Beschaffung eines Generalübernehmers für das Bauvorhaben "Vollständiger Ersatzneubau Klinikum Peine"
Klinikum Peine gGmbH · Peine, Niedersachsen
Aktenzeichen O028-24-003veröffentlicht 23.09.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 7 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Bauleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Peine31226, Landkreis Peine, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 25 Monatenan Klinikum Peine gGmbH
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Mit diesem Vergabeverfahren wird die weitere Planung und schlüsselfertige Errichtung des vollständigen Ersatzneubaus des Klinikums Peine für die Bereiche Krankenversorgung, Verwaltung und Schule sowie Wartungsleistungen auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") beschafft.
Beschreibung des Loses
Das Bauvorhaben "Vollständiger Ersatzneubau des Klinikums Peine" ist vom Auftragnehmer (AN) nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") weiter zu planen, zu errichten und zu warten.
Die Leistungen des AN unterteilen sich in vier Beauftragungsphasen.
Phase 1: Ausgehend von der FLB ist die baufachliche Unterlage (FA-Bau) zu erstellen und eine termingerechte Einreichung der FA-Bau durch den Auftraggeber (AG) zu ermöglichen.
Phase 2 (optional): Ausgehend vom Planungsstand der FA-Bau sind weitere Planungsleistungen und technische Bearbeitungen im Zeitraum zwischen Einreichen der FA-Bau und Bewilligung der Fördermittel zu erbringen. Die Leistungen in der Phase 2 betreffen insbesondere die Genehmigungsplanung und Teile der Ausführungsplanung und sind vorgezogene Leistungen der Phase 3.
Phase 3 (optional): Ab Bewilligung der Fördermittel gemäß FA-Bau sind die noch verbleibenden erforderlichen Planungsleistungen und technischen Bearbeitung sowie die Bauausführung zu erbringen.
Phase 4 (optional): Nach Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe des Bauvorhabens sind vom AN während des Gewährleistungszeitraums Wartungsleistungen nach Maßgabe des GÜ-Vertrags zu erbringen.
Mit Zuschlagserteilung wird die Phase 1 beauftragt. Optional kann der AG dem AN anschließend auch die Leistungen der weiteren vorstehend benannten Phasen ganz oder teilweise übertragen. Der AG kann dabei auch einzelne Leistungen ganz oder teilweise überspringen oder mehrere Phasen parallel abrufen.
Die Planungs- und Bauleistungen des AN betreffen insbesondere die folgenden Kostengruppen:
- KG 200: Erschließung - KG 300: Baukonstruktion einschließlich Leistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung - KG 400: Technische Ausrüstung einschließlich Leistungen der TGA-Planung - KG 410: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen - KG 420: Wärmeversorgungsanlagen - KG 430: Raumlufttechnische Anlagen - KG 440: Elektrische Anlagen - KG 450: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen - KG 460: Förderanlagen inklusive Rohrpost - KG 470: Nutzungsspezifische Anlagen - KG 473: Medizintechnik - KG 473: Küchentechnik - KG 480: Gebäude- und Anlagenautomation - KG 500: Außenanagen einschließlich Freianlagenplanung, Verkehrsflächen und Anbindung an den öffentlichen Straßenraum sowie Hubschrauberlandeplatz (falls bodengebunden) - KG 600: Ausstattung einschließlich Planung
Weitere Einzelheiten zum räumlichen Leistungsbereich und zu den Leistungsinhalten folgen aus den Dokumenten "Projektbeschreibung" (TNW Anlage 1), "Beschaffungsmodell" (TNW Anlage 2), "Beschaffungsgegenstand" (TNW Anlage 3) "Raum- und Funktionsprogramm" (TNW Anlage 4), "Handbuch Betriebsorganisation" (TNW Anlage 5) sowie in der Angebotsphase aus der funktionalen Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen und dem Generalübernehmervertrag.
Der Auftraggeber behält sich Änderungen des beschriebenen Beschaffungsgegenstands vor.
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1. Umsätze In Ziffer 8 Umsätze des Formblatts "Eigenerklärung" (TNW Formblatt 4) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1. Umsätze In Ziffer 8 Umsätze des Formblatts "Eigenerklärung" (TNW Formblatt 4) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Angaben zu Umsätzen zu machen. Sofern sich der Bewerber im Hinblick auf die Umsätze auf ein eignungsleihendes Unternehmen berufen will, sind die Angaben auch vom eignungsleihenden Unternehmen zu machen. Die Angaben sind von jedem Unternehmen getrennt und nicht kumuliert über sämtliche beteiligten Unter-nehmen abzugeben. Es sind Angaben zum - Gesamtjahresumsatz (netto); - Jahresumsatz aus Objektplanungsleistungen für Krankenhausgebäude (netto); - Jahresumsatz aus Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für Krankenhausgebäude (netto) sowie - Jahresumsatz aus Bauleistungen im Bereich Krankenhausgebäude (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu machen. Der Auftraggeber wird die Angaben im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 2. Erklärung zur Haftpflichtversicherung Der Bewerber / Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die in Ziffer 9 Erklärung zur Haftpflichtversicherung des Formblatts "Eigenerklärung" (TNW Formblatt 4) genannte Erklärung zur Haftpflichtversicherung abzugeben. Sofern sich der Bewerber im Hinblick auf die Erklärung zur Haftpflichtversicherung auf ein eignungsleihendes Unternehmen berufen will, ist diese auch vom eignungsleihenden Unternehmen abzugeben. Die Bewerber erklären darin das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen sowie jeweils die Aufrechterhaltung der Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen für den Zeitraum der Leistungserbringung. Sie geben zudem die Deckungssummen ihrer bestehenden Haftpflichtversicherungen an. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen auffordern. Der Auftraggeber wird die Eigenerklärung sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards als auch im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Die Abgabe der Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Deckungssummen für den Zeitraum der Leistungserbringung durch den Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards werden Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber ebenfalls aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.- Kriterium
1. Eignungskriterien Es erfolgt eine Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach Maßgabe folgender Eignungskriterien anhand der vom Bewerber eingereichten … ganz lesenkürzer
1. Eignungskriterien Es erfolgt eine Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach Maßgabe folgender Eignungskriterien anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise (vgl. § 122 GWB, §§ 6 VOB/A ff.). Die Eignungsprüfung einschließlich der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt wie folgt: Im ersten Schritt wird der Auftraggeber prüfen, ob der Bewerber die nachfolgend benannten Mindeststandards erfüllt. Bewerber, die die nachfolgend benannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Im zweiten Schritt wird der Auftraggeber die Bewerber, die die aufgestellten Mindeststandards erfüllen, im Wege einer Eignungsprognose daraufhin überprüfen und bewerten, ob und in welchem Maß der Bewerber a. über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt; b. über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Kommt der Auftraggeber im Rahmen dieser Eignungsprognose zu dem Ergebnis, dass der Bewerber a. nicht über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt b. und/oder nicht über die erforderlichen personellen und technischen Mittel und/oder ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können (negative Eignungsprognose), wird der Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die vorbeschriebene Eignungsprognose durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Dabei sind insbesondere die vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb vorgelegten Referenzen von Bedeutung. 2. Erklärung zur Eignungsleihe Die Erklärung zur Eignungsleihe ist einmalig abzugeben vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft. Bei Bewerbergemeinschaften soll die Erklärung durch das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfolgen (TNW Formblatt 4 Ziffer 1) 3. Verpflichtungserklärung eignungsleihendes Unternehmen Die Verpflichtungserklärung eignungsleihendes Unternehmen soll einmalig abgegeben werden von jedem eignungsleihenden Unternehmen (TNW Formblatt 4 Ziffer 2). Sofern die Verpflichtungserklärung von einem eignungsleihenden Unternehmen nicht abgegeben wird, wird die Eignungsleihe dieses Unternehmens nur berücksichtigt, wenn der Bewerber auf sonstige Weise im Sinne von § 6d EU Abs. 1 VOB/A nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden. 4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsleihendes Unternehmen hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß der §§ 123 und 124 GWB vorzulegen (TNW Formblatt 4 Ziffer 4). 5. Erklärung zu Russlandsanktionen Die Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Erklärung zu Russlandsanktionen abzugeben (TNW Formblatt 04 Ziffer 5). Die Erklärung dient dem Auftraggeber dazu, die Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/576 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zu gewährleisten. Aus Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 in Verbindung mit Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 kann sich ein Zuschlagsverbot für Unternehmen mit Russland-Bezug ergeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber ausschließen, wenn nach der Verordnung (EU) 2022/576 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 833/2014 für einen Bewerber ein Zuschlagsverbot bestehen sollte.- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1. Handelsregister- bzw. Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Existenznachweis In Ziffer 6 Handels- bzw. Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Ex … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: 1. Handelsregister- bzw. Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Existenznachweis In Ziffer 6 Handels- bzw. Berufsregisterauszug oder vergleichbarer Existenznachweis des Formblatts "Eigenerklärung" (TNW Formblatt 4) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedem eignungsleihenden Unternehmen Angaben zum Handels- bzw. Berufsregister oder vergleichbaren Existenznachweisen zu machen. Zudem haben die Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes eignungs-leihende Unternehmen als Anlage des Formblatts "Eigenerklärung" (TNW Formblatt 4) einen Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister vorzulegen. Als im Handelsregister und Berufsregister nicht eingetragener Bewerber ist es gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Der jeweilige Nachweis soll nicht älter als sechs Monate sein. Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Ausschluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechenden Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen Nachweis vom Bewerber nachfordern. 2. Erklärung zur Bauvorlageberechtigung Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat einmalig die in Ziffer 7 Erklärung zur Bauvorlageberechtigung des Formblatts "Eigenerklärung" (TNW Formblatt 4) genannte Eigenerklärung zur Bauvorlageberechtigung abzugeben. Sofern sich der Bewerber im Hinblick auf die Erklä-rung zur Bauvorlageberechtigung auf ein eignungsleihendes Unternehmen berufen will, ist die Erklärung vom eignungsleihenden Unternehmen abzugeben. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt damit, dass er/ sie nach der Niedersächsischen Bauordnung bauvorlageberechtigt ist. Der Auftraggeber wird die Eigenerklärung sowohl im Hinblick auf die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards als auch im Rahmen der oben beschriebenen Eignungsprognose heranziehen. Die Abgabe der Eigenerklärung zur Bauvorlageberechtigung ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards werden Bewerber aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei negativer Eignungsprognose wird der Bewerber ebenfalls aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: Referenzen In Ziffer 10 Referenzen des Formblatts "Eigenerklärung" (TNW Formblatt 4) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft An … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen: Referenzen In Ziffer 10 Referenzen des Formblatts "Eigenerklärung" (TNW Formblatt 4) sind vom Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Angaben zu Referenzen zu machen. Sofern sich der Bewerber im Hinblick auf Referenzen auf ein eignungsleihendes Unternehmen berufen will, sind die Angaben auch vom eignungsleihenden Unternehmen zu machen. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anhand von zwei oder mehreren Referenzen seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Hochbauleistungen im Bereich Krankenhäuser oder vergleichbar komplexer Bauvorhaben, Objektplanungsleistungen Gebäude für Krankenhäuser und Fachplanungsleistungsleistungen Technische Ausrüstung für Krankenhäuser nachzuweisen. Der Auftraggeber wird die Angaben der Bewerber im Hinblick auf die Erfüllung der nachfolgend genannten Mindeststandards, im Rahmen der beschriebenen Eignungsprognose und im Hinblick auf die zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber beschriebene Eignungswertung heranziehen. a) Mindeststandards für jede einzelne Referenz Hochbauleistungen: i. Referenz über Hochbauleistungen im Bereich Krankenhaus oder vergleichbar komplexer Bauvorhaben; eine vergleichbare Komplexität weisen Bauvorhaben auf, deren Objektplanungsleistungen mindestens Honorarzone III im Sinne der HOAI unterfallen; ii. Inbetriebnahme (Abschluss LPH 8 HOAI) des referenzgegenständlichen Gebäudes in den letzten 10 Jahren vor Veröffentlichung; iii. Auftragsvolumen des Referenzprojekts mindestens 40 Mio. EUR netto (KG 300 - 500 nach DIN 276). b) Mindeststandards für jede einzelne Referenz Objektplanungsleistungen: i. Referenz über Objektplanungsleistungen Gebäude für ein Krankenhaus; ii. Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI) der Objektplanung im referenzgegenständlichen Projekt in den letzten 10 Jahren vor Veröffentlichung; iii. Erbringung der Objektplanungsleistungen als Eigenleistungen durch das referenzgebende Unternehmen selbst; eine Erbringung der Objektplanungsleistung lediglich als Hauptauftragnehmer durch Unterbeauftragung eines Drittunternehmens ist nicht ausreichend; iv. anrechenbare Kosten des im Referenzprojekt geplanten Gebäudes mindestens 40 Mio. EUR netto (KG 300 und 500 nach DIN 276); v. Erbringung mindestens der LPH 2-5 HOAI im Leistungsbild Objektplanung Gebäude (im Sinne von § 34 HOAI) im Referenzprojekt. c) Mindeststandards für jede einzelne Referenz Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung: i. Referenz über Fachplanungsleistungsleistungen Technische Ausrüstung für ein Krankenhaus einschließlich Planung von mindestens 6 Anlagengruppen; ii. Abschluss der Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI) der Fachplanung Technische Ausrüstung im referenzgegenständlichen Projekt in den letzten 10 Jahren vor Veröffentlichung; iii. Erbringung der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung als Eigenleistungen durch das referenzgebende Unternehmen selbst; eine Erbringung der Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung lediglich als Hauptauftragnehmer durch Unterbeauftragung eines Drittunternehmens ist nicht ausreichend; iv. anrechenbare Kosten der im Referenzprojekt geplanten technischen Ausrüstung mindestens 15 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276); v. Erbringung mindestens der LPH 2-5 HOAI im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (im Sinne von § 55 HOAI) im Referenzprojekt für mindestens 6 Anlagengruppen. d) Mindeststandards für die insgesamt einzureichenden Referenzen: i. Vorlage von zwei Referenzen, die sämtliche unter Ziffer a) genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz Hochbauleistungen erfüllen; ii. Vorlage von zwei Referenzen, die sämtliche unter Ziffer b) genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz Objektplanungsleistungen erfüllen; iii. Vorlage von zwei Referenzen, die sämtliche unter Ziffer c) genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz Fachplanungsleistung …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 4 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 7 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Siehe Beschreibung der Optionen. Laufzeit der Phase 1: 7 Monate ab Zuschlagserteilung Gesamtlaufzeit über Phasen 1 bis 4: 229 Monate Die Gesamtlaufzeit kann abhängig von der angebotenen Bauzeit variieren.
- Optionen
Die Leistungen des AN unterteilen sich in vier Beauftragungsphasen. Phase 1: Ausgehend von der FLB ist die baufachliche Unterlage (FA-Bau) zu erstellen und eine termingerechte Einreichung der FA-Bau durch den Auftraggeber (AG) zu ermöglichen. Phase 2 (optional): Ausgehend vom Planungsstand der FA- … ganz lesenkürzer
Die Leistungen des AN unterteilen sich in vier Beauftragungsphasen. Phase 1: Ausgehend von der FLB ist die baufachliche Unterlage (FA-Bau) zu erstellen und eine termingerechte Einreichung der FA-Bau durch den Auftraggeber (AG) zu ermöglichen. Phase 2 (optional): Ausgehend vom Planungsstand der FA-Bau sind weitere Planungsleistungen und technische Bearbeitungen im Zeitraum zwischen Einreichen der FA-Bau und Bewilligung der Fördermittel zu erbringen. Die Leistungen in der Phase 2 betreffen insbesondere die Genehmigungsplanung und Teile der Ausführungsplanung und sind vorgezogene Leistungen der Phase 3. Phase 3 (optional): Ab Bewilligung der Fördermittel gemäß FA-Bau sind die noch verbleibenden erforderlichen Planungsleistungen und technischen Bearbeitung sowie die Bauausführung zu erbringen. Phase 4 (optional): Nach Inbetriebnahme, Abnahme und Übergabe des Bauvorhabens sind vom AN während des Gewährleistungszeitraums Wartungsleistungen nach Maßgabe des GÜ-Vertrags zu erbringen. Mit Zuschlagserteilung wird die Phase 1 beauftragt. Optional kann der AG dem AN anschließend auch die Leistungen der weiteren vorstehend benannten Phasen ganz oder teilweise übertragen. Der AG kann dabei auch einzelne Leistungen ganz oder teilweise überspringen oder mehrere Phasen parallel abrufen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 280 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber sieht vor, von Bietern und ihren Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsphase Erklärungen zu Mindestentgelten nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzufragen und vertragliche Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 bis 15 NTVergG zu vereinbaren. Um bereits im T … ganz lesenkürzer
Leistung: Der Auftraggeber sieht vor, von Bietern und ihren Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsphase Erklärungen zu Mindestentgelten nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzufragen und vertragliche Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 13 bis 15 NTVergG zu vereinbaren. Um bereits im Teilnahmewettbewerb sicherzustellen, dass die Bewerber bestimmte Anforderungen erfüllen können, die der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsphase aufstellen wird, haben die Bewerber zudem einmalig die in Ziffer 11 Bestätigung von Ausführungsbedingungen des Formblatts "Eigenerklärung" (TNW Formblatt 4) genannte Bestätigung von Ausführungsbedingungen abzugeben. Dabei haben sie zu bestätigen, dass sie über ausreichend verfügbare personelle Kapazitäten verfügen, um die FA-Bau auf Grundlage der FLB innerhalb von sieben Monaten nach Zuschlagserteilung ordnungs- und fristgemäß erstellen zu können.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# 1. Voraussetzung für die Bereitstellung bestimmter Dokumente Voraussetzung für die Bereitstellung der Dokumente "Raum- und Funktionsprogramm" (TNW Anlage 4) und "Handbuch Betriebsorganisation" (TNW Anlage 5) ist, dass die Bewerber dem Auftraggeber das Formblatt … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:freelance# 1. Voraussetzung für die Bereitstellung bestimmter Dokumente Voraussetzung für die Bereitstellung der Dokumente "Raum- und Funktionsprogramm" (TNW Anlage 4) und "Handbuch Betriebsorganisation" (TNW Anlage 5) ist, dass die Bewerber dem Auftraggeber das Formblatt "Verschwiegenheitserklärung" (TNW Formblatt 2) ausgefüllt einreichen. Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund aufgefordert, das Formblatt "Verschwiegenheitserklärung" (TNW Formblatt 2) unmittelbar nach Beginn des Teilnahmewettbewerbs über die Vergabeplattform ausgefüllt an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Anlage "Aufzeichnung Vorstellung Projekt Markterkundung" (TNW Anlage 18 ME) enthält eine Video-Aufzeichnung der Vorstellung des Projekts im Rahmen der Markterkundung. Es handelt sich um eine mp4-Datei. Aufgrund der Größe der Datei kann die Anlage nicht über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber wird Bewerbern die "Aufzeichnung Vorstellung Projekt Markterkundung" (TNW Anlage 18 ME) auf Nachfrage über einen Abruflink per E-Mail zur Verfügung stellen. Bewerber können die Datei formlos über die Vergabeplattform www.dtvp.de unter Nennung einer E-Mail-Adresse abfragen. 2. Bewerberkolloquium Der Auftraggeber wird während des Teilnahmewettbewerbs virtuell ein Bewerberkolloquium durchführen. In dem Bewerberkolloquium wird der Auftraggeber einerseits das Projekt vorstellen und andererseits - zur Unterstützung der Bewerber - eine Übersicht zu den Regelungen der FSR im Hinblick auf die erforderlichen Meldungen bzw. Erklärungen geben. Bewerber können anonym an dem Bewerberkolloquium teilnehmen. Hierzu müssen sich Bewerber bis zum 30. September 2024 über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Bewerbernachricht zum Bewerberkolloquium anmelden. Mit der Anmeldung müssen die Bewerber die E-Mail-Adressen der Personen mitteilen, die zum Bewerberkolloquium eingeladen werden sollen. 3. Planungsentwurfsunterlagen Eine wesentliche Besonderheit des gegenständlichen Vergabeverfahrens besteht darin, dass die Bieter in der Angebotsphase bestimmte Planungsentwurfsunterlagen zu erstellen haben. Einzelheiten zu den zu erarbeitenden Planungsentwurfsunterlagen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Erstangebotes bekanntgegeben. Den Bietern wird für die Angebotserstellung nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb eine Entschädigung im Sinne von § 8b EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 VOB/A gewährt.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1VM2UY3W 1. Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass das Vergabeverfahren nicht unter die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14 … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDY1VM2UY3W 1. Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen Der Auftraggeber geht derzeit davon aus, dass das Vergabeverfahren nicht unter die Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (Drittstaatensubventionsverordnung, Foreign Subsidies Regulation, nachfolgend "FSR") sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 der Kommission vom 10. Juli 2023 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen durch die Kommission (nachfolgend "Durchführungsverordnung FSR") fällt. Nichtsdestotrotz wendet der Auftraggeber vorsorglich die FSR und die Durchführungsverordnung FSR auf dieses Vergabeverfahren an. Entsprechend sind Bewerber bzw. Bieter in Vergabeverfahren, die in den Anwendungsbereich der FSR fallen, verpflichtet, gemäß Art. 28ff. FSR sogenannte Meldungen oder Erklärungen bezüglich drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen abzugeben. Die Bewerber in diesem Vergabeverfahren haben dementsprechend Meldungen oder Erklärungen über drittstaatliche finanzielle Zuwendungen gegenüber der Klinikum Peine gGmbH als Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren abzugeben (vgl. Art. 29 Abs. 1 FSR). Der Auftraggeber wird die eingereichten Meldungen bzw. Erklärungen gemäß Art. 5 Abs. 3 Durchführungsverordnung FSR zur weiteren Prüfung an die EU-Kommission weiterleiten. Für die Abgabe von Meldungen und Erklärungen ist zwingend das Formular gemäß Anhang II der Durchführungsverordnung FSR zu verwenden. Die EU-Kommission hat hierzu ein Online-Formular zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieses Online-Formulars wird empfohlen. Informationen hierzu finden sich unter folgendem Link: https://single-market-economy.ec.europa.eu/practical-information_en Die Meldungen oder Erklärungen sind dem Auftraggeber zusammen mit dem Teilnahmeantrag über die Vergabeplattform vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Meldungen oder Erklärungen über den Zeitpunkt der Frist für die Einreichung des Teilnahmeantrags hinaus vor. Fehlende oder nicht fristgerecht eingereichte Meldungen bzw. Erklärungen können zum Ausschluss des betreffenden Bewerbers aus dem weiteren Vergabeverfahren führen. 2. Begrenzung der Anzahl der Bewerber Der Auftraggeber wird vier Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten mehr als vier Bewerber geeignet sein, wird der Auftraggeber im Rahmen der Eignungswertung die vier am besten geeigneten Bewerber ermitteln und diese zur Angebotsabgabe auffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der nachfolgend beschriebenen Eignungswertungskriterien die meisten Leistungspunkte (LP) unter den Bewerbern erhalten. Im Rahmen der Eignungswertung werden in den Referenzkategorien - Referenzen für Hochbauleistungen, - Referenzen für Objektplanungsleistungen und - Referenzen für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung jeweils zwei Referenzen im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit dem Ersatzneubau des Klinikums Peine bewertet. Ein einheitliches Referenzprojekt kann dabei - wenn es die entsprechenden Mindeststandards für mehrere Referenzkategorien erfüllt - in mehreren Referenzkategorien bewertet werden. Die Bewerber sollen je Referenzkategorie jeweils zwei Referenzen für die Wertung benennen. Reicht ein Bewerber mehr als zwei Referenzen je Referenzkategorie ein, hat er anzugeben, in welcher Reihenfolge die Referenzen je Referenzkategorie bewertet werden sollen. Der Auftraggeber wird im Rahmen der Wertung letztlich die Referenz(en) zugrunde legen, die am besten zu bewerten sind. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf den entsprechenden Rängen wird der Auftraggeber den Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, der die …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Klinikum Peine gGmbH
- Anschrift
- Virchowstraße 8, 31226 Peine
- Kontakt
- de-vergabeverfahren@
kpmg-law.com - Auskünfte
- Klinikum Peine gGmbHde-vergabeverfahren@
kpmg-law.com
Bei uns erfasst
- Beschaffung eines Generalübernehmers für das Bauvorhaben "Vollständiger Ersatzneubau Klinikum Peine"19.08.2025 · 1 Angebot
- Funktionale Leistungsbeschreibung-Ersteller und Projektmanager07.08.2024 · 4 Angebote
- Ausstattung Krankenpflegeschule Klinikum Peine gGmbH31.05.2023
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- STRABAG AG Bereich Braunschweig7 Zuschläge
- AVS Verkehrssicherung GmbH4 Zuschläge
- Ed. Züblin AG4 Zuschläge
- Kreutzjans GmbH & Co.KG4 Zuschläge
- PORR Verkehrswegebau GmbH Niederlassung Osnabrück4 Zuschläge
- Rebohl4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.10.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.10.2024 auf 07.11.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e7e9d52d-7365-4de5-821f-e55bbb3b1e62.