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Frist abgelaufenEU-weitBau

Berlin TXL - UTR - Terminal B - Phase 2 - Los 20 - Demontage

Land Berlin, vertreten durch die Tegel Projekt GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 006_016_03_0005_0002veröffentlicht 13.05.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 513 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Bau in Berlin (189 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
123 Tage
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin13405, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 131 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 17 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  5. Bindefrist endet
    61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Ziel des Bauvorhabens ist die Modernisierung (Vollsanierung) zur Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes - ehemals Terminal B von einem Empfangsgebäude des Flughafens Tegels zu einem Gründungs- und Innovationszentrum. Das Gründungs- und Innovationszentrum befindet sich auf dem Gelände des Projektgebietes der Urban Tech Republic. Vorliegend schreibt die Tegel Projekt GmbH hiermit die Demontageleistungen in 4 Losen aus.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 21 - Rückbau und Demontagen erhaltenswerter Elemente im Paket Urban Mining

Ziel des Bauvorhabens ist die Modernisierung (Vollsanierung) zur Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes - ehemals Terminal B von einem Empfangsgebäude des Flughafens Tegels zu einem Gründungs- und Innovationszentrum. Das Gründungs- und Innovationszentrum befindet sich auf dem Gelände des Projektgebietes der Urban Tech Republic. Vorliegend schreibt die Tegel Projekt GmbH hiermit die Demontageleistungen in 4 Losen aus.

123 Tage–
2
Los 22 - Demontagen denkmalgeschützter Elemente

Ziel des Bauvorhabens ist die Modernisierung (Vollsanierung) zur Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes - ehemals Terminal B von einem Empfangsgebäude des Flughafens Tegels zu einem Gründungs- und Innovationszentrum. Das Gründungs- und Innovationszentrum befindet sich auf dem Gelände des Projektgebietes der Urban Tech Republic. Vorliegend schreibt die Tegel Projekt GmbH hiermit die Demontageleistungen in 4 Losen aus.

123 Tage–
3
Los 23 - Demontagen erhaltenswerter oder denkmalgeschützter Elemente mit Schadstoffbelastung

Ziel des Bauvorhabens ist die Modernisierung (Vollsanierung) zur Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes - ehemals Terminal B von einem Empfangsgebäude des Flughafens Tegels zu einem Gründungs- und Innovationszentrum. Das Gründungs- und Innovationszentrum befindet sich auf dem Gelände des Projektgebietes der Urban Tech Republic. Vorliegend schreibt die Tegel Projekt GmbH hiermit die Demontageleistungen in 4 Losen aus.

123 Tage–
4
Los 24 - Urban Mining Gipskartonwände

Ziel des Bauvorhabens ist die Modernisierung (Vollsanierung) zur Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudes - ehemals Terminal B von einem Empfangsgebäude des Flughafens Tegels zu einem Gründungs- und Innovationszentrum. Das Gründungs- und Innovationszentrum befindet sich auf dem Gelände des Projektgebietes der Urban Tech Republic. Vorliegend schreibt die Tegel Projekt GmbH hiermit die Demontageleistungen in 4 Losen aus.

123 Tage–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
--- Los21 - Rückbau und Demontagen erhaltenswerter Elemente im Paket Urban Mining Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter ein Referenzprojekt für vergleichbare, abgeschlossene Leistungen anzugeben. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, in dem eine zerstörungsfreie Demontage von Bauteilen oder Bau … ganz lesen--- Los21 - Rückbau und Demontagen erhaltenswerter Elemente im Paket Urban Mining Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter ein Referenzprojekt für vergleichbare, abgeschlossene Leistungen anzugeben. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt, in dem eine zerstörungsfreie Demontage von Bauteilen oder Baugruppen durchgeführt wurde. Es müssen mindestens 25 % der demontierten Substanz mit dem Ziel der Wiederverwendung in ihrer ursprünglichen Funktion erfolgreich demontiert und weniger als 75 % der Demontagesubstanz der Entsorgung zugeführt worden sein. Der jeweilige Auftragswert muss mindestens 150.000 EUR brutto betragen. Für die Referenz sind gemäß § 6 VOB EU Abs. 3 Ziffer a Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizulegen. ---
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
123 Tage
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
13.06.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Vergabekammer des Landes Berlin, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Ar gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb eine … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Ar gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Los22 - Demontagen denkmalgeschützter Elemente Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter zwei Referenzprojekte für vergleichbare, abgeschlossene Leistungen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Als vergleichbar gelten Leistungen zur Demontage denkmalgeschützter Elemente oder Baugruppen mit begleite … ganz lesenLos22 - Demontagen denkmalgeschützter Elemente Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter zwei Referenzprojekte für vergleichbare, abgeschlossene Leistungen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Als vergleichbar gelten Leistungen zur Demontage denkmalgeschützter Elemente oder Baugruppen mit begleitender Dokumentation (z. B. zeichnerisch, fotografisch oder textlich), deren Ziel die konservatorische Einlagerung oder ein originalgetreuer Wiedereinbau in ursprünglicher Funktion oder zu dekorativen Zwecken ist. Der jeweilige Auftragswert muss mindestens 500.000 Euro brutto betragen. Für die Referenzen sind gemäß § 6 VOB EU Abs. 3 Ziffer a Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizulegen. ---
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
123 Tage
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
13.06.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Vergabekammer des Landes Berlin, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Ar gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb eine … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Ar gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Arbeiten
--- Los23 - Demontagen erhaltenswerter oder denkmalgeschützter Elemente mit Schadstoffbelastung Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter drei Referenzprojekte für vergleichbare, abgeschlossene Leistungen der Schadstoffsanierung aus den letzten drei Jahren zur Asbest- und KMF-Sanierung (z.T. mittels … ganz lesen--- Los23 - Demontagen erhaltenswerter oder denkmalgeschützter Elemente mit Schadstoffbelastung Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter drei Referenzprojekte für vergleichbare, abgeschlossene Leistungen der Schadstoffsanierung aus den letzten drei Jahren zur Asbest- und KMF-Sanierung (z.T. mittels Baubehelfen in Höhen über 3,5 m und Überkopf). Der jeweilige Auftragswert muss mindestens 1.000.000 Euro brutto betragen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter ferner ein Referenzprojekt für vergleichbare, abgeschlossene Leistungen zur Demontage denkmalgeschützter Bauteile oder Baugruppen aus den letzten fünf Jahren anzugeben. Als vergleichbar gelten Leistungen zur Demontage denkmalgeschützter Elemente oder Baugruppen mit begleitender Dokumentation (z. B. zeichnerisch, fotografisch oder textlich), deren Ziel die konservatorische Einlagerung oder ein originalgetreuer Wiedereinbau in ursprünglicher Funktion oder zu dekorativen Zwecken ist. Der Auftragswert muss mindestens 500.000 Euro brutto betragen. Für die Referenzen sind gemäß §6 VOB EU Abs. 3 Ziffer a Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizulegen Weiterhin müssen für Los23 folgende Eignungsnachweise vorgelegt werden: 1. Sach- und Fachkundenachweis des Bieters für Asbestarbeiten nach TRGS 519, Anlage 4, mit namentlicher Nennung der entsprechend qualifizierten Personen. 2. Nachweis der Genehmigung des Bieters nach Anhang I Nr. 2.4. Abs. 4 GefStoffV. 3. Sach- und Fachkundenachweis für KMF nach TRGS 521 mit namentlicher Nennung der entsprechend qualifizierten Personen 4. Nachweis der Berechtigung/Eignung des Bieters zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle. Die elektronische Nachweisführung erfolgt über ZEDAL. ---
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
123 Tage
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
13.06.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Vergabekammer des Landes Berlin, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Ar gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb eine … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Ar gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 4

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
--- Los24 - Urban Mining Gipskartonwände Der Rückbau der verbauten GK-Platten erfolgt nach dem Re:Verfahren gemäß der Methode der Firma re:unit (www.re-unit.com) oder einer gleichwertigen Methode. Die GK-Platten werden sorgfältig zur Wiederverwendung demontiert. Zum Nachweis der Eignung muss der Bieter eine entsprechende Erntelizenz der Firma re:unit oder einer vergleichbaren Alternative vorlegen. ---
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
123 Tage
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
13.06.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Vergabekammer des Landes Berlin, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Ar gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb eine … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Ar gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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163vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
600.014 €Zuschlagswert im Median
269.370 € – 1,22 Mio. €mittlere Hälfte, 87 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3202fa65-9bab-4dfb-860c-ee302b3d1983.