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vergebenEU-weitLieferleistungen

Beschaffung eines Pressmüllfahrzeuges in drei Losen

Stadt Heidelberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 70 27-2023veröffentlicht 07.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1024 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Heidelberg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69045, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigauftragsboerse.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über auftragsboerse.de
    vor 34 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Beschaffung eines Pressmüllfahrzeuges für die Müllabfuhr der Stadt Heidelberg in drei Losen (Fahrgestell, Aufbau, Schüttung)

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fahrgestell

Beschaffung eines Pressmüllfahrzeuges für die Müllabfuhr der Stadt Heidelberg, 6X2-4 (NLA) Niederflurfahrgestell für ein Abfallsammelaufbau (Pressmüll) für Hausmüll nach DIN EN 1501-1 Das Fahrgestell inkl. der Abfallsammelaufbau und Systemschüttung muss für den Einsatz als Abfallsammelfahrzeug entsprechend der DIN 1501-1 in jeder Hinsicht geeignet und ausgerüstet sein. Hinweis: Die Forderungen in der DIN 1501-1 bezüglich Sicherung der Trittbretter wurden dahingehend ergänzt, dass ein Zurückrollen des Fahrzeugs durch das Auslösen der Haltestellenbremse auch dann verhindert wird, wenn keine Schaltstufe eingelegt ist (Leerlauf, Kraftunterbrechung im Antriebsstrang) und das Fahrzeug an einer abschüssigen Strecke mit besetzten Trittbrettern zurückrollen könnte.

––
2
Aufbau

Beschaffung eines Pressmüllfahrzeuges für die Müllabfuhr der Stadt Heidelberg, 6X2-4 (NLA) Niederflurfahrgestell für ein Abfallsammelaufbau (Pressmüll) für Hausmüll nach DIN EN 1501-1 Abfallsammelaufbau Pressmüll für Hausmüll nach DIN EN 1501-1 Das Fahrgestell inkl. der Abfallsammelaufbau und Systemschüttung muss für den Einsatz als Abfallsammelfahrzeug entsprechend der DIN 1501-1 in jeder Hinsicht geeignet und ausgerüstet sein. Hinweis: Die Forderungen in der DIN 1501-1 bezüglich Sicherung der Trittbretter wurden dahingehend ergänzt, dass ein Zurückrollen des Fahrzeugs durch das Auslösen der Haltestellenbremse auch dann verhindert wird, wenn keine Schaltstufe eingelegt ist (Leerlauf, Kraftunterbrechung im Antriebsstrang) und das Fahrzeug an einer abschüssigen Strecke mit besetzten Trittbrettern zurückrollen könnte.

––
3
Schüttung

Beschaffung eines Pressmüllfahrzeuges für die Müllabfuhr der Stadt Heidelberg, 6X2-4 (NLA) Niederflurfahrgestell für ein Abfallsammelaufbau (Pressmüll) für Hausmüll nach DIN EN 1501-1 Lieferung und Montage einer Automatikschüttung (Lifter) für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840 1 bis 3 (Hausmüll) Das Fahrgestell inkl. der Abfallsammelaufbau und Systemschüttung muss für den Einsatz als Abfallsammelfahrzeug entsprechend der DIN 1501-1 in jeder Hinsicht geeignet und ausgerüstet sein. Hinweis: Die Forderungen in der DIN 1501-1 bezüglich Sicherung der Trittbretter wurden dahingehend ergänzt, dass ein Zurückrollen des Fahrzeugs durch das Auslösen der Haltestellenbremse auch dann verhindert wird, wenn keine Schaltstufe eingelegt ist (Leerlauf, Kraftunterbrechung im Antriebsstrang) und das Fahrzeug an einer abschüssigen Strecke mit besetzten Trittbrettern zurückrollen könnte.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestä … ganz lesenZum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denenein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einemVergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichendeSelbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenenInteresse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzuim Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 1 … ganz lesenDer Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Kriterium
Auf Verlangen Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer und Dienstleistungen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (§ 46 (3) Nr. 1. VgV) Vergleichbare Aufträge als Referenzen mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Rechnungswert und Lieferzeitpunkt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
auftragsboerse.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
18.01.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Heidelberg, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Anschrift
Postfach 105520, 69045 Heidelberg
Kontakt
vergabeabteilung@heidelberg.de
Auskünfte
Stadt Heidelberg Rechtsamt, Vergabeabteilungvergabeabteilung@heidelberg.de

Bei uns erfasst

5Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

441vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (752 Lose mit Angabe)
452.241 €Zuschlagswert im Median
278.196 € – 698.674 €mittlere Hälfte, 166 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e229566f-4aed-429b-af72-e4db348f0780.