Beschaffung eines Kleineinsatzfahrzeug (KEF) auf Basis eines Gw-L1
Stadt Erkelenz Der Bürgermeister · Erkelenz, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZV-VgV-2024/84veröffentlicht 21.01.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
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- Beschaffung von 2 LöschgruppenfahrzeugenStadt Tönisvorst · TönisvorstFrist 21.12.2026
- Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 für die Löschgruppe KuchenheimStadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und Ordnung, Feuerwehr · EuskirchenFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Erkelenz41812, Kreis Heinsberg, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Als Neubeschaffung soll ein Kleineinsatzfahrzeug (KEF) auf Basis eines Gw-L1 beschafft werden.
Gegenstand nach CPV
- 34144210FeuerwehrfahrzeugeHauptgegenstand
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Fahrgestell und Aufbau Mit dem Los 1 wird das Fahrgestell und der Aufbau für ein Kleineinsatzfahrzeug (KEF) auf Basis eines Gw-L1 ausgeschrieben. Für das Fahrgestell muss es in Erkelenz bzw. der nahen Umgebung der Kommune (maximal ca. 50 km) eine geeignete und vom Fahrzeuglieferanten anerkannte Vertragswerkstatt geben. Eventuell notwendige Überführungen im Rahmen des Fahrzeugaufbaus sind mit dem Auftraggeber abzusprechen, entsprechend auszuweisen und ggf. in die Kalkulation einzuberechnen. Die geforderten maximalen Abmessungen sind bei der Fahrgestellauswahl zu berücksichtigen. Auf eventuelle Besonderheiten ist gesondert hinzuweisen, diese sind ggf. in einem Nebenangebot entsprechend zu berücksichtigen und zu erläutern. Gelten die Angebotspreise für den Aufbau für ein Kleineinsatzfahrzeug (KEF) auf Basis eines Gw-L1 nur in Verbindung mit einem Fahrgestell eines speziellen Herstellers oder in einer speziellen Ausführung oder Ausstattung, so ist dies zu vermerken. Die unterschiedlichen Angebotspreise für Aufbauten auf den anderen angebotenen Fahrgestellen sind dann anzugeben. Alle Schubfächer und Klappen sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert sein, dass ein ungewolltes Öffnen bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalles wirksam verhindert wird. Beim Ausbau ist unbedingt darauf zu achten, dass logisch zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Auf die diesbezügliche Vorbemerkung in der feuerwehrtechnischen Beladungsplanung wird eindringlich verwiesen. Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche, zumindest aber maßabgestimmte, ausreichend stabile Kunststoffbehälter (Euro-Norm-Behälter: Die Außenmaße müssen auf Euro-Paletten Norm 1.200mm x 800mm abgestimmt sein) zu verwenden, sofern nicht anderes angegeben ist. Der Behälterinhalt ist jeweils auf der Stirn- und Rückseite am Behälter zu beschriften! Leerräume sind konsequent zu nutzen bzw. nutzbar zu machen! Alle verwendeten Orts- bzw. Richtungsangaben oder Bezeichnungen (wie links, rechts, etc.) sind immer in Fahrtrichtung zu sehen. | – | – |
| 2 | Feuerwehrtechnische Beladung Der Gerätewagen soll im Zusammenwirken mit den vorhandenen Fahrzeugen deren Eigenschaften und Möglichkeiten so verbinden und ergänzen, dass aktuelle wie künftige technische und einsatztaktische Anforderungen im Bereich der technischen Hilfeleistung und des Gefahrguteinsatzes berücksichtigt werden. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Optionalpositionen werden verwendet, wenn erst nach Auswertung der Angebote entschieden werden kann, ob die bezeichnete Position beauftragt wird oder nicht. Dies kann technischen, taktischen oder wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet sein. Optionalpositionen können neben eigenständigen Leistungen a … ganz lesenkürzer
Optionalpositionen werden verwendet, wenn erst nach Auswertung der Angebote entschieden werden kann, ob die bezeichnete Position beauftragt wird oder nicht. Dies kann technischen, taktischen oder wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet sein. Optionalpositionen können neben eigenständigen Leistungen auch Alternativen oder Ergänzungen zu einer davor genannten Normalposition darstellen, hierauf wird dann in der Beschreibung gesondert hingewiesen. Sofern durch den Bieter realisierbar, sollten immer möglichst alle Optionalpositionen angeboten werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Kreis Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHY68YTRU2STUN Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können. Enthalten die Vergabeunterl … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHY68YTRU2STUN Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 21.11.2024 bei der ausschreibenden Stelle eingehen. Gleiche Angebotssummen: Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt. Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an. Skonto: Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen: Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Bieterfragen: Mit der Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass alle Bieterfragen auf der Vergabeplattform zur Kenntnis genommen wurden und bei der Angebotserstellung berücksichtigt wurden. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Weiterhin sind folgende Unterlagen unterzeichnet oder elektronisch signiert dem Angebot beizufügen: - S. 63 der Leistungsbeschreibung über die Gewährleistung sowie die Serviceleistung sowie die Responsezeiten - Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) Vorgesehene Ausführungsfrist: Die Auslieferung des Fahrzeuges soll möglichst kurzfristig, muss aber spätestens in 27 Monaten nach Auftragserteilung erfolgen. Der jeweilige Bieter definiert mit der Abgabe des Angebotes einen voraussichtlichen Liefertermin, der nach Zuschlag innerhalb der genannten Bindefrist bindend wird. Die Zahlung der Auftragssumme erfolgt jeweils zu 1/3 bei Auftragsvergabe, bei Rohbauabnahme und bei Fertigstellung. Über die Zahlung des ersten Drittels unmittelbar nach Auftragsvergabe ist seitens des Auftragnehmers dem Auftraggeber eine Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen. Diese wird bei Zahlung des zweiten Drittels (Rohbauabnahme) seitens des Auftraggebers aufgelöst bzw. zurückgegeben.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Rangfolge 1
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Optionalpositionen werden verwendet, wenn erst nach Auswertung der Angebote entschieden werden kann, ob die bezeichnete Position beauftragt wird oder nicht. Dies kann technischen, taktischen oder wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet sein. Optionalpositionen können neben eigenständigen Leistungen a … ganz lesenkürzer
Optionalpositionen werden verwendet, wenn erst nach Auswertung der Angebote entschieden werden kann, ob die bezeichnete Position beauftragt wird oder nicht. Dies kann technischen, taktischen oder wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet sein. Optionalpositionen können neben eigenständigen Leistungen auch Alternativen oder Ergänzungen zu einer davor genannten Normalposition darstellen, hierauf wird dann in der Beschreibung gesondert hingewiesen. Sofern durch den Bieter realisierbar, sollten immer möglichst alle Optionalpositionen angeboten werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Kreis Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Beladungsplanung des Kleineinsatzfahrzeug (KEF) auf Basis eines Gw-L1 entspricht im Wesentlichen der DIN-14555-21. Die Beladung wurde aufgrund von Einsatzerfahrungen und örtlichen Vorgaben geändert bzw. ergänzt. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung soll möglichst komplett im Fah … ganz lesenkürzer
Die Beladungsplanung des Kleineinsatzfahrzeug (KEF) auf Basis eines Gw-L1 entspricht im Wesentlichen der DIN-14555-21. Die Beladung wurde aufgrund von Einsatzerfahrungen und örtlichen Vorgaben geändert bzw. ergänzt. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführte Beladung soll möglichst komplett im Fahrzeug untergebracht werden. Die Anordnung der Beladung in den Geräteräumen basiert auf vier möglichen Lagerungsorten. Es ist besonderer Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung logisch zusammengehörig gelagert werden. Beim Ausbau ist darauf zu achten, dass sinnvolle Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig durch Einbauten zugebaut werden. Für die Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche - zumindest aber maßabgestimmte - ausreichend stabile Kunststoffbehälter (in Euro-Palettenmaßteilung) zu verwenden. Der Behälterinhalt ist jeweils auf der Stirn- und Rückseite am Behälter deutlich lesbar zu beschriften. Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neu-verpackten Zustand) ist zu achten. Dies gilt insbesondere für die Lagerung der Atemschutztechnik. Die Beladungsplanung (Zuordnung zu den Geräteräumen) ist als erster Vorschlag bindend und darf nur nach Rücksprache geändert werden. Ist eine Anordnung nicht möglich, so ist mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten. Sollten Ihres Erachtens Verbesserungen oder Ergänzungen am Beladeplan vorgenommen werden, so sind Alternativ-/Ergänzungsangebote zulässig. Hinweis: Die Nummerierung in der Leistungsbeschreibung entspricht nicht exakt der DIN 14555-21.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHY68YTRU2STUN Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können. Enthalten die Vergabeunterl … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHY68YTRU2STUN Das Abrufen der Vergabeunterlagen ist über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wird allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 21.11.2024 bei der ausschreibenden Stelle eingehen. Gleiche Angebotssummen: Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt. Die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich aus §§ 123 und 124 GWB. Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an. Skonto: Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) werden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen sein, werden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, bleiben allerdings Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil. Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen: Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt werden) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers. Bieterfragen: Mit der Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass alle Bieterfragen auf der Vergabeplattform zur Kenntnis genommen wurden und bei der Angebotserstellung berücksichtigt wurden. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Weiterhin sind folgende Unterlagen unterzeichnet oder elektronisch signiert dem Angebot beizufügen: - S. 63 der Leistungsbeschreibung über die Gewährleistung sowie die Serviceleistung sowie die Responsezeiten - Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) Vorgesehene Ausführungsfrist: Die Auslieferung des Fahrzeuges soll möglichst kurzfristig, muss aber spätestens in 27 Monaten nach Auftragserteilung erfolgen. Der jeweilige Bieter definiert mit der Abgabe des Angebotes einen voraussichtlichen Liefertermin, der nach Zuschlag innerhalb der genannten Bindefrist bindend wird. Die Zahlung der Auftragssumme erfolgt jeweils zu 1/3 bei Auftragsvergabe, bei Rohbauabnahme und bei Fertigstellung. Über die Zahlung des ersten Drittels unmittelbar nach Auftragsvergabe ist seitens des Auftragnehmers dem Auftraggeber eine Bankbürgschaft zur Verfügung zu stellen. Diese wird bei Zahlung des zweiten Drittels (Rohbauabnahme) seitens des Auftraggebers aufgelöst bzw. zurückgegeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH, Farnstädt | 1 |
| 2 | Carl Henkel GmbH & Co. KG, Bielefeld | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
- Kontakt
- ausschreibungen@
erkelenz.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Rosenbauer Deutschland GmbH57 Zuschläge
- Carl Henkel GmbH & Co. KG39 Zuschläge
- BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig38 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH34 Zuschläge
- Wietmarscher Ambulanz und Sonderfahrzeug GmbH33 Zuschläge
- RKF-Bleses GmbH30 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 05.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e0d3a53-1ab1-4fcb-b980-068fecd8126b.