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Beschaffung eines OP-Mikroskops für die Neurochirurgie mit Einsatz in Patientenbehandlung

Klinikum Landshut Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Landshut · Landshut, Bayern

Aktenzeichen 01veröffentlicht 15.12.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.12.2023
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Landshut84034, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Vertragsende
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Klinikum Landshut AdöR der Stadt Landshut beabsichtigt für die Klinik für Neurochirurgie die Beschaffung eines Refurbished-Gerätes eines OP_Mikroskops. Der Auftrag beinhaltet Lieferung, Inbetriebnahme und Schulung des Refurbished-Gerätes. Ein OP-Mikroskop für neurochirurgische Operationen wird beschafft. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden: a.) Mikroskop • Exoskopbetrieb mit Full-HD und/oder 4k Videoausgabe • Fluoreszenzbildgebung in den Bereichen von 800 nm, 560 nm und 400 nm • Fokussierhilfe z.B. durch konvergierende Laser • Anbringung des Mitbeobachtertubus seitlich und gegenüber möglich b.) Stativ • Bewegung des Mikroskops über Hand- oder Fußschalter händisch und robotisch • Schwingungsdämpfer in alle Achsen • Fixierung auf einen Punkt trotz Bewegung des Mikroskops. Diese Funktion ist mit und ohne Verwendung eines neurochirurgischen Navigationssystems möglich • Speicherung von Einstellung des Mikroskops und Position, welche auf Knopfdruck wieder angefahren und eingestellt werden. Diese Funktion ist mit und ohne Verwendung eines neurochirurgischen Navigationssystems möglich • Speicherung und Anfahren von nutzerspezifischen Positionen (z.B. für Sterilabdeckung des Mikroskops notwendig) • Absaugung unter Sterilabdeckung • Unabhängig von der Position der optischen Achse ist automatisches Ausbalancieren zu jeder Position und zu jedem Zeitpunkt möglich c.) Beleuchtung • Der beleuchtete Bereich passt sich bei Veränderung des Arbeitsabstands automatisch an. Es wird lediglich das aktuelle Sichtfeld beleuchtet. • Automatische Anpassung der Belichtungsintensität an Arbeitsabstand • Zur Vermeidung von Schattenwurf ist eine Beleuchtung aus mind. zwei unterschiedlichen Richtungen gegeben. Bei der zweiten Beleuchtungsquelle wird der Winkel automatisch an den Arbeitsabstand angepasst. • Es erfolgt eine Warnung, wenn die Beleuchtungsschwelle überschritten wird d.) Ergonomie und Workflow • Veränderung des Arbeitsabstands über einen maximal großen Bereich möglich • Anpassung des Tubus ohne Veränderung der Mikroskopposition an den Anwender in gewissen Grenzen möglich • Keine Unterbrechung bei Umschalten und Auswahl zwischen Weißlicht und unterschiedlichen Fluoreszenzbildgebungen über einen Knopf mit Einblendung der Auswahl im Tubus • Darstellung externer Daten im Tubus e.) Platzbedarf • Möglichst kleine Stellfläche ohne Ausgleichsgewicht • Integration (wenn möglich Vollintegration ohne externen Endoskopieturms) eines Mikroinspektions-Tools mit Bilddarstellung auf dem Systemmonitor • Anfahren von gespeicherten Positionen, Fixierung auf einen Punkt bei Mikroskopbewegung und robotische Bewegungen sind mit und ohne Verwendung eines neurochirurgischen Navigationssystems möglich f.) Schnittstellen • Anschluss an das Kliniknetz über WLAN • Transfer von Bild- und Videodaten an das PACS im DICOM-Format 3. Erläuterung Das Ergebnis einer Markterkundung zeigte, dass alle Anforderungen lediglich vom Kinevo 900 der Firma Carl Zeiss Meditec erfüllt werden können. Dies ist u.a. dadurch begründet, dass zentrale, unverzichtbare Forderungen durch Patente geschützt sind und geistiges Eigentum der Firma Carl Zeiss Meditec darstellen. Davon betroffen sind z.B. die Funktionen der automatischen Anpassung des Winkels der zweiten Beleuchtungsquelle an den Arbeitsabstand, Wechsel zwischen der intraoperativen Fluoreszenzoptionen und automatisches Ausbalancieren unabhängig von der Position. Zudem bietet einzig das genannte Gerät der Firma Carl Zeiss Mdeitec ein integriertes Mikroinspektionsinstrument, welches zur Erweiterung des chirurgischen Sichtfelds verwendet werden kann. Das Gerät wird ausschließlich durch die Firma Zeiss Meditec direkt vertrieben. Ein Wettbewerb ist damit aus technischen Gründen nicht gegeben. Das Klinikum Landshut AdöR der Stadt Landshut wird den Vertrag nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen schließen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.12.2023
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Rechtsbehelfsbelehrung: §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund … ganz lesenRechtsbehelfsbelehrung: §135 GWB (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 386 (Optische Instrumente) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (48 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 131bad39-56d1-4d46-ac61-db8564e4631e.