Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top 128 Zeilen
Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH · Bottrop, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2026-KKH Bottrop CTveröffentlicht 30.06.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 96 Monate
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 96 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bottrop46242, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.
Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe durch die Auftraggeberin, die Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH, Osterfelder Straße 157, 46242 Bottrop, ist die Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top einschließlich Dienstleistung SOMATOM go.Top-CT Advance Plan Excellence für den Standort Knappschaft Kliniken Marienhospital Bottrop, Josef-Albers-Straße 70, 46236 Bottrop. Die Knappschaft Kliniken Bottrop mit den Standorten Knappschaftskrankenhaus und Marienhospital sind seit November 2025 fusioniert. In diesem Zusammenhang ist seit dem 01.01.2026 eine zentrale Abteilung für Radiologie/Neuroradiologie und Nuklearmedizin standortübergreifend etabliert. Entsprechend finden Mitarbeiterrotationen und gemeinsame Dienste statt. Ziel ist, eine homogene infrastrukturelle Situation im Geräte- und IT Bereich zu schaffen. Die Auftraggeberin verfügt derzeit am Standort Knappschaftskrankenhaus. über 2 CT Geräte der Firma Siemens. Am Standort Marienhospital Bottrop befindet sich ein CT-Gerät der Fa. GE, das in Kooperation mit der dort ansässigen BORAD Praxis betrieben wird. Das vorhandene CT der Fa. GE ist von der Bildqualität und der Strahlenbelastung aufgrund der Technologie (16 Zeilen CT) nicht mehr state of the art. Des Weiteren gibt es für dieses Gerät nur noch bedingt Ersatzteile. Daher ist eine Ersatzbeschaffung zur Vermeidung eines unwiderruflichen Geräteausfalls unabdingbar. Zur Optimierung der radiologischen Leistungen ist die Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top, gleicher Bauart wie am Standort Knappschaftskrankenhaus, beabsichtigt. Die Auftraggeberin benötigt zur Erweiterung des Leistungsspektrums und Verbesserung der Diagnostik durch einen vollwertigen diagnostischen CT-Scanner, der zusätzlich zum vorhandenen Untersuchungsspektrum vollumfänglich die Cardio Bildgebung und den Bereich Lungenscreening mit abdeckt. Besonderer Bedarf besteht hinsichtlich der Möglichkeit eines Ganzkörperscans mit einem Scanbereich von bis zu 200 cm durchführen zu können und dass das neue System auch für adipöse Patienten, die ggf. 300 kg Gewicht haben, eine Lösung bietet. Zu diesem Zweck soll das neue Cardio-CT (Typ Siemens Go.Top) mit 128 Schichten angeschafft werden, welches alle genannten Anforderungen und auch dem einheitlicheren Bewertungsmaßstab der Kassen / KBV entspricht und erfüllt.
Gegenstand nach CPV
- 33115100CT-ScannerHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium war zu 100 % der Preis in EUR.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 96 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachp … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YCMMXCT#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Osterfelder Str. 157, 46242 Bottrop
- Kontakt
- vergabe@
aurantia.de - Auskünfte
- Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbHvergabe@
aurantia.de
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Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Beschaffung eines CT Scanners SOMATOM go.Top
- Zuschlag an Siemens Healthineers GmbH, 1 Angebot
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 17.07.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 331 (Medizinische Geräte) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Medizintechnik in Nordrhein-Westfalen (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Siemens Healthineers AG13 Zuschläge
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- Philips GmbH6 Zuschläge
- GE Healthcare GmbH5 Zuschläge
- Hestomed & Helbig Medizintechnik GmbH + Co KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2179e54a-dbba-4da6-9263-44f4ee62bdbf.