Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die Feuerwehr der Stadt Landshut
Stadt Landshut · Landshut, Bayern
Aktenzeichen 2026-003veröffentlicht 26.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Tag
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Tag
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Stadt Landshut
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 08:00 Uhrvor 7 Monaten
- Bindefrist endetvor 5 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Landshut beabsichtigt die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für ihre städtische Feuerwehr.
Das Einsatzfahrzeug wird in folgenden Losen beschafft: - Los 1: Löschgruppenfahrzeug (LF 10) (bestehend aus Fahgestell und Aufbau) - Los 2: (Allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fahrgestell mit Aufbau Beschafft wird ein (1) neues Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 nach DIN 14530 Teil 5, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau (geschuldeter Erfolg). Das Fahrzeug muss nachfolgenden Normen und Richtlinien in ihrer jeweils letztgültigen Fassung entsprechen: DIN EN 1846 Teil 1 - 3, DIN 14530 Teil 5, 14502 Teil 2 und 3 (Restnorm), der EMV Richtlinie für Kraftfahrzeuge, der Richtlinie 2004/104/EG über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugen (ergänzt durch 2005/49/49/EG, 2005/83/EG, 2006/28/EG und 2009/19/ EG), EN 50081 : 1998, EN 50082: 1998, ETS 300 113 und 300 390 für ETSI-Spezifikation Tetra-Standard, den Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers, allen einschlägigen UVV-Richtlinien, den Vorschriften über elektrische Anlagen und Betriebsmittel (VDE-/ DIN-Normen). Es muss geliefert werden einschließlich der Unterbringung der feuerwehrtechnischen Beladung in dem Feuerwehraufbau und aufgesetzt auf einem Fahrgestell. Die über die Norm hinaus gehenden unterschiedlichen Beladungen sind bestimmungsgemäß, den Vorgaben dieser Ausschreibung und des Auftraggebers zu lagern. | 1 Tag | – |
| 2 | (Allgemeine) Feuerwehrtechnische Ausrüstung Die Ausrüstungsgegenstände müssen zum Zeitpunkt der Indienststellung (Übernahme durch Feuerwehr) den aktuellen/neuesten einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften wie z. B. EG-Richtlinien, Straßenverkehrszulassungsordnung, UVV, Gerätesicherheitsgesetz, DIN, ISO- und EN-Normen, VDE-Vorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. | 1 Tag | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/beca2fbd-faf4-42c0-a9d0-9d45d41c76ac/awardcriteria Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) in folgenden Schritten angewandt: • Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot • Ermittlung der insgesamten Leistungspunkte „L“ (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte [aller A/B- bzw. B-Kriterien]) der einzelnen Angebote) • Ermittlung des Wertungspreises „PGesamt“ (siehe letzte Seite AELP-Dokumente) • Ermittlung der Zuschlagszahl „Z“ für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte [„L“] dividiert durch den Wertungspreis [„PGesamt“]) • Das Angebot mit dem besten Wert bei der Zuschlagszahl Z ist das wirtschaftlichste im Sinne dieser Bewertungsmethodik. • Sollten mehrere Angebote den gleichen Wert bei der Zuschlagszahl Z haben, so entscheidet der günstigere Wertungspreis „PGesamt“. • Bei gleichem Wertungspreis mehrerer Angebote entscheidet das Los.
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/beca2fbd-faf4-42c0-a9d0-9d45d41c76ac/awardcriteria Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) in folgenden Schritten angewandt: • Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot • Ermittlung der insgesamten Leistungspunkte „L“ (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte [aller A/B- bzw. B-Kriterien]) der einzelnen Angebote) • Ermittlung des Wertungspreises „PGesamt“ (siehe letzte Seite AELP-Dokumente) • Ermittlung der Zuschlagszahl „Z“ für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte [„L“] dividiert durch den Wertungspreis [„PGesamt“]) • Das Angebot mit dem besten Wert bei der Zuschlagszahl Z ist das wirtschaftlichste im Sinne dieser Bewertungsmethodik. • Sollten mehrere Angebote den gleichen Wert bei der Zuschlagszahl Z haben, so entscheidet der günstigere Wertungspreis „PGesamt“. • Bei gleichem Wertungspreis mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Eignung5 von 5 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/beca2fbd-faf4-42c0-a9d0-9d45d41c76a … ganz lesenkürzer
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/beca2fbd-faf4-42c0-a9d0-9d45d41c76ac/suitabilitycriteria - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. - Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben (siehe Bewerbungsbedingungen).- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/beca2fbd-faf4-42c0-a9d0-9d45d41c76a … ganz lesenkürzer
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/beca2fbd-faf4-42c0-a9d0-9d45d41c76ac/suitabilitycriteria Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß des Kriterienkatalogs zu den Eignungskriterien gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des AVPQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im AVPQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben (siehe Bewerbungsbedingungen).- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/beca2fbd-faf4-42c0-a9d0-9d45d41c76a … ganz lesenkürzer
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/beca2fbd-faf4-42c0-a9d0-9d45d41c76ac/suitabilitycriteria Der Bieter hat zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 € für Sach- und Personenschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen. Es sind entsprechende Nachweise beizufügen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Erklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese Erklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistentenhochzuladen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Tag
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 09.04.2026, 08:00 Uhr. Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Der Bieter hat anzugeben, ob und inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Zu diesem Zweck ist die „Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten unter dem Too … ganz lesenkürzer
a) Der Bieter hat anzugeben, ob und inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Zu diesem Zweck ist die „Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten unter dem Tool „Eignungskriterien“ hinterlegt. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. b) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen c) Die Kommunikation (Nachrichten) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/beca2fbd-faf4-42c0-a9d0-9d45d41c76a … ganz lesenkürzer
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/beca2fbd-faf4-42c0-a9d0-9d45d41c76ac/suitabilitycriteria Der Bieter hat zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 € für Sach- und Personenschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen. Es sind entsprechende Nachweise beizufügen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Erklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese Erklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistentenhochzuladen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Tag
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 09.04.2026, 08:00 Uhr. Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Der Bieter hat anzugeben, ob und inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Zu diesem Zweck ist die „Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten unter dem Too … ganz lesenkürzer
a) Der Bieter hat anzugeben, ob und inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Zu diesem Zweck ist die „Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die entsprechende Eigenerklärung ist im Angebotsassistenten unter dem Tool „Eignungskriterien“ hinterlegt. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. b) Die Teilnahmeanträge/Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge/Angebote sind nicht zugelassen c) Die Kommunikation (Nachrichten) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Nachrichten" zu verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Landshut
- Anschrift
- Luitpoldstraße 29, 84034 Landshut
- Website
- landshut.de
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
landshut.de - Auskünfte
- Stadt Landshutbeschaffungsstelle@
landshut.de
Bei uns erfasst
- Bewachung des Landshuter Christkindlmarktes30.10.2026
- Rahmenvereinbarung über die Beschaffung eines mobilen Hochwasserschutzsystems28.10.2026
- Beschaffung von Feuerwehrtechnischer Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Landshut17.10.2026
- Beschaffung von Feuerwehrtechnischer Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Landshut17.10.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Beschaffung und Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF 20) für die Feuerwehr der Stadt Landshut
- Zuschlag an Sturm Feuerschutz GmbH, 3 Angebote
- Zuschlag an MAN Truck&Bus Deutschland GmbH, 1 Angebot
- Zuschlag an Stirner GmbH, 3 Angebote
- Zuschlag an Kilian fire&safety GmbH&Co.KG, 2 Angebote
- Zuschlag an Kilian fire&safety GmbH&Co.KG, 3 Angebote
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 05.01.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Bayern (38 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH84 Zuschläge
- Sturm Feuerschutz GmbH62 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH61 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH48 Zuschläge
- Albert Ziegler GmbH46 Zuschläge
- BAS Vertriebs GmbH39 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 08.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 777b16b1-f74a-4e8e-9c86-82796b263063.