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Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5)

Gemeinde Dummerstorf · Dummerstorf, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2026/10/02Fveröffentlicht 26.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 6 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Mecklenburg-Vorpommern.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Mecklenburg-Vorpommern (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 43 Tagen
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 6 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Griebnitzer Weg 2 18196 Dummerstorf
    vor 6 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    149 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 5 Monaten

Beschreibung

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5) in Anlehnung an DIN 14530-21 unter Berücksichtigung der DIN EN 1846 Teil 1-3, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 in der jeweils gültigen Fassung für die Feuerwehr der Gemeinde Dummerstorf.

Die Gesamtleistung wird in zwei Fachlosen aufgeteilt.

Los 1 - Teil 1 Fahrgestell - Teil 2 Feuerwehrtechnischer Auf-und Einbau Los 2 - Feuerwehrtechnische Beladung

Die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt durch die Gemeinde Dummerstorf. Die damit in Verbindung stehenden Kosten sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Abholung und Abnahme erfolgt im Werk des Aufbauherstellers.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5) Los 1 - Teil 1 Fahrgestell und Teil 2 Feuerwehrtechnischer Auf- und Einbau

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5) in Anlehnung an DIN 14530-21 unter Berücksichtigung der DIN EN 1846 Teil 1-3, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 in der jeweils gültigen Fassung für die Feuerwehr der Gemeinde Dummerstorf. Los 1 - Teil 1 Fahrgestell Teil 2 Feuerwehrtechnischer Auf-und Einbau

––
2
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5)

Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 mit Staffelkabine (1/5) in Anlehnung an DIN 14530-21 unter Berücksichtigung der DIN EN 1846 Teil 1-3, E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 in der jeweils gültigen Fassung für die Feuerwehr der Gemeinde Dummerstorf. Los 2 - Feuerwehrtechnische Beladung

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis70 %
Qualitätskriterium10 %
Qualitätskriterium10 %
Qualitätskriterium10 %
Qualität
QualitätskriteriumMindestabmessungen in mm
Qualität
QualitätskriteriumLöschwassermenge in Liter
Qualität
QualitätskriteriumSchaummittelmenge in Liter

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates eine Eintragungspflicht besteht. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, einen aktuellen Registerauszug bzw. einen gleichwertigen Nachweis anzufordern.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen über vergleichbare ausgeführte Lieferleistungen nachzuweisen. Als vergleichbar gelten insbesondere die Herstellung und Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen vergleichbarer Art und technischer Komplexität, bei denen ein Nu … ganz lesenDer Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen über vergleichbare ausgeführte Lieferleistungen nachzuweisen. Als vergleichbar gelten insbesondere die Herstellung und Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen vergleichbarer Art und technischer Komplexität, bei denen ein Nutzfahrzeugfahrgestell mit einem feuerwehrtechnischen Aufbau sowie den dazugehörigen technischen Einbauten und Systemen zu einem einsatzfähigen Feuerwehrfahrzeug verbunden wurde. Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführte Lieferleistungen nachzuweisen. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber bzw. Empfänger, • Art und Umfang der ausgeführten Lieferleistung, • Fahrzeugtyp bzw. Beschreibung des gelieferten Feuerwehrfahrzeuges, • Auftragswert bzw. Größenordnung der Lieferung, • Lieferzeitpunkt bzw. Lieferzeitraum. Eine Beschränkung der Referenzen ausschließlich auf den Fahrzeugtyp TLF 4000 (1/5) erfolgt nicht. Gleichwertige Feuerwehrfahrzeuge vergleichbarer technischer Komplexität werden anerkannt.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bieter hat Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Qualität bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen nachzuweisen. Mindestanforderung: Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder eines gleichwertigen Qualitätssicherungssystems. Als Nachweis wird insbes … ganz lesenDer Bieter hat Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Qualität bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen nachzuweisen. Mindestanforderung: Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder eines gleichwertigen Qualitätssicherungssystems. Als Nachweis wird insbesondere eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle anerkannt. Gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen aus anderen Staaten werden ebenfalls anerkannt. Konnte der Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, eine entsprechende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erlangen, werden auch andere geeignete Nachweise über gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsanforderungen entsprechen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpfl … ganz lesenBetrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Erforderlich
Bindefrist
149 Tage
Angebotsöffnung
02.11.2026, 09:00 Uhr. Griebnitzer Weg 2 18196 Dummerstorf
Sicherheiten
verlangt: Vertragserfüllungsbürgschaft

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen g … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
1. Kommunikation im Vergabeverfahren/Bieterfragen Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e Vergabe-Plattform … ganz lesen1. Kommunikation im Vergabeverfahren/Bieterfragen Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist die Vergabestelle unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren. 2. Nachweis der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Die Auftragserteilung unterliegt den Bedingungen der Vergabeverordnung (VgV) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B). Mit Abgabe eines Angebotes erkennen Sie diese an. Die eigenen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. 4. Hinweis: Datenübertragung erfolgt gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV). Die technischen Parameter zur Einreichung von Angeboten über elektronische Mittel müssen vorliegen.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 % PreisPreis

Eignung4 von 4 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates eine Eintragungspflicht besteht. Der Nachweis erfolgt zunächst durch Eigenerklärung. Der Auftraggeber behält sich vor, einen aktuellen Registerauszug bzw. einen gleichwertigen Nachweis anzufordern.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen über vergleichbare ausgeführte Lieferleistungen nachzuweisen. Als vergleichbar gelten Lieferungen von feuerwehrtechnischer Ausrüstung bzw. feuerwehrtechnischer Beladung, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgesc … ganz lesenDer Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen über vergleichbare ausgeführte Lieferleistungen nachzuweisen. Als vergleichbar gelten Lieferungen von feuerwehrtechnischer Ausrüstung bzw. feuerwehrtechnischer Beladung, die hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen über innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführte vergleichbare Lieferleistungen nachzuweisen. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: – Auftraggeber bzw. Empfänger, – Art und Umfang der gelieferten Ausrüstung, – Auftragswert bzw. Größenordnung der Lieferung, – Lieferzeitpunkt bzw. Lieferzeitraum. Die Referenzen müssen nicht die vollständige Beladung eines TLF 4000 zum Gegenstand gehabt haben. Anerkannt werden auch Lieferungen vergleichbarer feuerwehrtechnischer Ausrüstung entsprechenden Umfangs.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpfl … ganz lesenBetrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Erforderlich
Bindefrist
149 Tage
Angebotsöffnung
02.11.2026, 08:00 Uhr. Griebnitzer Weg 2 18196 Dummerstorf
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen g … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verfahrensrügen sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
1. Kommunikation im Vergabeverfahren/Bieterfragen Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e Vergabe-Plattform … ganz lesen1. Kommunikation im Vergabeverfahren/Bieterfragen Auskünfte im Vergabeverfahren werden ausschließlich durch die Vergabestelle erteilt. Fragen und Antworten zum Vergabeverfahren (Bieterfragen) sowie Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die e Vergabe-Plattform bereitgestellt. Nur wenn Sie sich registrieren und Ihre Teilnahme aktivieren, erhalten Sie die Informationen. Die Bieter sind verpflichtet, sich eigenständig und regelmäßig über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen und Bieterfragen auf der e-Vergabe-Plattform zu informieren. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens veröffentlichten Änderungen an den Unterlagen und Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Kalkulations- oder Angebotsfehler, die auf nicht beachtete Änderungen oder ergänzende Informationen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Bieters. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind (z. B. Auswirkungen auf die Preisermittlung, unvollständige/unverständliche Vergabeunterlagen), so ist die Vergabestelle unverzüglich und rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist zu informieren. 2. Nachweis der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Die Auftragserteilung unterliegt den Bedingungen der Vergabeverordnung (VgV) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B). Mit Abgabe eines Angebotes erkennen Sie diese an. Die eigenen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. 4. Hinweis: Datenübertragung erfolgt gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV). Die technischen Parameter zur Einreichung von Angeboten über elektronische Mittel müssen vorliegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Griebnitzer Weg 2, 18196 Dummerstorf
Kontakt
info@dummerstorf.de

Bei uns erfasst

39Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

159vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (141 Lose mit Angabe)
436.372 €Zuschlagswert im Median
328.389 € – 743.304 €mittlere Hälfte, 55 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6a4e96a8-c981-451b-9278-cacefbeec634.