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Frist unbekanntEU-weitLieferleistungen

Beschaffung eines neuen SAT-TV-Fahrzeuges

Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb CEB · Coburg, Bayern

Aktenzeichen VI-2026-0001veröffentlicht 09.02.2026Lieferleistungen

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Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Coburg96450, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung

Zur Untersuchung von Hausanschlusskanälen, aus dem Hauptkanal heraus, soll ein neues Fahrzeug mit SAT-Kameratechnik angeschafft werden. Lieferung komplett, incl. Trägerfahrzeug, Kameratechnik und Einbau.

Lieferung/Erstellung eines komplett aufgebauten und einsatzbereiten SAT-TV-Fahrzeuges incl. aller notwendigen Einbauten. Im Zuge einer Unterweisung wird das Fahrzeug vom AG beim AN abgeholt.

Kanal-TV Technik zur Inspektion von Kanalhausanschlüssen bestehend aus Bedienstand, einer Kabeltrommel mit mindestens 300m Videokabel, einer Kabeltrommel für die Kanalanschlusskamera mit mindestens 150m Videokabel und mind. 30m Schubkabel, ein Trägerfahrwagen für die Inspektionskamera sowie die Inspektionskamera selbst.

Der Bedienstand muss den Vorgaben der Ergonomie sowie Arbeitssicherheit entsprechen. Zusätzlich zu der festen Belegung von Funktionstasten zur generellen Steuerung der Anlage, müssen mindestens 8 frei belegbare Funktionstasten vorhanden sein, um eine effiziente Bedienung sicherzustellen. Zudem soll die freie Belegung für mindestens zwei Mitarbeiter individuell belegbar sein. Die Anzeige wichtiger Systemparameter (Innendruck, Neigung, Kippgefahr, Geschwindigkeit, sowie zur Trommel und Kamerasteuerung sollen jederzeit sichtbar auf einem separaten Statusmonitor erkennbar sein).

Die beiden Kabeltrommeln müssen synchron laufen, um eine störungsfreie und punktgenaue Positionierung der Kamera zu gewährleisten. Beide Kabeltrommeln sollen über eine Funk-Fernbedienung steuerbar sein.

Sämtliche Anbauteile am Trägerfahrwagen müssen werkzeugfrei montierbar sein. Insbesondere gilt dies für Räder, Zusatzbeleuchtung sowie das Anbringen der Inspektionskamera. Das an und abstecken der Inspektionskamera bzw. des Trägerfahrwagens vom jeweiligen Videokabel, darf nicht zum Verlust des Innendrucks führen.

Die Inspektionskamera muss endlos rotierbar, schwenkbar und abbiegefähig sein. Ein aufrechtes HD-Bild ist Grundvoraussetzung, ebenso wie eine integrierte Ortungsspule mit 512Hz, 640Hz und 33kHz. Zur Vermessung von Schäden ist ein integrierter Doppellaser erforderlich. Die Inspektionskamera und die Anwendersoftware muss eine 3D Verlaufsmessung für die Hausanschlusskanäle ermöglichen. Damit das Kamerasystem möglichst wenig Stillstandzeiten hat, muss es möglich sein, das Schubkabel der Inspektionskamera ohne externe Unterstützung neu anzusetzen.

Beschreibung des Loses

Beschaffung eines neuen SAT-TV-Fahrzeuges

Aus nachfolgenden Gründen ist ein Wettbewerb aus technischen Gründen nicht vorhanden. Die Leistung kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

Der Trägerfahrwagen muss den Anforderungen des Coburger Kanalsystems gerecht werden. Durch das Trennsystem sind die Rohrquerschnitte zum großen Teil <=250mm. Der regelmäßige Einsatzbereich der Technik beginnt bei DN150 - hierfür muss der Trägerfahrwagen zwingend geeignet sein. Die Rohre bestehen zum größten Teil aus Steinzeug (Ton). Damit die Inspektionskamera samt Trägerfahrwagen punktgenau positioniert werden kann, und keine durch Rohrversätze erzwungenen Inspektionsabbrüche vorkommen können, muss der Achsabstand mit der kleinsten Bereifung (DN150-DN200) ein Aufsetzen des Trägerfahrwagens auch an größeren Versätzen wirksam verhindern. Idealerweise verfügt der Trägerfahrwagen über mindestens 4 angetriebene Achsen in kurzem Abstand. Um die Traktion an einem größeren Versatz nicht zu verlieren, sollte der Trägerfahrwagen ein Knick-Gelenk haben. So bleibt der hintere Teil stets stabil in der Rohrsohle stehen. Ein Knickgelenk ermöglicht dem Mitarbeiter ein variables Einsetzen der Anlage, auch in beengten Verhältnissen und/oder nicht sohlgleich ankommenden Rohren.

Da in Coburg Hausanschlusskanäle mit Nennweiten <DN150 weit verbreitet sind (z.B. DN125 Guss), muss die Inspektionskamera möglichst klein und bogengängig sein. Erwartet wird, dass auch in verkrusteten oder sanierten DN125 Guss-Rohren eine Bogengängigkeit von mind. zwei aufeinanderfolgenden 87° Bögen erreicht wird. • Die Inspektionskamera und die Anwendersoftware muss eine 3D Verlaufsmessung für die Hausanschlusskanäle ermöglichen • Damit das Kamerasystem möglichst wenig Stillstandzeiten hat, muss es möglich sein, das Schubkabel der Inspektionskamera ohne externe Unterstützung neu anzusetzen. • Um möglichst wenig Verschleiß am Schubkabel zu erzeugen, soll der Vortrieb über ein Bandsystem erfolgen. Ein Vortrieb über Zahnräder ist nicht zweckmäßig.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung Frist für Interessensbekundungen: Freitag, 20.02.2026 um 12:00 Uhr
Hinweis
Zweck der Veröffentlichung: Das Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (kurz: KU CEB) vertritt die Auffassung, dass die Ehle-HD Entwicklungs- und Vertriebs GmbH (Gewerbestraße 2, 04827 Machern, OT Gerichshain) der einzige Anbieter am Markt ist, der die Leistung anbieten kann. Sinn … ganz lesenZweck der Veröffentlichung: Das Kommunalunternehmen Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb (kurz: KU CEB) vertritt die Auffassung, dass die Ehle-HD Entwicklungs- und Vertriebs GmbH (Gewerbestraße 2, 04827 Machern, OT Gerichshain) der einzige Anbieter am Markt ist, der die Leistung anbieten kann. Sinn und Zweck dieser Markterkundung im Sinne des § 28 VgV ist die Vorbereitung der Auftragsvergabe und die Unterrichtung der Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und -anforderungen. Sie soll somit ein Kommunikationsinstrument sein, das dem KU CEB die Zurverfügungstellung von Informationen über Inhalte einer Auftragsvergabe vor Beginn eines förmlichen Beschaffungsverfahrens erlaubt. Das KU CEB nutzt die Markerkundung, um zu erkunden, ob es einen für die zu beschaffende Leistung relevanten Markt gibt und ob neben der Fa. Ehle-HD Entwicklungs- und Vertriebs GmbH weitere Unternehmen die Leistung mit den genannten Anforderungen anbieten können. Das KU CEB möchte sich im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine Übersicht über Erzeugnisse, Bezugsquellen und auch über die Unternehmen, die für die Erbringung der auszuschreibenden Leistung geeignet sind, verschaffen. Im Ergebnis verfolgen die Markterkundungen das Ziel, potentielle Bieter zu ermitteln und das zukünftige Vergabeverfahren zu strukturieren. Interessierte Unternehmen werden gebeten, der ausschreibenden Stelle mit der Interessensbekundung aussagekräftig Unterlagen über die angebotenen Produkte zuzusenden. Weiterhin wird um Mitteilung gebeten, ob bzw. inwieweit die dargestellten Anforderungen an die Leistung mit dem angebotenen Produkt erfüllt werden können. Interessensbekundungen ohne aussagekräftige Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Das Vergabeverfahren wird umgehend nach Beendigung der Markterkundung durchgeführt. Soweit keine weiteren Interessensbekundungen bei der ausschreibenden Stelle eingehen, so beabsichtigt der Auftraggeber eine Direktvergabe im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV durchzuführen. Der Auftraggeber trägt die Beweislast, dass die Voraussetzungen einer Direktvergabe erfüllt sind. Dazu müssen "ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene" angestellt werden, um Unternehmen zu ermitteln, die zur Lieferung in der Lage gewesen wären (EuGH v. 15.10.2009 - C-275/08 - Tz. 61). Das bedeutet für den Auftraggeber, dass auf europäischer Ebene entsprechende ernsthafte Ermittlungen angestellt und dokumentiert werden müssen. Die Vergabekammer Leipzig stellte jüngst auf den relevanten Angebotsmarkt für die nachgefragte Leistung ab und verlangte ebenfalls, dass sich der öffentliche Auftraggeber im Wege einer sorgfältigen "Markterforschung" eine europäische Marktübersicht verschafft (VK Leipzig v. 04.12.2018 - 1/SVK/023-18). Nachdem die Markterkundung dem Nachweis dienen soll, dass ggf. nur ein Unternehmen in der Lage ist, den Auftrag auszuführen, so gebietet das Vergaberecht, dass die Markterkundung jedenfalls so durchgeführt wird, dass sie den sicheren Schluss zulässt, dass andere Anbieter die nachgefragte Leistung nicht erbringen können. Die durchgeführte Markterkundung soll auf Basis des genutzten Datenmaterials den sicheren Schluss auf ein aktuelles Alleinstellungsmerkmal zulassen. Frist für Interessensbekundungen: Freitag, 20.02.2026 um 12:00 Uhr Aktenzeichen / Vergabenummer: 1200-0452-2026/000205 Anschrift für Interessenbekundungen: Name: Stadt Coburg - Beschaffungsamt Straße: Steingasse 18 PLZ, Ort: 96450 Coburg Telefon: 09561 /89-3155 Fax: 09561 /896-3155 E-Mail: Beschaffungsamt@Coburg.de Internet: www.coburg.de/Vergabeseite Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt die Markterkundung namens und im Auftrag des KU CEB durch.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb CEB
Anschrift
Bamberger Straße 2-6, 96450 Coburg
Kontakt
beschaffungsamt@coburg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

858vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (750 Lose mit Angabe)
479.689 €Zuschlagswert im Median
298.888 € – 598.598 €mittlere Hälfte, 466 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 70235f24-16e5-4efb-b345-4f2896a98f44.