Beschaffung einer PAM-Software
KfW Bankengruppe · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen KfW-2026-0009veröffentlicht 18.03.2026Lieferleistungen · Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60325, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.kfw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Wertungsmatrix Use-Cases, Wertungsmatrix ESG-Kriterien und Wertungsmatrix Kann-Kriterien.50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan KfW Bankengruppe
- Angebotsfrist 09:59 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.kfw.de
- Bindefrist endetvor 4 Monaten71 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die KfW benötigt eine Privileged Access Management Software (nachfolgend „PAM-Software“), welche On Premise betrieben wird, um das Sicherheitsniveau im Kontext der Informationssicherheit zu steigern. Mit der PAM-Software sollen administrative Tätigkeiten an kritischen Systemen überwacht werden. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß Wertungsmatrix Use-Cases, Wertungsmatrix ESG-Kriterien und Wertungsmatrix Kann-Kriterien.1. Kann-Kriterien 2. Use-Cases 3. ESG-Kriterien
Eignung5 von 5 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Geeignete Referenzen (KO-Kriterium). Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/8b5a51fe-534e-4f36-b664-45a406412452/suitabilitycriteria
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Fachkräfte für Supportleistungen (KO-Kriterium). Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/8b5a51fe-534e-4f36-b664-45a406412452/suitabilitycriteria
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Hersteller- oder Resellereigenschaft/Partnerstatus (KO-Kriterium). Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/8b5a51fe-534e-4f36-b664-45a406412452/suitabilitycriteria
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Mengenveränderung gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung: Der Bedarf der KfW kann über die Vertragslaufzeit anwachsen. Während der Grundlaufzeit ist sie berechtigt den Mehrbedarf an Lizenzen zu den im Preisblatt vereinbarten Konditionen abzurufen. Nach Ablauf der Grundlaufzeit gilt § 13.4 der A … ganz lesenkürzer
Mengenveränderung gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung: Der Bedarf der KfW kann über die Vertragslaufzeit anwachsen. Während der Grundlaufzeit ist sie berechtigt den Mehrbedarf an Lizenzen zu den im Preisblatt vereinbarten Konditionen abzurufen. Nach Ablauf der Grundlaufzeit gilt § 13.4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Die KfW schätzt den möglichen Mehrbedarf im Rahmen der Grundlaufzeit wie folgt: • PAM-User: 75 • Zielsysteme: 600 Die KfW hat gemäß Ihrem Bedarf das Recht auf Nachlizensierung auch bei Überschreitung der Schätzung und auch nach Ablauf der Grundlaufzeit. Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 31. der Allgemeinen Vertragsbedingungen (aus technischen Gründen hilfsweise an dieser Stelle genannt): Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 48 Monate (Grundlaufzeit) abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht vom Auftragnehmer mit einer Frist von einem Jahr oder der KfW mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Der Vertrag beginnt mit Zugang des Zuschlagsschreibens beim Auftragnehmer.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.kfw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 71 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerpl. 1, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der "Anforderungskatalog Funktionalitäten" enthält sensible Informationen und wird den interessierten Unternehmen erst nach Abgabe einer vorvertraglichen Vertraulichkeitserklärung (vgl. hierzu Formblatt "Vorvertragliche Vertraulichkeitserklärung") übersandt.
- Hinweis
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabeerfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform :https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung … ganz lesenkürzer
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabeerfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform :https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen). 2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien, die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand der eingereichten Referenzen (auf externer Anlage des Bewerbers) und des Nachweises zur Hersteller- bzw. Resellereigenschaft. Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine Eigenerklärung hierüber abzugeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- KfW Bankengruppe
- Art
- Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main
- Website
- kfw.de
- Kontakt
- vergabestelle@
kfw.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- SVA Systemvertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 45c0c4b5-5042-43ed-a001-578462a5fbd0.