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Beschaffung eines Threat Management-Gesamtsystems

Sächsisches Krankenhaus Altscherbitz · Schkeuditz, Sachsen

Aktenzeichen 230014veröffentlicht 09.08.2024erstmals 09.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 787 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.08.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Leistungspunkte40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines umfassenden Threat Management Systems (bestehend aus Hard- und Software) inklusive Services für Inbetriebnahme und Instandhaltung.

Beschreibung des Loses

Das Sächsische Krankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Altscherbitz (nachfolgend "SKHAL", oder "Auftraggeber") beabsichtigt die Beschaffung eines umfassenden Threat Management Systems (bestehend aus Hard- und Software) inklusive dazugehöriger Services für Inbetriebnahme und Instandhaltung. Dieses System umfasst eine integrierte Lösung aus Firewall, Endpoint Protection und einer zentralen Management Platform. Das Ziel dieses Vorhabens ist die Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Sicherheitssystems. Die derzeitige Hardware des Auftraggebers soll durch ein modernes, dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes System ersetzt werden, um zukünftig umfassenden Schutz vor externen und internen Bedrohungen sicherzustellen. Geplant ist die Implementierung eines redundanten Firewall-Systems im Hauptnetz sowie entsprechender Firewall- und Endpoint Protection Lösungen in den fünf Nebenstellen (inklusive einer weiteren als Ersatz).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Leistungspunkte40 %
Preis60 %
Qualität
Leistungspunkte

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Die Befähigung zur Berufsausübung setzt die Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters im Handelsregister voraus. Die Eigenerklärung ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung. Mögliche Nachweisforderung: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges.
Kriterium
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung voraus. Die Eigenerklärung ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung.  Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer … ganz lesenDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit setzt Eigenerklärungen zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung voraus. Die Eigenerklärung ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung.  Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. pro Schadensfall und Person, und für alle sonstigen Schäden in Höhe von EUR 1 Mio. pro Schadensfall und Person oder Verpflichtung, dass eine solche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfalle in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
Kriterium
Voraussetzung ist eine jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in Höhe von mindestens 10 Beschäftigten in den letzten drei Jahren. Die Eigenerklärung zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung. Als Nachweis ausreichender Erfahrung … ganz lesenVoraussetzung ist eine jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in Höhe von mindestens 10 Beschäftigten in den letzten drei Jahren. Die Eigenerklärung zur durchschnittlichen Jahresmindestarbeitnehmeranzahl ist Gegenstand des Formblatts Unternehmenseignung. Als Nachweis ausreichender Erfahrung verlangt der AG Eigenerklärungen zu drei mit dem gegenständlichen Auftrag - insbesondere in Bezug auf das Auftragsvolu-men - vergleichbaren Referenzprojekten. Es gelten folgende Mindestanforde-rungen für die Vergleichbarkeit der Referenzen:  Leistungsgegenstand des Referenzauftrags ist die Bereitstellung einer Threat-Management-Lösung unter Verwendung von Firewall-Hardware.  Die vorgenannten technischen Lösungen werden bereits im Produktivbetrieb eingesetzt. Die Eigenerklärungen zu den Referenzen sind Gegenstand des Formblatts Referenzen. Im Formblatt Referenzen bedarf es:  der Angabe des Referenzauftraggebers samt Kontaktinformationen,  einer aussagekräftigen Beschreibung des Referenzprojekts (aus der sich alle inhaltlichen Vorgaben für eine vergleichbare und beanstandungsfreie Projektdurchführung hinreichend plausibel ergeben müssen), und  der Angabe des Referenzzeitraums (Projektstart und -ende). Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre zurückgerechnet ab Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen oder weit überwiegend abgeschlossen worden sein, d.h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist muss mindestens die Installation der Hardware bei dem Referenzgeber erfolgt und die Hardware in Betrieb genommen worden sein. Ein Bieter ist nur geeignet, wenn er Eigenerklärungen zur erforderlichen Mindestanzahl vergleichbarer Referenzprojekte einreicht. Ein Bieter kann die Eigenerklärungen zur Mindestanzahl vergleichbarer Referenzprojekte also entweder vollständig selbst einreichen oder vollständig durch einen Eignungsverleiher einreichen lassen. Eine Eignungsleihe in Bezug auf einzelne Referenzprojekte scheidet aus. Zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Referenz ist, dass die von ihr umfassten Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen und zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurden. Es ist davon auszugehen, dass diese Anforderungen dann nicht erfüllt wurden, wenn der Referenzgeber eine erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung beanstandet. Auf eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses, die Geltendmachung von Schadensersatz oder die Herbeiführung vergleichbarer Rechtsfolgen kommt es nicht entscheidend an. Es kommt auch nicht darauf an, ob durch eine nicht gesetzes- oder vertragskonform bzw. nicht zur überwiegenden Zufriedenheit des Referenzgebers erbrachte Leistungen die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird. Entscheidend bleibt, dass in diesen Fällen die durch den Auftraggeber formulierte Referenzanforderung als nicht erfüllt angesehen wird. Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Referenz ist ferner, dass der Bieter - sofern er im Rahmen dieser einen Unterauftragnehmer eingesetzt hat - die Leistungen überwiegend selbst erbracht hat. Den Bietern steht es - insbesondere bei Zweifeln in Bezug auf eine überwiegende Eigenerbringung - frei, die in dem betreffenden Referenzprojekt angegebenen Unterauftragnehmer in der gegenständlichen Ausschreibung ebenfalls als Unterauftragnehmer einzubinden und den entsprechenden Auftragsteil seitens des Unterauftragnehmers erbringen zu lassen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
10.09.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Krankenhauszukunftsgesetz Fördertatbestand 10

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

60vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (65 Lose mit Angabe)
530.340 €Zuschlagswert im Median
292.233 € – 841.880 €mittlere Hälfte, 18 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 10.09.2024
  3. BekanntmachungFrist 10.09.2024
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 10.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7974879d-0c86-4c46-a76d-971f6bb5e93f.