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Beschaffung einer Hämatologie-Automation mit diversen Modulen sowie Anbindung an die Automation des Bestandsystems

Klinikum Dortmund gGmbH · Dortmund, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-Klinikum-DO-LBDveröffentlicht 22.12.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Nordrhein-Westfalen (35 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 25 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dortmund44137, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 355 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (15 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung einer Hämatologie-Automation Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung und betriebsbereite Überlassung Module für die Hämatologische Diagnostik an Standorten der Klinikum Dortmund gGmbH, einschließlich regelmäßiger Wartungs- und Serviceleistungen, einer Ersatzteilbeschaffung, sowie der kontinuierlichen Lieferung sämtlicher Reagenz und Verbrauchsmaterialien die zum ordnungsgemäßen Betrieb der diversen Module der Hämatologie Automation während der definierten Vertragslaufzeit erforderlich sind. Inklusive aller dazugehöriger Dienstleistungen. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen eines standortübergreifenden Gesamtkonzepts, das sämtliche automatisierte Hämatologiegeräte sowie deren benötigte Verbrauchsmaterialien und alle zugehörigen Dienstleistungen umfasst. Die Leistungsbeschreibung betrifft das ITLM am Klinikum Dortmund insbesondere das Zentrallabor am Standort Mitte sowie das Labor am Standort Nord. Der Auftrag umfasst insbesondere vollautomatisierte Hämatologie-Systeme der aktuellen Sysmex XR- und XN-Serie mit zwei Analysemodulen, automatischer Probenverteilung, digitaler Zellmorphologie (DI-60) sowie Ausstrich- und Färbeautomat. Die bereitgestellten Systeme sind geeignet für die Messung des kleinen und großen Blutbild mit Zelldifferenzierung, der Retikulozyten und Thrombozytenzählung (fluoreszenzbasiert) sowie der Zellzählung in Körperflüssigkeiten (Bodyfluids) wie u.a. Liquor, Punktate. Die Anlieferung und Aufstellung sämtlicher Geräte erfolgt für das Klinikum Dortmund kostenfrei. Die Durchführung regelmäßiger Wartungen gem. der aktuellen Herstellerangaben sind ebenso inkludiert, wie der Austausch von Ersatzteilen. Die Belieferung sämtlicher zum ordnungsgemäßen Gebrauch erforderlichen Verbrauchsmaterialien, Reagenzien, Qualitätskontrollen etc. erfolgt gem. vertraglich vereinbarter Kontingente oder nach tatsächlichem Verbrauch. Darüber hinaus muss eine umfassende technische und prozessuale Einbindung der Analyseeinheiten in die bestehende Labor-IT Infrastruktur, inklusive Automationsstrecke, Schnittstellenkonfiguration und Anbindung an die Laborautomation des Bestandsystem gewährleistet werden. Die betriebsbereite Überlassung erfolgt im Wege eines Nutzungsüberlassungsvertrages.

Beschreibung des Loses

Beschreibung Der Auftrag erfordert zwingend die technische Einbindung in die bestehende Labor-IT-Infrastruktur, insbesondere das Laborinformationssystem und die Automationsstrecke, um eine einheitliche und interoperable Labordiagnostik-Infrastruktur zu sichern. Der Auftraggeber nutzt für seinen Laborbetrieb eine langjährig etablierte Laborgesamtautomation, die zugleich die Kernplattform für den Laborbetrieb darstellt. Das bedeutet, dass alle weiteren Systeme vollständig in diese Automation integriert werden und die hierfür erforderlichen Schnittstellen aufweisen müssen. Dabei muss der 24/7 Betrieb des Labors unterbrechungsfrei sichergestellt sein, die vollständige und hochqualitative Funktionsfähigkeit des Labors muss zu jedem Zeitpunkt garantiert sein, um die Versorgungssicherheit des Krankenhausbetriebs des Auftraggebers nicht zu gefährden. Eine Unterbrechung, Fehleranfälligkeit oder Funktionseinbußen des Laborbetriebs bedeutet eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Patienten des Krankenhauses und muss daher unter allen Umständen ausgeschlossen werden. Eine europaweit durchgeführte Markterkundung des Auftraggebers hat zudem Ergebnis geführt, dass ausschließlich der für die Auftragsvergabe vorgesehene Anbieter über ein Analysesystem verfügt, dass herstellerseitig validiert und funktionssicher in die Bestandsautomation des Auftraggebers integriert werden und die Schnittstelle des Bestandssystems nutzen kann. Andere Anbieter verfügen weder über den notwendigen Schnittstellenzugang noch über die erforderliche Integrationslösung. Eine eigenständige Schnittstellenentwicklung ist dem Auftraggeber nicht bzw. nur mit völlig unzumutbarem Aufwand möglich und wäre aufgrund der hiermit verbundenen Fehleranfälligkeit außerdem mit hohen Risiken für den 24-stündigen Laborbetrieb verbunden. Der notwendige zuverlässige, möglichst fehlerarme Prozess unter Wahrung des objektiv notwendigen medizinisch-betrieblichen Standards erfordert eine Beauftrag des für die Auftragserteilung vorgesehenen Unternehmens.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen V … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn (1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (2.) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Sysmex Deutschland GmbH abzuschließen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YCMMHS1#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Sysmex Deutschland GmbH, Hamburg1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Beurhausstr. 40, 44137 Dortmund
Kontakt
info@klinikumdo.de
Auskünfte
aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbHvergabe@aurantia.de

Bei uns erfasst

69Bekanntmachungen
29Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 384 (Instrumente zum Prüfen von physikalischen Eigenschaften) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

241vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (100 Lose mit Angabe)
299.680 €Zuschlagswert im Median
221.000 € – 461.662 €mittlere Hälfte, 55 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 676ab063-978b-493b-82a9-3752b2405504.