Beschaffung einer generativen KI-Plattform
Landkreis Rotenburg (Wümme) · Rotenburg (Wümme), Niedersachsen
Aktenzeichen 104/26/12veröffentlicht 11.08.2026erstmals 04.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 226 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 226 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Rotenburg (Wümme)27356, Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (231 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 3 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 3 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 2 Monatenan Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 2 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 26 Tagen35 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die zu beschaffende generative KI-Plattform soll die Verwaltungstätigkeit in Alltagsaufgaben, Wissensmanagement und Kommunikation digital unterstützen, ohne Entscheidungsverantwortung auf KI-Systeme zu verlagern.
Alle generierten Inhalte unterliegen dem Vorbehalt menschlicher Prüfung und Freigabe durch die jeweils zuständige Fachkraft. Dabei müssen allgemeine personenbezogene Daten, fallbezogene personenbezogene Daten sowie besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten, verarbeitet werden.
Die Gesamtzahl der Nutzerlizenzen unter dieser Rahmenvereinbarung – einschließlich des Landkreises und aller teilnehmenden Kommunen – beträgt höchstens 2.500. Bei Erreichen dieser Obergrenze werden keine weiteren Abrufe zugelassen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie SOLLTE-Kriterien und KANN-Kriterien sind in Anlage S – Scorecard (Excel) zusammengefasst. • SOLLTE-Kriterien werden qualitativ bewertet. • KANN-Kriterien werden lediglich mit „Ja/Nein“ erfasst und nicht bepunktet. Für jedes SOLLTE-Kriterium ist in Anlage S beschrieben: • welche Leistungsmerkmale bewertet werden, • welche Angaben der Bieter machen muss (z. B. Beschreibung, Liste, Konzept, Funktionsnachweis), • welche Ausprägungen zu 0 Punkten, 5 Punkten oder 10 Punkten führen. Die Bieter füllen Anlage S aus, ergänzen die geforderten Angaben und verweisen auf die entsprechenden Stellen im Angebot (z. B. Fachkonzept, Betriebskonzept, Schulungskonzept). Der AG bewertet auf dieser Grundlage jedes SOLLTE-Kriterium. Die Summe der Punkte wird auf eine Skala von 0 bis 100 normiert. Dieses Scorecard-Ergebnis fließt mit 25 % in die Gesamtwertung ein. Die Scorecard umfasst ausschließlich SOLLTE-Kriterien. Jedes SOLLTE-Kriterium wird mit 0, 5 oder 10 Punkten bewertet: • 0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt oder nicht hinreichend nachgewiesen • 5 Punkte: Kriterium teilweise oder in mittlerem Umfang erfüllt • 10 Punkte: Kriterium vollständig und in hoher Qualität erfüllt Die praktische Erprobung der angebotenen Lösung erfolgt im Rahmen eines Proof of Concept (PoC). Die Testblöcke, Aufgabenarten, Bewertungsmaßstäbe und internen Gewichtungen sind in Anlage P – PoC festgelegt. In Anlage P – PoC-A werden die konkreten Testfälle und die zu verwendenden Prompts für den PoC aufgeführt. Im PoC werden insbesondere folgende Aspekte geprüft: • Funktionalität der Plattform (z. B. Texterstellung, Zusammenfassung, Übersetzung, Wissensbasisfunktionen), • Eignung der Modelle im Verwaltungskontext (z. B. Umgang mit Rechtstexten, Verwaltungssprache), • Bedienbarkeit und Administrierbarkeit, • Umsetzung von Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Jeder Testblock des PoC wird mit Punkten bewertet (z. B. 0 bis 10 Punkte). Die gewichtete Summe der Punkte wird auf eine Skala von 0 bis 100 normiert. Das PoC-Ergebnis fließt mit 25 % in die Gesamtwertung ein. Stellt sich im PoC heraus, dass MUSS-Kriterien nicht erfüllt, kann der AG das Angebot aus der Wertung nehmen. Der PoC wird in mehreren Testblöcken durchgeführt (z. B. Texterstellung, Zusammenfassung, Rechtstexte, Übersetzung, Wissensbasis, Usability, Datenschutz). Jeder Testblock wird mit Punkten zwischen 0 und 10 bewertet. Die einzelnen Blöcke werden intern unterschiedlich gewichtet. Beispielhafte Gewichtung (nur zur Illustration): • Block 1 – Texterstellung: 20 % • Block 2 – Zusammenfassung: 15 % • Block 3 – Rechtstexte: 25 % • Block 4 – Übersetzung/Transkription: 10 % • Block 5 – Wissensbasis/RAG: 20 % • Block 6 – Usability/Administration: 5 % • Block 7 – Datenschutz/Sicherheit: 5 % Die tatsächlichen Gewichtungen sind in Anlage P (PoC-Beschreibung) festgelegt.
Eignung5 von 5 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter weist nach, dass er über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verfügt. Dies kann durch Angaben zum Jahresumsatz, zur Finanzierungsstruktur oder zur Risikoabsicherung erfolgen. Für etablierte Unternehmen ist ein Nachweis über die Umsatzentwickl … ganz lesenkürzer
Der Bieter weist nach, dass er über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verfügt. Dies kann durch Angaben zum Jahresumsatz, zur Finanzierungsstruktur oder zur Risikoabsicherung erfolgen. Für etablierte Unternehmen ist ein Nachweis über die Umsatzentwicklung der letzten Jahre üblich. Jüngere Unternehmen legen entsprechende Unterlagen zur Kapitalausstattung, Finanzierung oder Versicherungsabsicherung vor, aus denen die Leistungsfähigkeit hervorgeht.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter weist mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte mit Betrieb einer KI- oder SaaS-Plattform für öffentliche Auftraggeber in den letzten fünf Jahren nach. Jedes Referenzprojekt erfüllt mindestens folgende Kriterien: • öffentlicher Auftraggeber (z. B. Gebietskörperschaft, Behörde oder öf … ganz lesenkürzer
Der Bieter weist mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte mit Betrieb einer KI- oder SaaS-Plattform für öffentliche Auftraggeber in den letzten fünf Jahren nach. Jedes Referenzprojekt erfüllt mindestens folgende Kriterien: • öffentlicher Auftraggeber (z. B. Gebietskörperschaft, Behörde oder öffentlicher Betrieb), • Nutzerkreis von mindestens 100 Nutzern, • Bereitstellung einer KI- oder SaaS-Plattform mit ähnlichem Funktionsumfang (z. B. Textgenerierung, Wissensrecherche, Rollen- und Rechtestruktur). Der Nachweis erfolgt durch Ausfüllen der Anlage R – Referenzprojekte.- Informationssicherheit
- Der Bieter benennt einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten und weist eine DSGVO-konforme Datenschutzorganisation nach. Der Nachweis erfolgt durch: • Angabe der Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (Name, E-Mail, Telefon) und • eine Kurzbeschreibung der Datenschutzorganisation (z. B. Zuständigkeiten, Prozesse, Verfahrensverzeichnis) in der Datenschutzdokumentation (Anlage B2).
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 35 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewertung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
- Website
- lk-row.de
- Kontakt
- vergabe@
lk-row.de - Auskünfte
- Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestellevergabe@
lk-row.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DYNACON GmbH14 Zuschläge
- Fsas Technologies GmbH5 Zuschläge
- Accenture GmbH3 Zuschläge
- Bechtle GmbH2 Zuschläge
- Deloitte Consulting GmbH2 Zuschläge
- EWE TEL GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 04.09.2026
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 04.09.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 04.09.2026
- BekanntmachungFrist 04.09.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c37b864b-ed5d-42cd-be83-9d2c274a9ba9.