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Berufungsmanagementsoftware

Universität des Saarlandes - Dezernat Zentrale Beschaffung und Dienste · Saarbrücken, Saarland

Aktenzeichen ZB-2024-0036veröffentlicht 28.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 815 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 28.06.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigsaarvpsl.vmstart.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (71 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über saarvpsl.vmstart.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    56 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Zu beschaffen ist eine Berufungsmanagementsoftware.

Beschreibung des Loses

siehe Vergabeunterlagen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Qualität60 %
Preis40 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Personal Der Anbieter verfügt über Fachpersonal mit ausgewiesener Qualifikation im Bereich Berufungsverfahren (insbes. innerhalb der Hochschulverwaltung/Wissenschaftsmanagement) Nachweis/Angaben über die Hauptansprechpartner, die die UdS bei der Projektumsetzung betreuen würden: - Name, Vorname - R … ganz lesenPersonal Der Anbieter verfügt über Fachpersonal mit ausgewiesener Qualifikation im Bereich Berufungsverfahren (insbes. innerhalb der Hochschulverwaltung/Wissenschaftsmanagement) Nachweis/Angaben über die Hauptansprechpartner, die die UdS bei der Projektumsetzung betreuen würden: - Name, Vorname - Relevante Berufserfahrung - Konkrete Projekterfahrungen vergleichbarer Projekte: -- Projektleiterrolle in 3 inhaltlich zu der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Projekten -- Projektumfang: Jeweilige Größe der Hochschule gemessen nach der Anzahl der Professoren/innen und der Anzahl der Mitarbeitenden - Sonstige für die Rolle relevante Qualifikationen/Zertifikate/Fortbildungen
Kriterium
gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Kriterium
Qualitätsmanagementsystem Der Anbieter ist nach ISO 9001 zertifiziert und weist dies mit einer Kopie des gültigen ISO 9001 Zertifikats nach. Erfahrung Der Anbieter muss bereits Erfahrungen in der Umsetzung von Softwarelösungen zu Berufungsverfahren im universitären Umfeld haben und weist dies durch … ganz lesenQualitätsmanagementsystem Der Anbieter ist nach ISO 9001 zertifiziert und weist dies mit einer Kopie des gültigen ISO 9001 Zertifikats nach. Erfahrung Der Anbieter muss bereits Erfahrungen in der Umsetzung von Softwarelösungen zu Berufungsverfahren im universitären Umfeld haben und weist dies durch mindestens 4 produktive Referenzprojekte zu Berufungsverfahren an Hochschulen in Deutschland, davon mind. 2 im Bereich der Medizinischen Fakultäten/Universitätskliniken, nach. Um sicherzustellen, dass das Unternehmen über kontinuierliche und aktuelle Erfahrungen verfügt, müssen mindestens 3 dieser Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren, d.h. frühestens im Jahr 2019 oder später abgeschlossen worden sein). Die Referenzen müssen zwingend abgeschlossene Projekte sein, d.h. die implementierten Anwendungen müssen erfolgreich, produktiv im Einsatz sein - noch laufende Projekte können nicht gewertet werden. Nachweis/Angaben: - Kurze Bezeichnung des Projektes (aus der die Vergleichbarkeit der Leistung zu erkennen ist) - Benennung/kurze Beschreibung des eigenverantworteten Projektumfangs - Benennung des Auftraggebenden - Erbringungszeitraum: Leistungszeitraum ist zubennen - Benennung der bearbeitenden Person(en) beim Bewerbenden
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Softwarelizenz wird ab Beauftragung zunächst für die Dauer von 3 Jahren beauftragt (Grundvertragslaufzeit). Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zweimal, um jeweils 12 weitere Monate zu verlängern (Option). Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit seitens des Auf-trag … ganz lesenDie Softwarelizenz wird ab Beauftragung zunächst für die Dauer von 3 Jahren beauftragt (Grundvertragslaufzeit). Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zweimal, um jeweils 12 weitere Monate zu verlängern (Option). Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit seitens des Auf-traggebers gekündigt, gilt die Verlängerung der Laufzeit als vereinbart. Der Vertrag endet spätestens nach 60 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Beginn Vertragslaufzeit: Das genaue Datum wird mit der Zuschlagserteilung angegeben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
saarvpsl.vmstart.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
56 Tage
Angebotsöffnung
12.08.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken
Fristen für Nachprüfungsanträge
3.Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenü … ganz lesen3.Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Saarland (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.08.2024 auf 26.08.2024 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 06bf3d37-1dcc-4d6f-99c4-51820e99a705.