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Beschaffung eines Klinischen Arbeitsplatzsystems (KAS)

Thoraxklinik-Heidelberg gGmbH · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025-089veröffentlicht 10.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 410 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69126, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Merkmale und Funktionalitäten24 %
  • Konzeptbeschreibung18 %
  • Produktpräsentation18 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Thoraxklinik-Heidelberg gGmbH ("Auftraggeberin") beabsichtigt die Beschaffung und Einführung eines modernen, leistungsfähigen Klinischen Arbeitsplatzsystems ("KAS"), das eine zukunftssichere, benutzerfreundliche und prozessorientierte Unterstützung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation bietet. Der vorliegende Vergabegegenstand wird innerhalb des Fördertatbestands 3 nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a KHSFV ("Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation") umgesetzt. Das neue KAS soll klinikweit sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich der Thoraxklinik eingesetzt werden. Ziel ist die vollständige Digitalisierung der bisher analogen Dokumentationsprozesse mit dem Fokus auf eine verbesserte Dokumentationsqualität, Prozess- und Zeiteffizienz sowie eine medienbruchfreie, durchgängige Datenverfügbarkeit. Damit wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit gefördert und die Grundlage für eine ganzheitliche Patientenversorgung gelegt. Das neue KAS wird ergänzend zur bestehenden Systemlandschaft eingeführt. Eine vollständige Ablösung des führenden KIS des Typs SAP IS-H in Verbindung mit dem aktuellen KAS des Typs i.s.h.med ist nicht vorgesehen. Vielmehr soll das neue System in enger Verzahnung mit den vorhandenen Lösungen betrieben werden, die perspektivisch in ausgewählten Funktionsbereichen abgelöst werden sollen. Insbesondere im Hinblick auf die digitale Dokumentation im i.s.h.med ist vorgesehen, diese schrittweise durch das neue KAS zu ersetzen, um die digitale Transformation der klinischen Prozesse gezielt weiterzuentwickeln. Die Einführung er-folgt im engen Zusammenspiel mit weiteren bestehenden Systemen wie dem PDMS, der La-bor-IT, Archivsystem sowie weiteren klinischen Modulen. Wesentliche Zielsetzungen des neuen KAS sind: - Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben im Bereich der Gesundheitsversorgung - Optimierung und Standardisierung klinischer Workflows im Sinne einer durchstrukturierter, digitalen Dokumentation und Prozesssteuerung - Reduktion technischer Komplexität und schrittweise Ablösung von vorhandenen Produkten und Eigenentwicklungen - Verbesserung der Usability und Benutzerfreundlichkeit im klinischen Alltag durch intuitive, an den klinischen Alltag angepasste Benutzeroberflächen - Erhöhung der Interoperabilität mit anderen Systemen im Klinikverbund - Stärkung der Innovationskraft durch moderne IT-Unterstützung von Behandlungspfaden und Entscheidungsprozessen Die Auftraggeberin versteht sich als lernende, digital vernetzte Organisation mit höchsten Ansprüchen an Qualität und Patientenorientierung. Das geplante KAS ist ein zentraler Baustein, um diese Position in der universitätsmedizinischen Versorgung langfristig abzusichern und weiterzuentwickeln.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis40 %
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Merkmale und Funktionalitäten24 %
Konzeptbeschreibung18 %
Produktpräsentation18 %
Preis
Die Auftraggeberin ermittelt das wirtschaftlichste Angebot. Nach Einreichung der verbindlichen Erstangebote findet die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots lediglich dann statt, wenn die Auftraggeberin von ihrem Vorbehalt Gebrauch macht, den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Die Zuschlagskriterien setzen sich zu 40 % aus dem Preis und zu 60 % aus den erzielten Leistungspunkten zusammen. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl ("Z") erzielt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich durch Addition der gewichteten Leistungspunktzahl und der gewichteten Preispunktzahl. Die Preispunktzahl wird durch lineare Interpolation zwischen dem fiktiven höchsten Preisangebot (in Höhe des doppelten Preises des niedrigsten Preisangebots) berechnet und mit der maximal möglichen Leistungspunktzahl skaliert: Z=WL x L + WP x ((2 x PMin - P) / PMin ) x LMax Z = Gesamtpunktzahl des Bieters L = Leistungspunktzahl des Bieters LMax = maximal mögliche Leistungspunktzahl P = Gesamtwertungspreis (brutto) des Bieters in EUR gemäß Preisposition 6 im Formblatt Angebotsschreiben PMin = Günstigster Gesamtpreis aller wertbaren Angebote in EUR WL = Gewichtungsfaktor für Leistungspunkte WP = Gewichtungsfaktor für Preis Die Gesamtpunktzahl "Z" wird auf zwei Nachkommastellen nach der kaufmännischen Rundungsregel gerundet. a. Wertung des Preises Der Wertungspreis wird mit insgesamt 40 % (Gewichtungsfaktor WP) gewichtet. Der Wertungspreis entspricht dem Gesamtwertungspreis (brutto) gemäß Ziffer 6 des Preisblatts, auf das sowohl im Formblatt Angebotsschreiben verbindliches Erstangebote als auch im Formblatt Angebotsschreiben endgültiges Angebot ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Wertung und Gewichtung der Wertungspreise erfolgt über eine lineare Interpolation und ist bereits in der oben dargestellten Wertungsformel integriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Angebote, deren Wertungspreise mindestens doppelt so hoch sind, wie der niedrigste Wertungspreis aller wertungsfähigen Angebote ("Fiktives Höchstangebot") - was ebenfalls bereits in der oben dargestellten Wertungsformel reflektiert wird - null Punkte erhalten. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.2.9. der Bewerbungsbedingungen.
Qualität
Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Merkmale und FunktionalitätenErmittlung der Leistungspunkte Die Bieter können maximal 1.000 Leistungspunkte auf Ebene der qualitativen Zuschlagskriterien erzielen. Diese werden mit insgesamt 60 % (Gewichtungsfaktor WL) gewichtet. Von den maximal zu erreichenden 1.000 Leistungspunkten müssen die Angebote mindestens 600 Leistungspunkte erzielen. Angebote, die diese Mindestpunktzahl nicht erzielen, werden in der weiteren Bewertung nicht berücksichtigt. Die 1.000 Leistungspunkte können wie nachfolgend beschrieben erzielt werden: - 400 Leistungspunkte können für die angebotenen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten auf Basis von B-Kriterien im Leistungsverzeichnis erzielt werden, - 300 Leistungspunkte können für die Lösungsansätze des Bieters in verschiedenen Schwerpunktbereichen anhand einer Konzeptbeschreibung erzielt werden, - 300 Leistungspunkte können für die bieterseitig durchzuführende Produktpräsentation der Standardsoftware auf Basis der hierfür definierten Kriterien erzielt werden. i. Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Merkmale und Funktionalitäten Für die im Leistungsverzeichnis bieterseitig verbindlich angebotenen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten können Bieter bis zu 400 Leistungspunkte erzielen. Das Leistungsverzeichnis enthält Leistungsmerkmale bzw. Funktionalitäten, die entweder Ausschluss- oder Bewertungskriterien darstellen. Die Auftraggeberin hat im Leistungsverzeichnis Ausschlusskriterien (A-Kriterien) definiert, die vom Bieter zwingend zu erfüllen sind. Ausschlusskriterien stellen jedoch keine Zuschlags- oder Unterkriterien dar. Folglich werden sie weder bewertet noch beeinflussen sie die rechnerische Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots nach der oben dargestellten Berechnungsmethode. Sofern ein Bieter ein Ausschlusskriterium nicht er-füllt, d.h. mit "Nein" kennzeichnet, führt dies zwingend zum Angebotsausschluss. Bewertungskriterien sind im Leistungsverzeichnis als "B-Kriterien" gekennzeichnet. Sie stellen im Gegensatz zu den Ausschlusskriterien zu bewertende Unterkriterien dar. Erfüllt ein Bieter eines der Unterkriterien, d.h. beantwortet dieses mit "Ja", erhält er die angegebene Punktzahl. Die für ein Unterkriterium zu erreichende Punktzahl ergibt sich unmittelbar aus dem Leistungsverzeichnis. Über das Leistungsverzeichnis können insgesamt bis zu 1.101 Punkte er-zielt werden. Die je Bieter konkret erreichten Leistungspunkte werden mit dem Faktor "0,3629" skaliert und gerundet, sodass sich eine maximale Leistungspunktzahl in Höhe von rund 400 Leistungspunkten ergibt (1.101 * 0,3629 = 400). Alle durch die Ausschlusskriterien abzudeckenden Leistungsmerkmale bzw. Funktionalitäten sowie mit "Ja" beantworteten und damit verbindlich angebotenen Leistungsmerkmale bzw. Funktionalitäten werden mit Erteilung des Zuschlags vom Bieter geschuldeter Vertragsbestandteil. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 7.2.9. der Bewerbungsbedingungen.
Qualität
Konzeptbeschreibungii. Konzeptbeschreibung Weitere bis zu 300 Leistungspunkte können für eine Konzeptbeschreibung erzielt werden. Dabei werden die nachfolgend dargestellten Zielerreichungsgrade für jeden der insgesamt drei Teilaspekten durch die Auftraggeberin einzeln bewertet. Je Teilaspekt können maximal 10 Punkte erzielt werden. Die daraus resultierende Gesamtpunktzahl (30 Punkte) wird mit dem Faktor "10" skaliert, sodass eine Maximalpunktzahl von 300 Leistungspunkten erreichbar ist. Die Konzeptbeschreibung ist in DIN A4 zu erstellen (Abbildungen o.ä. sind zulässig) und in einem nicht veränderbaren Format als Anlage zum Formblatt Angebotsschreiben verbindliches Erstangebot sowie zum Formblatt Angebotsschreiben Endgültiges Angebot einzureichen. Die Seitenzahl ist auf 40 Seiten (DIN-A4; Schriftart Calibri; einfacher Zeilenabstand, Schriftgröße 11) beschränkt. Zur maximalen Seitenzahl zählen Abbildungen o.ä. sowie beigefügte Anlagen. Die beigefügten Anlagen müssen den Formanforderungen genügen. Titelblatt und Inhaltsverzeichnis zählen nicht zur maximalen Seitenzahl. Die Begrenzung der Seitenzahl ist zwingend einzuhalten. Wird die maximale Seitenzahl überschritten, wird je Seite ein Punkt bei der Wertung abgezogen. Die Wertung der Konzeptbeschreibung erfolgt auf Basis der nachfolgend definierten Zielerreichungsgrade anhand eines Quervergleichs aller Angebote. Die Wertung wird nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert. Zielerreichungsgrade: 9 bis 10 Punkte Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden in höchstem Maße erfüllt und lassen eine besonders herausragende Leistungserbringung erwarten. 7 bis 8 Punkte Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden sehr weit-gehend erfüllt und lassen eine überdurchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten. 5 bis 6 Punkte Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden weitgehend erfüllt und lassen eine Leistungserbringung im oberen Durchschnittsbereich erwarten. 3 bis 4 Punkte Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden mittelmäßig erfüllt und lassen eine durchschnittliche Leistungserbringung er-warten. 0 bis 2 Punkte Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden in Ansätzen erfüllte und lassen eine gerade noch den vertraglichen Anforderungen entsprechende Leistungserbringung erwarten.
Qualität
Produktpräsentationiii. Produktpräsentation Für die Produktpräsentation können insgesamt 300 Leistungspunkte erzielt werden. Dabei werden die nachfolgend dargestellten Zielerreichungsgrade für jeden Prozessschritt der beiden User-Stories durch die Auftraggeberin einzeln bewertet. Unter den beiden Use-Stories können je Funktionsbereich maximal 10 Punkte und damit eine mögliche Gesamtpunktzahl für beide Use-Stories von 20 Punkten erzielt werden. Die Punkte je User-Story werden aus einem Mittelwert aller Punkte für die jeweils um-fassten Funktionsbereiche ermittelt. Die daraus resultierende Gesamtpunktzahl wird mit einem prozentualen Faktor 15 skaliert, sodass eine Maximalpunktzahl von 300 Leistungspunkten erreichbar ist. Die Produktpräsentation wird als Live-Demonstration der angebotenen Lösung resp. unter Rückgriff auf eine andere geeignete Präsentations-form (bspw. anhand von Screenshots o.ä.) durchgeführt. Für die Produktpräsentation werden jedem Bieter 105 Minuten eingeräumt. Weitere 15 Minuten werden für Fachfragen genutzt. Die Vorstellung der Produktpräsentation wird im Protokoll zum Präsentationstermin dokumentiert. Nach Abschluss der Präsentationstermins wird den Bieter jeweils ein Entwurf des Protokolls über den Vorstellungstermin übermittelt. Die Bieter haben dieses Protokoll binnen fünf Tagen über die E-Vergabeplattform in Textform legitimiert an die Auftraggeberin zurückzusenden. Das Protokoll wird als Anlage zum EVB-IT System-vertrag genommen (vgl. Nummer 1.3.1 des EVB-IT Systemvertrags). Für den Fall, dass die Auftraggeberin nicht von ihrem Vorbehalt Ge-brauch macht, den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen auf das Er-stangebot zu erteilen, fordert sie die Bieter mit Aufforderung zur Abgabe endgültiger Angebote auf, die in der Produktpräsentation getätigten und entsprechend dokumentierten Angaben zu erneuern und erforderlichen-falls durch Darstellung im Protokoll unter Verwendung des Änderungsmodus anzupassen. Die Wertung der Produktpräsentation erfolgt auf Basis der nachfolgend definierten Zielerreichungsgrade anhand eines Quervergleichs aller Angebote. Die Wertung wird nachvollziehbar und überprüfbar dokumentiert. Zielerreichungsgrade: 9 bis 10 Punkte Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden in höchstem Maße erfüllt und lassen eine besonders herausragende Leistungserbringung erwarten. 7 bis 8 Punkte Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden sehr weitgehend erfüllt und lassen eine überdurchschnittlich gute Leistungserbringung erwarten. Seite 36 von 48 5 bis 6 Punkte Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden weitgehend erfüllt und lassen eine Leistungserbringung im oberen Durchschnittsbereich erwarten. 3 bis 4 Punkte Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden mittel-mäßig erfüllt und lassen eine durchschnittliche Leistungserbringung erwarten. 0 bis 2 Punkte Die Erwartungsschwerpunkte der Auftraggeberin werden in Ansätzen erfüllte und lassen eine gerade noch den vertraglichen Anforderungen entsprechende Leistungserbringung erwarten. Das Erreichen vorstehender Zielerreichungsgrade bemisst sich danach, in welchem Umfang die Produktpräsentation zu den in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Prozessschritten und Funktionalitäten des an-gebotenen Gesamtsystems die nachfolgend dargestellten Erwartungsschwerpunkte erfüllt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Rügeobliegenheit und Rechtsbehelfsbelehrung Die Bewerber und Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerh … ganz lesenRügeobliegenheit und Rechtsbehelfsbelehrung Die Bewerber und Bieter können Verstöße gegen Vergabevorschriften in einem Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155 ff. GWB geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen über die E-Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat (Rügeobliegenheit), § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Soweit es sich um Verstöße gegen Vergabevorschriften handelt, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung resp. Angebotsabgabe elektronisch über die E-Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist auch unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Die Auftraggeberin wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich über die E-Vergabeplattform informieren. Für die Nachprüfung dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabekammer Baden-Württemberg sachlich und örtlich zuständig: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des örtlich zuständigen Oberlandesgerichts zulässig, vgl. §§ 171 ff. GWB: Oberlandesgericht Karlsruhe Hoffstraße 10 76133 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die KHZG-Förderung wird aus Bundes- und Landesmitteln kofinanziert, wobei die Bundesmittel über die Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union gemäß Verordnung (EU) 2021/241 refinanziert werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y5YM# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Avelios Medical GmbH, München2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Thoraxklinik-Heidelberg gGmbH
Anschrift
Röntgenstr. 1, 69126 Heidelberg
Kontakt
vergabestelle.gb3@med.uni-heidelberg.de
Auskünfte
Universitätsklinikum Heidelbergvergabestelle.gb3@med.uni-heidelberg.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (129 Lose mit Angabe)
361.200 €Zuschlagswert im Median
261.780 € – 723.140 €mittlere Hälfte, 43 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Baden-Württemberg (16 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 693b3d2a-622b-4fd3-ac72-5ca2c69f79ec.