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Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand- Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg

Zentrale Vergabestelle - Kooperation Landkreis Lüneburg - Harburg · Winsen/Luhe, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025.0162veröffentlicht 12.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 380 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
49 Monate01.12.2025 – 31.12.2029, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (43 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (73 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Bereitstellung einer Software für die Organisation und den Betrieb eines On-Demand-Verkehrs mit PKW (Taxen), Rufbusverkehrs mit PKW und Bussen sowie zum elektronischen Fahrscheinkauf (In-App) und Darstellung der Fahrscheine im Rahmen eines "Software as a service"-Modells.

Die Bereitstellung umfasst dabei die Zurverfügungstellung der Software sowie deren Support und Weiterentwicklung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Auftraggeber hat einmal eine einseitige Option zur Verlängerung der Laufzeit um zwei Jahre und anschließend zweimal eine einseitige Option der Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr. Die Option muss jeweils in Textform mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenDie Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis WP erhält den Zuschlag. Er berechnet sich wie folgt aus dem Gesamtpreis (auf eine ganze Zahl gerundet) GP = B + d x (P + 3 x Z) + 250 x E mit B = einmalige Bereitstellungsgebühr zu Betriebsbeginn P = monatl. Pauschale bis 35 Fahrzeuge im System Z = Pre … ganz lesenDas Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis WP erhält den Zuschlag. Er berechnet sich wie folgt aus dem Gesamtpreis (auf eine ganze Zahl gerundet) GP = B + d x (P + 3 x Z) + 250 x E mit B = einmalige Bereitstellungsgebühr zu Betriebsbeginn P = monatl. Pauschale bis 35 Fahrzeuge im System Z = Preis für jedes zusätzliche Fahrzeug im System d = Projektlaufzeit in Monaten E = Preis für zusätzliche Entwicklerstunde. Weiter werden die Preise Z, P und E bei der Berechnung des Wertungspreises mit einem Aufschlag (WA) von 9,6 % zur Berücksichtigung der Preisgleitung (Vertrag über die Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand-Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg § 11) über die Laufzeit versehen (der Wertungsaufschlag wird auf eine ganze Zahl gerundet). Die Berechnung erfolgt allein aus Gründen der Angebotswertung und bestimmt nicht die Vergütung. Die Berechnung des Wertungsaufschlages ist auf Vordruck 2 nachrichtlich dargestellt. Der Wertungspreis berechnet sich als WP = GP + WA Die Berechnung des Wertungspreises ist im Preisblatt nachrichtlich dargestellt. Kalkulationshinweise: Die Preise B, P, Z sowie E sind in den Bieterangeboten zu anzugeben. Es sind Nettopreise, d.h. ohne Mwst., anzugeben. Zu kalkulieren ist der Preis für die Erbringung der Leistung wie in dem Vertrag über die Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand-Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg nebst Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, beschrieben. Dabei ist wie folgt vorzugehen: - Unter B ist eine einmalige Bereitstellungsgebühr, die zu Beginn des Leistungszeitraumes fällig wird, zu kalkulieren. - Unter P ist eine monatliche Pauschale für bis zu 35 zeitgleich im System frei gemeldete bzw. zu disponierende Fahrzeuge zu kalkulieren (inkl. Rufbusfahrzeuge). Sie wird ab dem ersten Monat der Leistungserbringung (ohne Testphase) fällig. Dabei sind allein die tatsächlich von den Taxiunternehmen oder dem Fahrpersonal für das ÖPNV-Taxi frei gemeldeten Fahrzeuge sowie die Rufbusfahrzeuge relevant, die Zahl der grundsätzlich im System registrierten Fahrzeuge spielt keine Rolle. - Unter Z ist eine monatliche Pauschale für jedes hinzukommende verfügbar gemeldete bzw. zu disponierende Fahrzeug zu kalkulieren. - Für etwaige Weiterentwicklungen der Software, bspw. zur Implementation neuer, nicht in den Vergabeunterlagen beschriebener Funktionen, hat der Bieter einen Stundensatz für eine Entwicklerstunde anzubieten (Preis E, vgl. Ziffer 10). Das maximale Kontingent beträgt 500 Stunden. Der Auftraggeber kann darauf innerhalb der vergaberechtlich zulässigen Grenzen zurückgreifen. Der Preis Z für jedes zusätzliche Fahrzeug im System wird dabei mit dem Faktor 3 (es handelt sich dabei um die zu Wertungszwecken angesetzte und über die Laufzeit gemittelte Anzahl an hinzukommenden Fahrzeugen) sowie der Laufzeit d in Monaten gewichtet. Die Berechnung erfolgt allein aus Gründen der Angebotswertung und bestimmt nicht die Vergütung. Die Vergütung bestimmt sich anhand der tatsächlich zusätzlich zu disponierenden Fahrzeuge. Die Vergütung (Vertrag über die Bereitstellung und Support einer Software zur Abwicklung von On-Demand-Fahrten ("ÖPNV-Taxi" und Rufbus) im Landkreis Lüneburg § 11) folgt der Struktur des Gesamtpreises GP. Die Größe Z wird zur Berechnung der Vergütung jedoch mit den tatsächlich hinzugekommenen Fahrzeugen sowie den entsprechenden Monaten, in denen diese Fahrzeuge hinzukommen, gewichtet. Preis E wird entsprechend der abgerufenen Entwicklerstunden vergütet.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYRYTZMTZ8YQ# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rück … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTMYYRYTZMTZ8YQ# Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Sonstige/Weitere Angaben - Kommunikationskanal genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden. Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot / Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) zu stellen. Dies gilt auch für Rügen sowie weitere vom Bieter abzugebende Stellungnahmen innerhalb der von der Vergabestelle festgelegten Fristen (z.B. Aufklärungsgesuche). Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 21.10.2025 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben. Die Zentrale Vergabestelle ist für das gesamte Vergabeverfahren zuständig. Daher ist sämtliche Kommunikation mit dieser zu führen. Informationspflicht nach DSGVO (siehe Abschnitt Informationsblätter der einzelnen Bereiche): https://www.landkreis-lueneburg.de/datenschutz/informationspflicht.html

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Losch Digital Lab S.à r.l., Howald2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

179vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (113 Lose mit Angabe)
362.246 €Zuschlagswert im Median
270.000 € – 829.806 €mittlere Hälfte, 45 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.10.2025

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