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BerufsBildungsZentrum Dithmarschen (BBZ) - Standort Meldorf - Planung Brandschutz und Digitalisierung

Kreisverwaltung Dithmarschen - Der Landrat - · Heide, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 6/24-E42328884veröffentlicht 24.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 932 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
311 Tsd. €
Laufzeit
20 Monate15.05.2024 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    entfällt - es sind nur elektronische Angebote zugelassen
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 30 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Am BBZ Dithmarschen in Meldorf wurden in den vergangenen Jahren Arbeiten an den elektrischen und elektrotechnischen Anlagen zur Umsetzung des Digitalpaktes, zur Instandsetzung von sicherheitstechnischen Anlagen und zur allgemeinen Modernisierung vorgenommen. Zur Vereinheitlichung aller bisherigen Planungs- und Bauleistungen wird eine vollständige Überplanung, unter Berücksichtigung der bisher ausgeführten Arbeiten gefordert. Nach einer Bestandsaufnahme sind die vorhandene Planstände auf deren Korrektheit und den Umsetzungsstand zu prüfen. Anschließend sind diese Einzelabschnitte in eine ganzheitliche Planung zu überführen. Hierfür sind die Bestandsunterlagen zu sichten und fehlende Planungsleistungen zu ergänzen, um noch nicht umgesetzte, jedoch notwendige Bauleistungen der TGA Elektro und des Brandschutzes identifizieren zu können. Die Planungsaufgabe besteht in der Durchführung von Planungsleistungen nach HOAI 2021 § 55, Abs. 1 „Technische Ausrüstung“ für die Leistungsphasen 1-9, in den folgenden Anlagengruppen: Anl. 4 – Starkstromanlagen Anl. 5 - Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen Anl. 7 - Nutzungsspezifische Anlagen Anl. 8 – Gebäudeautomation Für alle Leistungsphasen sind die Grundleistungen der HOAI vollständig anzubieten. Darüber hinaus werden besondere Planungsleistungen anfallen, die in den beiliegenden Anlagen gesondert erwähnt werden.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Kosten (Preis/Leistung) 50 % = max. 50 Pkt.
Qualität
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand 30 % = max. 30 Punkte
Qualität
Gewährleistung der Kosten- und Terminsicherheit 10 % = max. 10 Punkte
Qualität
Kommunikationsfähigkeit, Verfügbarkeit der verantwortlichen Personen 10 % = max. 10 Punkte

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV, § 57 LBO Schleswig-Holstein. Zugelassen sind: 1.) Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. … ganz lesenDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV, § 57 LBO Schleswig-Holstein. Zugelassen sind: 1.) Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. Ingenieure tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sind, ggf. ist der Nachweis nach den entsprechenden EU-Richtlinien zu führen, 2.) Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist und einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Kriterium
1.) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens mind. 1.500.000 Mio. EUR für Personen sowie 250.000 € für sonstige Sachschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme e … ganz lesen1.) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens mind. 1.500.000 Mio. EUR für Personen sowie 250.000 € für sonstige Sachschäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen. 2.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) und Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (jahresweise) für Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen, soweit dieser vom Gesamtumsatz abweicht. 3.) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angebotsunterlagen der Bieter hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage der folgenden Unterlagen überprüft. Die von den Bietern eingereichten Angebotsunterlag … ganz lesenIm Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angebotsunterlagen der Bieter hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage der folgenden Unterlagen überprüft. Die von den Bietern eingereichten Angebotsunterlagen werden von der Auftraggeberin im Anschluss bewertet, sofern die Angebote nicht vorher wegen Nichterfüllung von Ausschlusskriterien vom weiteren Ausschreibungsverfahren bereits ausgeschlossen werden mussten. 1.) Einreichung eines aussagekräftigen Konzeptes zur Umsetzungsdarstellung gemäß der Zuschlagskriterien 2.) Geeignete Referenzen (mindestens 3) über früher ausgeführte Dienstleistungen in Form einer Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Die Referenzen müssen mit der zu vergebenden Leistung bezüglich der Planungsanforderungen und der Nutzungsart vergleichbar sein. 3.) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. 4.) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre, 5.) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen an andere Unternehmen zu vergeben beabsichtigt. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Beabsichtigt der Bewerber zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche aufgeführte wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber unabhängig von der Rechtsnatur der Verbindungen die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen benennen (Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. mit dem Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), vorzulegen. Für den Fall, dass der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Erklärung vorzulegen, wonach der Bewerber gemeinsam mit anderen Unternehmen in dem Umfang haftet, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Beabsichtigt der Bewerber, Unteraufträge zu vergeben, ohne zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (keine Eignungsleihe) hat der Bewerber als Anlage eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags an andere Unternehmen vergeben werden sollen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Namen der Unterauftragnehmer zu benennen und der Nachweis, dass die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. mit dem Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), vorzulegen.
Kriterium
1.) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung, gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 G v.15.8.1974, 2.) Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Abs. 1 Sa … ganz lesen1.) Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung, gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2.3.1974, geändert durch § 1 Nr. 4 G v.15.8.1974, 2.) Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH für den Bewerber sowie für etwaige Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer nicht im EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt (Formblatt 251 - Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns) 3.) Eigenerklärung - Russland-Sanktionen - Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein (Formblatt 15a)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.05.2024
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
18.04.2024, 23:59 Uhr. entfällt - es sind nur elektronische Angebote zugelassen. Bindefrist: 11.05.2024
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern gemäß § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, so … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern gemäß § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit: 1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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211vergebene Aufträge
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166.240 €Zuschlagswert im Median
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.04.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bc927fd6-c6d9-4a15-bdd6-0638d1b5e6e0.