Beschaffung des BTOF-CIMS
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen 9.41.16_VgV_EM21A_FB11_03_26veröffentlicht 24.04.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 8 Monate
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Lieferung von Neugeräten, Systemkomponenten und Ersatzteilen für Atemschutz- und MesstechnikKreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft · DietzenbachFrist 17.11.2026
- LuftfeuchtesensorenDeutscher Wetterdienst · Offenbach am MainFrist 03.12.2026
- Implementierung eines PLS an den HRB des Wasserverbandes KleebachWasserverband Kleebach (WVK) · 35396 GießenFrist 01.12.2026
- Mettler XPR2U microbalanceFAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH · DarmstadtFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Hessen (9 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 4 Wochen · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60323, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (20 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen der HALO-Großgeräteinitative hat die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) Gelder für die Beschaffung eines bipolaren Chemischen Ionisationsmassenspektrometers (B4 TOF, Bipolar Time-of-Flight mass spectrometer) bewilligt. Dieses Gerät soll an der Goethe Universität für den Einsatz auf dem Forschungsflugzeug HALO des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) vorbereitet und modifiziert werden und zum ersten Mal im Rahmen der CONTANGO Kampagne im Januar/Februar 2028 auf HALO fliegen.
Beschreibung des Loses
Es ergeben sich folgende Bedarfsmerkmale für das zu beschaffende Gerät: 1. Das Gerät muss in der Lage sein, sowohl im positiven, als auch im negativen Ionenmodus zu messen, da nur so die benötigte und im Antrag der HALO-Großgeräteinitative beschriebene und bewilligte breite Abdeckung von verschiedenen Molekülklassen gewährleistet ist. 2. Das Gerät muss in der Lage sein, "quasi-instantan", d.h. im Sub-Sekunden Bereich, zwischen positivem und negativem Messmodus hin- und her zuschalten. Diese im Antrag der HALO-Großgeräteinitative beschriebene Eigenschaft ist nötig, um den Verlust der Messzeit durch Umschaltprozesse zu minimieren. Bei signifikanter Umschaltzeit (>1 s) würde zudem das Forschungsflugzeug HALO aufgrund seiner Geschwindigkeit schon eine deutlich andere Position haben und Messwerte wären u.U. nicht mehr direkt vergleichbar. 3. Das Gerät muss in der Lage sein, Benzol+ und Bromid- Reagenzionen zu verwenden, um das im Antrag beschriebene Spektrum an Molekülen messtechnisch abzudecken. 4. Die Messung gasförmiger Schwefelsäure (H2SO4), Salpetersäure (HNO3) und hochoxygenierten organischen Verbindungen (HOMs) als wichtige Vorläuferstoffe für Aerosolneubildung muss möglich sein. 5. Der positive und negative Messmodus muss in die Datenerfassungssoftware integriert sein. 6. Das Gerät muss in der Lage sein, innerhalb von 4 Stunden von stromlosen Zustand einen messbereiten Zustand zu erreichen, da dies die Stromverfügbarkeit für Geräte auf HALO vor dem Abflug ist. 7. Das Gerät muss eine Massenauflösung von mindestens 10.000 haben.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 8 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 135 GWB verwiesen. Dieser lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne … ganz lesenkürzer
Es wird auf § 135 GWB verwiesen. Dieser lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2,, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Ferner wird auf § 160 GWB verwiesen: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Veröffentlichung des Preises würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden, da ein Rückschluss auf die Kalkulation des obsiegenden Bieters durch die Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes möglich ist, wodurch dieser im Markt Wettbewerbsnachteile erleiden könnte, … ganz lesenkürzer
Die Veröffentlichung des Preises würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden, da ein Rückschluss auf die Kalkulation des obsiegenden Bieters durch die Veröffentlichung des Gesamtauftragswertes möglich ist, wodurch dieser im Markt Wettbewerbsnachteile erleiden könnte, insbesondere weil es sich um ein Forschungsgerät handelt und der Markt insoweit begrenzt ist. Da systemseitig eine Angabe vorzunehmen ist, wurde EUR 1,00 eingetragen bzw. als Auftragswert angegeben.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMYMAEF#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Aerodyne Research, Inc, Billercia | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Theodor-W.-Adorno-Platz 1, 60323 Frankfurt am Main
- Website
- uni-frankfurt.de
- Kontakt
- uni-frankfurt.ausschreibungen@
fgvw.de
Bei uns erfasst
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- Beschaffung eines Orbitrap Eclipse Massenspektrometers23.07.2026 · 1 Angebot
- Lieferung und Einbau eines GPU-Clusters02.03.2026 · 1 Angebot
- Lieferung und Einbau eines CPU-Clusters08.12.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 380 (Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Hessen (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Agilent Technologies Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Bruker Daltonics GmbH & Co.KG2 Zuschläge
- Leica Mikroskopsysteme Vertrieb GmbH2 Zuschläge
- Thermo Fisher Scientific GmbH2 Zuschläge
- VWR International GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
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- High Temperature 200 mm Ion Implanter - PR1293607-2790-WFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12Frist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b49097ce-dba5-4fbc-a867-76ac9684b775.