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Beschaffung eines Gerätewagens Logistik (GW-L)

Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZVS 2025 0473veröffentlicht 11.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 325 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (105 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (227 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Kundendienst - Standort10 %
  • Kundendienst - Telefonische Erreichbarkeit10 %
  • Ersatzteilversorgung7,5 %
  • Garantiezeit7,5 %
  • Erfüllungsgrad der technischen Leistungsbeschreibung15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Lieferung eines aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell)
––
2
Auf- und Ausbau des in Los 1 aufgeführten Fahrgestells zzgl. Ausstattung (Sondersignalanlage, Funk, Beladung etc.)
420 Tage–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 500Die Wertungspunkte des Angebotspreises ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreich-baren Wertungspunktzahl (500) vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Wertungspunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Qualität
Kundendienst - StandortGewichtung (Punkte, genau) 100
Qualität
Kundendienst - Telefonische ErreichbarkeitGewichtung (Punkte, genau) 100
Qualität
ErsatzteilversorgungGewichtung (Punkte, genau) 75
Qualität
GarantiezeitGewichtung (Punkte, genau) 75
Qualität
Erfüllungsgrad der technischen LeistungsbeschreibungGewichtung (Punkte, genau) 150

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftr … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Angebot für LOS 1 ist ein verbindlicher Liefertermin für die Bereitstellung des Fahrgestells zu nennen. Der Fahrgestelllieferant wird zeitnah nach Auftragsvergabe durch die AG über den Standort des Ausbaubetriebes informiert. Ebenso ist ein verbindlicher Liefertermin für den vollständigen Aus … ganz lesenIm Angebot für LOS 1 ist ein verbindlicher Liefertermin für die Bereitstellung des Fahrgestells zu nennen. Der Fahrgestelllieferant wird zeitnah nach Auftragsvergabe durch die AG über den Standort des Ausbaubetriebes informiert. Ebenso ist ein verbindlicher Liefertermin für den vollständigen Ausbau (LOS 2) nach Bereitstellung des Fahrgestells zu nennen. Der Ausbaubetrieb wird zeitnah nach Auftragsvergabe durch die AG über den Standort sowie die Kontaktdaten des Fahrgestelllieferanten zur weiteren Abstimmung informiert. Bei einer Lieferzeit von mehr als 60 Wochen werden für das Angebot zu Los 2 unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben. Bei Fristüberschreitung gilt für jedes LOS eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Der ggf. fällige Betrag wird von der letzten fälligen Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Kundendienst Fahrgestell (LOS 1) Der Bieter für LOS 1 muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen der ausgeschriebenen Fahrgestelle angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein. Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf vom Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister mit dem Eintrag des Servicestützpunktes anfordern. Ist der Service-Betrieb eine Fremdfirma, muss diese aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens Arbeiten wie z. B. Fehlerdiagnosen, Reparaturen an Fahrgestell und Motor und Karosserie, sowie turnusmäßige Wartungsarbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können. Der benannte Kundendienst muss auch nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Kundendienst Ausbau (LOS 2) Der Bieter für LOS 2 muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsarbeiten, Umbau und Reparaturen des ausgeschriebenen Ausbauumfangs angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein. Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf vom Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister mit dem Eintrag des Servicestützpunktes anfordern. Ist der Service-Betrieb eine Fremdfirma, muss diese aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens Arbeiten wie z. B. - Fehlerdiagnosen, Reparaturen an Funk- und Sondersignalanlage, turnusmäßige Wartungsarbeiten am Aus-/Ausbau sowie Umbauten und Anpassungen des Innenausbaus im Auftrag des Auftraggebers ausführen können. Der benannte Kundendienst muss auch nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Die Angaben zum Kundendienst (Lose 1 und 2) sind mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTGE26MHD# Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Los 2

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 600
Qualität
Kundendienst - StandortGewichtung (Punkte, genau) 100
Qualität
Kundendienst - Telefonische ErreichbarkeitGewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
ErsatzteilversorgungGewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
GarantiezeitGewichtung (Punkte, genau) 50
Qualität
LieferzeitGewichtung (Punkte, genau) 150

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
420 Tage
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftr … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Im Angebot für LOS 1 ist ein verbindlicher Liefertermin für die Bereitstellung des Fahrgestells zu nennen. Der Fahrgestelllieferant wird zeitnah nach Auftragsvergabe durch die AG über den Standort des Ausbaubetriebes informiert. Ebenso ist ein verbindlicher Liefertermin für den vollständigen Aus … ganz lesenIm Angebot für LOS 1 ist ein verbindlicher Liefertermin für die Bereitstellung des Fahrgestells zu nennen. Der Fahrgestelllieferant wird zeitnah nach Auftragsvergabe durch die AG über den Standort des Ausbaubetriebes informiert. Ebenso ist ein verbindlicher Liefertermin für den vollständigen Ausbau (LOS 2) nach Bereitstellung des Fahrgestells zu nennen. Der Ausbaubetrieb wird zeitnah nach Auftragsvergabe durch die AG über den Standort sowie die Kontaktdaten des Fahrgestelllieferanten zur weiteren Abstimmung informiert. Bei einer Lieferzeit von mehr als 60 Wochen werden für das Angebot zu Los 2 unter dem Bewertungspunkt "Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben. Bei Fristüberschreitung gilt für jedes LOS eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme. Der ggf. fällige Betrag wird von der letzten fälligen Rechnung des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Kundendienst Fahrgestell (LOS 1) Der Bieter für LOS 1 muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen der ausgeschriebenen Fahrgestelle angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein. Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf vom Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister mit dem Eintrag des Servicestützpunktes anfordern. Ist der Service-Betrieb eine Fremdfirma, muss diese aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens Arbeiten wie z. B. Fehlerdiagnosen, Reparaturen an Fahrgestell und Motor und Karosserie, sowie turnusmäßige Wartungsarbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können. Der benannte Kundendienst muss auch nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Kundendienst Ausbau (LOS 2) Der Bieter für LOS 2 muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsarbeiten, Umbau und Reparaturen des ausgeschriebenen Ausbauumfangs angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein. Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf vom Bieter einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister mit dem Eintrag des Servicestützpunktes anfordern. Ist der Service-Betrieb eine Fremdfirma, muss diese aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens Arbeiten wie z. B. - Fehlerdiagnosen, Reparaturen an Funk- und Sondersignalanlage, turnusmäßige Wartungsarbeiten am Aus-/Ausbau sowie Umbauten und Anpassungen des Innenausbaus im Auftrag des Auftraggebers ausführen können. Der benannte Kundendienst muss auch nach Auftragserteilung zur Verfügung stehen. Die Angaben zum Kundendienst (Lose 1 und 2) sind mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTGE26MHD# Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Daimler Truck AG, Berlin1
2kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.221vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (1.413 Lose mit Angabe)
448.221 €Zuschlagswert im Median
267.055 € – 750.611 €mittlere Hälfte, 424 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Nordrhein-Westfalen (42 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 17.12.2025
  3. BekanntmachungFrist 17.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 098c5916-98ce-4901-9829-e60649d58ef7.