Beschaffung eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM) - Erweiterung
Deutsches Klimarechenzentrum GmbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen ASS-DKRZ-2025-02veröffentlicht 26.09.2026Lieferleistungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.
Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 162 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 42 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Deutsche Klimarechenzentrum GmbH (nachfolgend: Auftraggeber) betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält das DKRZ alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt seine Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung.
Beschreibung des Loses
Folgende Leistung wurde ausgeschrieben: Das zu beschaffende HSM System soll die Hard- und Software des vorhandenen HSM Systems ersetzen. Bestandteil der Beschaffung ist auch die Wartung und der Support über eine Laufzeit von 5 Jahren, mit optionaler Verlängerung um weitere 2 Jahre. Das zu beschaffende HSM-System soll die Hard- und Software des vorhandenen HSM-System vom Typ Crystalonyx Stronglink in Version 3.2 ersetzen. Die Bestandsdaten von derzeitig ca. 230 PB (1 PB=10 hoch 15 Bytes), verteilen sich auf ca. 56 Mio. Dateien, werden derzeitig bei dem Auftraggeber in zwei Hierarchiestufen gespeichert: In der ersten Stufe in einem Festplattencache mit einer Speicherkapazität von 2,6 PB und in der zweiten Stufe auf rund 70.000 Magnetbandkassetten, die verteilt auf mehrere Bandbibliotheken an zwei Standorten gespeichert sind. Das bestehende Bandbibliothekssystem soll auch zukünftig weiter verwendet werden. Der Auftraggeber plant die Beschaffung eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM-System) mit einer Speicherkapazität von mindestens 1 EB (1000 PB), einem Durchsatz von mindestens 10 GB/s bis 20 GB/s und einem jährlichen Zuwachs von ca. 40 PB. Die Betriebsbereitschaft des HSM-Systems soll inklusive der migrierten Bestandsdaten bis spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss hergestellt werden. Der Auftragnehmer soll insbesondere folgende Leistungen erbringen: - Lieferung und Installation eines Hierarchischen Speichermanagement Systems (HSM-System) einschließlich der Hardware für den Betrieb der HSM-Software und die Speicherung der Metadaten sowie Möglichkeiten der Anbindung der auftraggeberseitigen Magnetbandlaufwerke im beigestellten Bandbibliothekssystem. Die Lieferung der ersten Speicherhierarchiestufe (Cache für das Tapearchiv) ist enthalten. Zudem sollen optional Speicherkapazitätserweiterungen während der Vertragslaufzeit möglich sein. - Migration der Bestandsmetadaten aus dem vorhandenen Stronglink- System und dem vorherigen HPSS-System. Dabei ist sicherzustellen, dass der Prozess der Datenübernahme ohne wesentliche Einschränkung der Verfügbarkeit der Daten erfolgt. In jedem Fall ist auszuschließen, dass diese Einschränkung länger als 7 Tage dauert, Die Lesbarkeit der Bestandsdaten im Bandformat HPSS und LTFS muss nach der Migration gewährleistet sein. - Integration der beigestellten Bandbibliothekssysteme vom Type SpectraLogic Tfinity/Cube und Oracle SL8500 in das HSM-System, - Integration des HSM-Systems in die beigestellte Speicherinfrastruktur (NFS- und S3-Schnittstellen) - Support-, Betriebsunterstützungs und Wartungsleistungen über einen Zeitraum von 5 Jahren mit Verlängerungsoption um 2 weitere Jahre.
Folgende Erweiterungen, die zuvor nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, wurden beauftragt: Die Erweiterung des Primary- Cache - Speicher auf zunächst 840 TB und anschließend durch zwei zusätzliche Primary-Cache Speicher mit jeweils 120 TB auf insgesamt 1.080 TB. In diesem Zusammenhang umfasst die Erweiterung ebenfalls zwei zusätzliche FC-Switches. Der Beschaffungsgegenstand als solcher bleibt unverändert; erweitert wurde der zu liefernde Leistungsumfang.
Gegenstand nach CPV
- 30234000SpeichermedienHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, 20457 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, An-trag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, An-trag. Besonders hervorzuheben ist dabei: § 134 Abs. 1,2 GWB: „(1) Öffentliche Auftraggeber haben Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“§ 135 Abs. 1 GWB: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“ § 160 GWB: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber der Auftraggeberin und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Es gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 20146 Hamburg
- Kontakt
- itvergabeteam@
dkrz.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fd28c0a2-6112-4883-bbb6-8e0deb06e1d3.