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Frist unbekanntEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

Beschaffung eines digitalen Navigationssystems für die orthopädische Chirurgie

Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH · Mechernich, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2023.00376veröffentlicht 15.12.2023LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKHM GmbH) beabsichtigt, ein digitales Navigationssystem für orthopädische chirurgische Eingriffe anzuschaffen. Ein solches digitales Navigationssystem verbessert die Planung sowie den Verlauf der Operation. Es verbessert die Vorbereitung des chirurgischen Eingriffs und die Entscheidungsfindung intraoperativ. Hierdurch wird der Workflow für die behandelnden Ärzte verbessert, es wird aber auch die Qualität der chirurgischen Eingriffe zu Gunsten der Patienten verbessert.

Beschreibung des Loses

Seit Mai 2017 verwendet das Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ein Navigationssystem der Fa. Brainlab in Verbindung mit dem Siemens Arcadis ORBIC 3D C-Bogen, das im Jahr 2022 durch das neue Siemens Gerät CIOS Spin ersetzt wurde. Es gibt derzeit keine präoperative Planung oder Vernetzung mit dem KIS-System des Krankenhauses. Das Krankenhaus verfügt seit 2009 über operative Expertise in der Anwendung von Navigationssystemen für unfallchirurgische und orthopädische Eingriffe.

Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH beabsichtigt nunmehr, ein digitales Navigationssystem der Fa. Brainlab für orthopädische chirurgische Eingriffe anzuschaffen. Das System bietet patentierte Funktionen für präzise 3D-Darstellung, automatische Segmentierung, DICOM-Viewer und Wirbelsäulenplanung.

Die elastische Fusion von 3D-Bilddatensätzen ermöglicht einen Abgleich zwischen präoperativen und intraoperativen Situationen, was die Sicherheit und Genauigkeit der präoperativen Planung erhöht. Das System unterstützt auch navigierte Bandscheiben-Präparationsinstrumente und navigierte Cages verschiedener Hersteller, was die Unabhängigkeit von spezifischen Implantatanbietern ermöglicht.

Das System unterstützt die Ausbildung von Kollegen, ermöglicht einen effizienten chirurgischen Workflow und integriert sich nahtlos mit PACS und KIS. Die 3D-Betrachtung erleichtert die interdisziplinäre Planung. Die Integration von Siemens CIOS Spin 3D-C-Bogen und Brainlab Navigation ermöglicht eine präzise Umsetzung des Eingriffsplans in Echtzeit. Intraoperative 3D-Scans reduzieren Reoperationen und offene Schnittstellen erleichtern die Datenübertragung auf PACS und KIS. Standortübergreifende Cloud-Lösungen und Netzwerke von Fachgesellschaften werden unterstützt.

Insgesamt kann durch das digitale Navigationssystem der Fa. Brainlab die Planung sowie der Verlauf von Operation signifikant verbessert werden. Das System verbessert die Vorbereitung des chirurgischen Eingriffs und die Entscheidungsfindung intraoperativ. Hierdurch wird im Ergebnis nicht nur der Workflow für die behandelnden Ärzte verbessert, sondern auch die Qualität der chirurgischen Eingriffe zu Gunsten der Patienten gesteigert.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen: § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung … ganz lesenEs wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen: § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Der Vertragsschluss erfolgt erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Wartefrist gemäß § 135 Abs. 3 GWB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Anschrift
St. Elisabeth-Str. 2-6, 53894 Mechernich
Website
kkhm.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

307vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (353 Lose mit Angabe)
374.634 €Zuschlagswert im Median
1.000 € – 657.843 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4c8f4430-5767-4a16-b66c-5c1bef605e33.