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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungen

Beschaffung einer neuen Luftstützung für Flugzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 25 Tonnen

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ELVIS-ID E36321491veröffentlicht 16.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 782 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Wochen02.10.2024 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln51107, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (115 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (95 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 26 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    vor 25 Monaten
  5. Bindefrist endet
    6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 24 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ein Standschwingungsversuch (GVT) ist ein strukturdynamisches Experiment, bei dem die strukturdynamischen Eigenschaften des Fluggeräts ermittelt werden. Dazu zählen insbesondere die modalen Parameter, welche das Eigenschwingungsverhalten charakterisieren. Dazu gehören Eigenfrequenzen, Dämpfungsmaße, Eigenschwingungsformern und generalisierte Massen. Mit diesen Eigenschaften kann ein mathematisches Ersatzmodell des Fluggeräts aufgebaut werden, mit dem das Schwingungsverhalten im untersuchten Frequenzbereich äquivalent beschrieben werden kann. Solche Ersatzmodelle werden z.B. für die Validierung numerischer Modelle (z.B. digitaler Zwilling) benötigt oder bei Flatteranalysen zur Abbildung der dynamischen Struktureigenschaften, wenn kein numerisches Modell vorhanden ist. Auch können diese Ersatzmodelle bei der Entwicklung von aktiven Regelungsmaßnahmen (Flugregelung, Manöverlastabminderung, Böenlastabminderung) verwendet werden. Für die möglichst genaue Identifikation des Eigenschwingungsverhaltens des Flugzeugs im Standschwingungsversuch wird eine weiche Lagerung des Flugzeugs gefordert. Diese bietet einerseits eine Schwingungsentkopplung des Flugzeugs von seiner Umgebung. Andererseits wird durch weiche Lagerung ein großer Frequenzabstand zwischen Starrkörperschwingungen und elastischen Schwingungen des Flugzeugs erreicht, was maßgeblich für die Genauigkeit der modalen Parameter elastischer Eigenschwingungen ist. Erreicht wird die weiche Lagerung, indem das auf den Reifen stehende Flugzeug durch eine weiche elastische Lagerung aufgebockt wird. Die weichen Federn werden oftmals nicht mechanisch realisiert, sondern pneumatisch oder als eine Kombination aus beidem z.B. vertikale Entkopplung pneumatisch und horizontale Entkopplung mechanisch. Dabei wird das Flugzeug an seinen (meist drei) Aufbockpunkten (Jacking Points) oder an den Fahrwerken jeweils durch eine Luftstützung angehoben und weich gelagert. Somit besteht eine Luftstützung meist aus drei pneumatischen Federelementen. Jedes Federelement einer Luftstützung besteht aus einem druckdichten Gehäuse, in dem sich ein Kolben bewegen kann. Dieser wird mit Luftdruck beaufschlagt. Bei entsprechend hohem Druck und hinreichend großer Kolbenfläche kann das Flugzeug angehoben werden. Die geforderte Weichheit der Lagerung erreicht man, indem die druckdichten Gehäuse der drei Federelemente jeweils an Druckkessel mit hinreichend großem Volumen angeschlossen werden. Durch die weiche Lagerung mit der pneumatischen Stützung gelingt es, dass sich das Flugzeug als starrer Körper niederfrequent bewegen kann. Man spricht dabei von einer niederfrequenten Schwingungsisolierung, die keine Vibrationen aus der Umgebung an das Fluggerät weiterleitet. Ein weiteres Ziel der niederfrequenten Isolierung ist es, die Beeinflussung der gesuchten Eigenfrequenzen und Dämpfungsmaße der elastischen Eigenschwingungen des Flugzeuges so gering wie möglich zu halten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Beschreibung des Loses

Ein Standschwingungsversuch (GVT) ist ein strukturdynamisches Experiment, bei dem die strukturdynamischen Eigenschaften des Fluggeräts ermittelt werden. Dazu zählen insbesondere die modalen Parameter, welche das Eigenschwingungsverhalten charakterisieren. Dazu gehören Eigenfrequenzen, Dämpfungsmaße, Eigenschwingungsformern und generalisierte Massen. Mit diesen Eigenschaften kann ein mathematisches Ersatzmodell des Fluggeräts aufgebaut werden, mit dem das Schwingungsverhalten im untersuchten Frequenzbereich äquivalent beschrieben werden kann. Solche Ersatzmodelle werden z.B. für die Validierung numerischer Modelle (z.B. digitaler Zwilling) benötigt oder bei Flatteranalysen zur Abbildung der dynamischen Struktureigenschaften, wenn kein numerisches Modell vorhanden ist. Auch können diese Ersatzmodelle bei der Entwicklung von aktiven Regelungsmaßnahmen (Flugregelung, Manöverlastabminderung, Böenlastabminderung) verwendet werden. Für die möglichst genaue Identifikation des Eigenschwingungsverhaltens des Flugzeugs im Standschwingungsversuch wird eine weiche Lagerung des Flugzeugs gefordert. Diese bietet einerseits eine Schwingungsentkopplung des Flugzeugs von seiner Umgebung. Andererseits wird durch weiche Lagerung ein großer Frequenzabstand zwischen Starrkörperschwingungen und elastischen Schwingungen des Flugzeugs erreicht, was maßgeblich für die Genauigkeit der modalen Parameter elastischer Eigenschwingungen ist. Erreicht wird die weiche Lagerung, indem das auf den Reifen stehende Flugzeug durch eine weiche elastische Lagerung aufgebockt wird. Die weichen Federn werden oftmals nicht mechanisch realisiert, sondern pneumatisch oder als eine Kombination aus beidem z.B. vertikale Entkopplung pneumatisch und horizontale Entkopplung mechanisch. Dabei wird das Flugzeug an seinen (meist drei) Aufbockpunkten (Jacking Points) oder an den Fahrwerken jeweils durch eine Luftstützung angehoben und weich gelagert. Somit besteht eine Luftstützung meist aus drei pneumatischen Federelementen. Jedes Federelement einer Luftstützung besteht aus einem druckdichten Gehäuse, in dem sich ein Kolben bewegen kann. Dieser wird mit Luftdruck beaufschlagt. Bei entsprechend hohem Druck und hinreichend großer Kolbenfläche kann das Flugzeug angehoben werden. Die geforderte Weichheit der Lagerung erreicht man, indem die druckdichten Gehäuse der drei Federelemente jeweils an Druckkessel mit hinreichend großem Volumen angeschlossen werden. Durch die weiche Lagerung mit der pneumatischen Stützung gelingt es, dass sich das Flugzeug als starrer Körper niederfrequent bewegen kann. Man spricht dabei von einer niederfrequenten Schwingungsisolierung, die keine Vibrationen aus der Umgebung an das Fluggerät weiterleitet. Ein weiteres Ziel der niederfrequenten Isolierung ist es, die Beeinflussung der gesuchten Eigenfrequenzen und Dämpfungsmaße der elastischen Eigenschwingungen des Flugzeuges so gering wie möglich zu halten.

Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Der Nachweis wird durch einen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Kriterium
1) Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 5.000.000 € für Personenschäden und 5.000.000€ für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt sowie die Vo … ganz lesen1) Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 5.000.000 € für Personenschäden und 5.000.000€ für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt sowie die Vorlage eines vom Versicherer aus-gestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Kriterium
1)Es sind mindestens dwei Referenzaufträge erfolgreich erfüllter oder laufender Aufträge aus den letzten drei Jahren zu nennen. Die Aufträge müssen inhaltlich mit denen in dem jeweiligen umworbenen Los ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein. Die Referenzaufträge sind daher i … ganz lesen1)Es sind mindestens dwei Referenzaufträge erfolgreich erfüllter oder laufender Aufträge aus den letzten drei Jahren zu nennen. Die Aufträge müssen inhaltlich mit denen in dem jeweiligen umworbenen Los ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein. Die Referenzaufträge sind daher inhaltlich zu beschreiben. Zu jeder der benannten Referenzen ist der Auftraggeber mit Anschrift, einem Ansprechpartner und einer Telefonnummer anzugeben.
Kriterium
Die in den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärungen sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und der Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenbankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
02.10.2024
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
20 Wochen
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Wochen
Angebotsöffnung
16.09.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beka … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Linder Höhe, 51107 Köln
Website
dlr.de
Kontakt
evergabe@dlr.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 347 (Luft- und Raumfahrzeuge) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 8 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0440a32e-522c-43be-9dbb-d0d249448463.