Beschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges - 3 Lose
Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH · Bitterfeld-Wolfen, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen O/VgV/ABI KW/261-26/liveröffentlicht 29.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Monate
- 05.12.2026 – 01.04.2027
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Monate05.12.2026 – 01.04.2027
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bitterfeld-Wolfen06803, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität und Funktionalität - Nutzlast (kg), Motorleistung (kw)30 %
- Serviceleistung - Verfügbarkeit innerhalb von 24 Stunden, Ersatzteilversand innerhalb von 24 Stunden, Werkstattnähe30 %
- Preis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 39 Tagen
- Angebotsfrist 08:00 Uhrvor 8 Tagenüber evergabe.de
- Heute
- Bindefrist endetin 27 Tagen35 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 28 TagenLaufzeit bis 01.04.2027
Beschreibung
Beschaffung eines Abfallsammelfahrzeuges - 3 Lose Los 1 - Fahrgestell Los 2 - Aufbau Los 3 - Lifter
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Fahrgestell Lieferung von einem 26 t - Fahrgestell zum Aufbau als Abfallsammelfahrzeug | 4 Monate | – |
| 2 | Los 2 - Aufbau Lieferung von einem Abfallsammelaufbau neuester Generation für 26 t Fahrgestell nach aktueller DIN | 1 Monat | – |
| 3 | Los 3 - Lifter Lieferung von ein Automatik - Lifter für Abfallsammelbehälter, neuster Generation mit geteilter Kammschüttung | 1 Monat | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualität und Funktionalität - Nutzlast (kg), Motorleistung (kw)maximal zu erreichende Punktzahl : 6 Die Nutzlast entspricht der Masse der Zuladung, bis das max. Fz. Gesamtgewicht erreicht ist. Sie wird aus der Differenz vom zulässigem Gesamtgewicht und dem Eigengewicht des Fahrgestells mit allen Anbaukomponenten ermittelt. Nutzlast mehr als 18.000 kg 3 Punkte, mehr als 17500 kg 2 Punkte, mehr als 17000 1 Punkt, unter 17000 0 Punkte / Motorleistung über 280 kw 3 Punkte, über 240 kw 2 Punkte, über 220 kw 1 Punkt, unter 220 kw 0 Punkte
- Qualität
- Serviceleistung - Verfügbarkeit innerhalb von 24 Stunden, Ersatzteilversand innerhalb von 24 Stunden, Werkstattnäheausgehend vom Standort Am Mühlfeld 5 in 06766 Bitterfeld-Wolfen, maximal zu erreichende Punktzahl : 5 Zusicherung der Verfügbarkeit innerhalb von 24 Std. 1 Punkt / Zusicherung des Ersatzteileversand innerhalb von 24 Std. 1 Punkt
- Kosten
- PreisMaximal zu erreichende Punktzahl : 10 Bei der Wertung des Teilkriterium Preis werden für das Angebot mit dem niedrigsten prognostizierten Gesamtentgelt 10 Punkte vergeben. Je vollen Prozentpunkt Überschreitung dieses Entgeltes werden 0,2 Teilpunkte abgezogen.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.12.2026
- Vertragsende
- 01.04.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 35 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Erzeugnisübernahme Die Überführung der Komponenten des Abfallsammelfahrzeuges erfolgt losweise entsprechend der Angabe in den Verdingungsunterlagen, jedoch immer frei Haus (innerhalb von Deutschland). Die endgültige Abnahme/ Übergabe des Fahrzeuges erfolgt nach Erfüllung aller vertraglic … ganz lesenkürzer
Leistung: Erzeugnisübernahme Die Überführung der Komponenten des Abfallsammelfahrzeuges erfolgt losweise entsprechend der Angabe in den Verdingungsunterlagen, jedoch immer frei Haus (innerhalb von Deutschland). Die endgültige Abnahme/ Übergabe des Fahrzeuges erfolgt nach Erfüllung aller vertraglichen Auflagen, der Beseitigung aller evtl. festgestellten Mängel und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen / Dokumentationen in der jeweiligen Niederlassung des Auftraggebers in: Am Mühlfeld 5 06766 Bitterfeld-Wolfen Ausführungsfristen: Los 1 - 05.12.2026 - 01.04.2027 Los 2 - 02.04.2027 - 01.05.2027 Los 3 - 02.05.2027 - 01.06.2027- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtun … ganz lesenkürzer
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung inkl. Erklärungen hinsichtlich organisatorischer Abwicklung und Folgekosten (Anreise, Stundenverrechnung) für Kundendienst, Wartung und Reparaturen abzugeben (siehe LV) c) Eigenerklärung zur Eignung … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung inkl. Erklärungen hinsichtlich organisatorischer Abwicklung und Folgekosten (Anreise, Stundenverrechnung) für Kundendienst, Wartung und Reparaturen abzugeben (siehe LV) c) Eigenerklärung zur Eignung d) Formblatt 234 Bieter/Arbeitsgemeinschaft e) Formblatt 235 Verzeichnis Unternehmerleistungen Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: f) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. g) mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleis-tungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungs-fähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. h) Seitens des Auftraggebers werden die Umsätze der Kalenderjahre 2023,2024 und 2025 als Selbstauskunft gefordert. Für Bieter/Nachunternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr gilt als letzter Zeitraum das Geschäftsjahr, welches unmittelbar vor Beginn der Ausschreibung abgelaufen ist. Hier sind die entsprechenden Geschäftszyklen (Monat/Jahr) anzugeben. Für die Angabe der Umsatzzahlen ist es nicht erforderlich, dass ein Jahresabschluss gem. HGB vorliegt. i) Angabe, ob Liquidation oder Insolvenz vorliegt j) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen k) Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 l) Formblatt 236 (kann zusätzlich seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen anderer Unternehmen abgefordert werden) m) technische Unterlagen, Produktdatenblätter, Prospektmaterial Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.
Los 2
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualität - Volumen (m³), Eigengewicht (kg)maximal zu erreichende Punktezahl : 6 Sammelbehältervolumen über 22 m³ 3 Punkte, 21,5 - 22 m³ 2 Punkte, 21 - 21,5 m³ 1 Punkt, unter 21 m³ 0 Punkte / Sammelaufbau Eigengewicht unter 6700 kg 3 Punkte, 6700 - 6750 kg 2 Punkte, 6750 - 6800 kg 1 Punkt, über 6800 kg 0 Punkte
- Qualität
- Serviceleistung - Verfügbarkeit innerhalb von 24 Stunden, Erstzteilversand innerhalb von 24 Stunden, Werkstattnähemaximal zu erreichende Punktzahl : 5 Zusicherung der Verfügbarkeit innerhalb von 24 Std. 1 Punkt Zusicherung des Ersatzteileversand innerhalb von 24 Std. 1 Punkt / Kundendienst/Werkstatt (km) bis 50 km 3 Punkte, bis 80 km 2 Punkte, bis 100 km 1 Punkt, über 100 km 0 Punkte
- Kosten
- PreisMaximal zu erreichende Punktzahl : 10 Bei der Wertung des Teilkriterium Preis werden für das Angebot mit dem niedrigsten prognostizierten Gesamtentgelt 10 Punkte vergeben. Je vollen Prozentpunkt Überschreitung dieses Entgeltes werden 0,2 Teilpunkte abgezogen.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.04.2027
- Vertragsende
- 01.05.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 35 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Erzeugnisübernahme Die Überführung der Komponenten des Abfallsammelfahrzeuges erfolgt losweise entsprechend der Angabe in den Verdingungsunterlagen, jedoch immer frei Haus (innerhalb von Deutschland). Die endgültige Abnahme/ Übergabe des Fahrzeuges erfolgt nach Erfüllung aller vertraglic … ganz lesenkürzer
Leistung: Erzeugnisübernahme Die Überführung der Komponenten des Abfallsammelfahrzeuges erfolgt losweise entsprechend der Angabe in den Verdingungsunterlagen, jedoch immer frei Haus (innerhalb von Deutschland). Die endgültige Abnahme/ Übergabe des Fahrzeuges erfolgt nach Erfüllung aller vertraglichen Auflagen, der Beseitigung aller evtl. festgestellten Mängel und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen / Dokumentationen in der jeweiligen Niederlassung des Auftraggebers in: Am Mühlfeld 5 06766 Bitterfeld-Wolfen Ausführungsfristen: Los 1 - 05.12.2026 - 01.04.2027 Los 2 - 02.04.2027 - 01.05.2027 Los 3 - 02.05.2027 - 01.06.2027- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtun … ganz lesenkürzer
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#Es sind während der Ausführung Abstimmungen mit dem Auftraggeber bzw. Fahrgestellhersteller gem. LV vorzunehmen.
- Hinweis
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung inkl. Erklärungen hinsichtlich organisatorischer Abwicklung und Folgekosten (Anreise, Stundenverrechnung) für Kundendienst, Wartung und Reparaturen abzugeben (siehe LV) c) Eigenerklärung zur Eignung … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung inkl. Erklärungen hinsichtlich organisatorischer Abwicklung und Folgekosten (Anreise, Stundenverrechnung) für Kundendienst, Wartung und Reparaturen abzugeben (siehe LV) c) Eigenerklärung zur Eignung d) Formblatt 234 Bieter/Arbeitsgemeinschaft e) Formblatt 235 Verzeichnis Unternehmerleistungen Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: f) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. g) mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleis-tungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungs-fähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. h) Seitens des Auftraggebers werden die Umsätze der Kalenderjahre 2023,2024 und 2025 als Selbstauskunft gefordert. Für Bieter/Nachunternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr gilt als letzter Zeitraum das Geschäftsjahr, welches unmittelbar vor Beginn der Ausschreibung abgelaufen ist. Hier sind die entsprechenden Geschäftszyklen (Monat/Jahr) anzugeben. Für die Angabe der Umsatzzahlen ist es nicht erforderlich, dass ein Jahresabschluss gem. HGB vorliegt. i) Angabe, ob Liquidation oder Insolvenz vorliegt j) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen k) Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 l) Formblatt 236 (kann zusätzlich seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen anderer Unternehmen abgefordert werden) m) technische Unterlagen, Produktdatenblätter, Prospektmaterial Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.
Los 3
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Qualität und Funktionalität - Entleerungszyklus, Gewichtmaximal zu erreichende Puntezahl: 5 / Entleerungszyklus von MGB nach EN 840/1 5 - 7 sek 1 Punkt Entleerungszyklus von MGB nach EN 840/2/3 10 - 12 sek 1 Punkt / Eigengwicht des Lifters unter 700 kg 3 Punkte, 700-750 kg 2 Punkte, 750-800 kg 1 Punkt, über 800 kg 0 Punkte
- Qualität
- Serviceleistung - ausgehend vom Standort Am Mühlfeld 5 in 06766 Bitterfeld-WolfenVerfügbarkeit innerhalb von 24 Stunden, Erstzteilversand innerhalb von 24 Stunden, Werkstattnähe, maximal zu erreichende Punktzahl : 5, Zusicherung der Verfügbarkeit innerhalb von 24 Std. 1 Punkt, Zusicherung des Ersatzteileversand innerhalb von 24 Std. 1 Punkt / Kundendienst/Werkstatt bis 50 km 3 Punkte, bis 80 km 2 Punkte, bis 100 km 1 Punkt, über 100 km 0 Punkte
- Kosten
- PreisMaximal zu erreichende Punktzahl: 10 / Bei der Wertung des Teilkriterium Preis werden für das Angebot mit dem niedrigsten prognostizierten Gesamtentgelt 10 Punkte vergeben. Je vollen Prozentpunkt Überschreitung dieses Entgelts werden 0,2 Teilpunkte abgezogen.
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.05.2027
- Vertragsende
- 01.06.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 35 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Erzeugnisübernahme Die Überführung der Komponenten des Abfallsammelfahrzeuges erfolgt losweise entsprechend der Angabe in den Verdingungsunterlagen, jedoch immer frei Haus (innerhalb von Deutschland). Die endgültige Abnahme/ Übergabe des Fahrzeuges erfolgt nach Erfüllung aller vertraglic … ganz lesenkürzer
Leistung: Erzeugnisübernahme Die Überführung der Komponenten des Abfallsammelfahrzeuges erfolgt losweise entsprechend der Angabe in den Verdingungsunterlagen, jedoch immer frei Haus (innerhalb von Deutschland). Die endgültige Abnahme/ Übergabe des Fahrzeuges erfolgt nach Erfüllung aller vertraglichen Auflagen, der Beseitigung aller evtl. festgestellten Mängel und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen / Dokumentationen in der jeweiligen Niederlassung des Auftraggebers in: Am Mühlfeld 5 06766 Bitterfeld-Wolfen Ausführungsfristen: Los 1 - 05.12.2026 - 01.04.2027 Los 2 - 02.04.2027 - 01.05.2027 Los 3 - 02.05.2027 - 01.06.2027- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtun … ganz lesenkürzer
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Ermittlung der Gesamtpunktzahl für jedes Angebot Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktzahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Wertunkskriteriums mit den im Rahmen der Angebotsauswertung für das jeweilige Angebot festgeleg … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Ermittlung der Gesamtpunktzahl für jedes Angebot Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktzahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Wertunkskriteriums mit den im Rahmen der Angebotsauswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z. B. : Der Mindestbieter erhält 10 Punkte, das Wertungskriteriums Preis wird mit 40% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 4). Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes unter Berücksichtigung von bis zu drei Nachkommastellen entscheidet über die Rangfolge. Bei Punktegleichheit entscheidet der geringere Preis.- Hinweis
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung inkl. Erklärungen hinsichtlich organisatorischer Abwicklung und Folgekosten (Anreise, Stundenverrechnung) für Kundendienst, Wartung und Reparaturen abzugeben (siehe LV) c) Eigenerklärung zur Eignung … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Leistungsbeschreibung inkl. Erklärungen hinsichtlich organisatorischer Abwicklung und Folgekosten (Anreise, Stundenverrechnung) für Kundendienst, Wartung und Reparaturen abzugeben (siehe LV) c) Eigenerklärung zur Eignung d) Formblatt 234 Bieter/Arbeitsgemeinschaft e) Formblatt 235 Verzeichnis Unternehmerleistungen Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: f) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsaus-übung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. g) mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleis-tungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungs-fähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. h) Seitens des Auftraggebers werden die Umsätze der Kalenderjahre 2023,2024 und 2025 als Selbstauskunft gefordert. Für Bieter/Nachunternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr gilt als letzter Zeitraum das Geschäftsjahr, welches unmittelbar vor Beginn der Ausschreibung abgelaufen ist. Hier sind die entsprechenden Geschäftszyklen (Monat/Jahr) anzugeben. Für die Angabe der Umsatzzahlen ist es nicht erforderlich, dass ein Jahresabschluss gem. HGB vorliegt. i) Angabe, ob Liquidation oder Insolvenz vorliegt j) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen k) Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 l) Formblatt 236 (kann zusätzlich seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen anderer Unternehmen abgefordert werden) m) technische Unterlagen, Produktdatenblätter, Prospektmaterial Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder an-hand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Salegaster Chaussee 10, 06803 Bitterfeld-Wolfen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Anschaffung einer Trommelsiebanlage mit zwei Trommelsieben18.11.2025 · 2 Angebote
- Lieferung eines Umschlagbaggers17.07.2025 · 1 Angebot
- Fremdüberwachung Kunststoff- und mineralische Baustoffe (im Rahmen des Einbaus der endgültigen Oberflächenabdichtung der Kreismülldeponie Bitterfeld)12.09.2024 · 3 Angebote
- Stilllegung Kreismülldeponie Bitterfeld - Ingenieurleistungen zum Einbau der endgültigen Oberflächenabdichtung15.08.2022
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen-Anhalt (143 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Voets Autozentrum Magdeburg Süd GmbH14 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH10 Zuschläge
- Henne Nutzfahrzeuge GmbH9 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Zöller-Kipper8 Zuschläge
- BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 30.10.2026
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- RV zum Leasen von Dieselkompaktwagen und ElektrokleinwagenAltmarkkreis SalzwedelFrist 12.11.2026
- Lieferung von 1 Stück Kommunalschlepper als Mehrzweckgeräteträger mit kompletter Sommer- und WinterdiensttechnikLandesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ZentraleFrist 08.12.2026
- Lieferung und Montage von 2 Stück Aufsatzstreuautomaten für LKWLandesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ZentraleFrist 24.11.2026
- Beschaffung LF20-KatS und RüstWPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-AnhaltFrist 09.12.2026
- Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20 (2x)Gemeinde SüdharzFrist 24.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78561e05-b419-4c7f-9283-739d1b8a1d7d.