicht gewertet) in der voreingestellten Formatierung 2. Strukturierung: Das Konzept muss klar nach den Themenbereichen gegliedert sein 1. Wissen und Expertise zur Barrierefreiheit im Unternehmen 0 Punkte: Keine Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Barrierefreiheit im Unternehmen vorhanden. 2 Punkte: Wenig Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Barrierefreiheit im Unternehmen vorhanden. 4 Punkte: Einige grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden; begrenzte Expertise. 6 Punkte: Gute Kenntnisse und Erfahrungen; überwiegend qualifiziertes Personal. 8 Punkte: Sehr gute Kenntnisse und umfangreiche Erfahrungen; qualifiziertes und erfahrenes Personal. 10 Punkte: Hervorragende Kenntnisse und umfassende Expertise; hochqualifiziertes und spezialisiertes Personal. 2. Testverfahren und Qualitätssicherung 0 Punkte: Keine Testverfahren; wenig Nutzerzentriertheit. 2 Punkte: Wenige oder unzureichende Testverfahren; keine Nutzerzentriertheit. 4 Punkte: Einige Testverfahren vorhanden; teilweise Nutzerzentriertheit. 6 Punkte: Gute Testverfahren; überwiegend Nutzerzentriertheit. 8 Punkte: Sehr gute Testverfahren; umfassend Nutzerzentriertheit. 10 Punkte: Hervorragende Testverfahren; vollständig Nutzerzentriertheit. 3. Berichterstattung und Kommunikation 0 Punkte: Keine Berichterstattung; keine Transparenz. 2 Punkte: Seltene oder unklare Berichterstattung; wenig Transparenz. 4 Punkte: Teilweise klare Berichterstattung; einige Transparenz vorhanden. 6 Punkte: Gute Berichterstattung; überwiegend transparent. 8 Punkte: Sehr gute Berichterstattung; umfassend transparent. 10 Punkte: Hervorragende Berichterstattung; vollständig transparent und regelmäßig. Anhand des eingereichten Konzeptes werden unter den geeigneten Bewerbungen diejenigen ausgesucht, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Die Entscheidungskriterien werden dabei die oben genannten Punktwerte sein. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieses Konzepts eine Nachfrist analog zu § 56 VgV nicht eingeräumt wird, ohne dass hierzu eine weitere Prüfung erfolgt. Das Fehlen des Konzepts (Dokument 4) führt in jedem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers vom weiteren Verfahren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

528vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 13.04.2026
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 04.05.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 13.04.2026
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 13.04.2026 auf 04.05.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 35a37442-b631-48cd-be5d-844169321321.