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Bereitstellung und Implementierung einer Software zur Abbildung einer digitalen Personalakte

Vergabekammer des Landes Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen AL 190/23veröffentlicht 05.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1000 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
19.03.2024 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10825, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 68 Tage (69 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (178 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Niedrigster Preis30 %
  • KANN-Kriterien in Produktanforderungen (Anlage 5.1)30 %
  • 3.4 Produkt- und Umsetzungskonzept20 %
  • 3.5 Produktdemonstration20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    vor 32 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt die Bereitstellung und Implementierung einer Softwarelösung zur Abbildung einer digitalen Personalakte aus.

Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Niedrigster Preis30 %
KANN-Kriterien in Produktanforderungen (Anlage 5.1)30 %
3.4 Produkt- und Umsetzungskonzept20 %
3.5 Produktdemonstration20 %
Preis
Niedrigster PreisDas Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 30 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Formel in Punkte umgerechnet: niedrigsten Preis/ eigener Preis x 30 (Dreisatz). Dieses Zuschlagskriterium hat eine Gewichtung von 30 %. Näheres kann der Verfahrensbeschreibung und Angebotsaufforderung entnommen werden.
Qualität
KANN-Kriterien in Produktanforderungen (Anlage 5.1)Das Angebot (Kann-Kriterien) mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 30 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Angebote werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet (Formel: 30 x eigene Punkte/Höchste Punktzahl). Dieses Zuschlagskriterium hat eine Gewichtung von 30 %. Näheres kann der Verfahrensbeschreibung und Angebotsaufforderung entnommen werden.
Qualität
3.4 Produkt- und UmsetzungskonzeptDas Umsetzungskonzept mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 20 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet nach der Formel: 20 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl (Dreisatz). Dieses Zuschlagskriterium hat eine Gewichtung von 20 %. Näheres kann der Verfahrensbeschreibung und Angebotsaufforderung entnommen werden.
Qualität
3.5 ProduktdemonstrationDie Produktdemonstration mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 20 Punkten gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet nach der Formel: 20 x eigene Punktzahl / höchste Punktzahl (Dreisatz). Dieses Zuschlagskriterium hat eine Gewichtung von 20 %. Näheres kann der Verfahrensbeschreibung und Angebotsaufforderung entnommen werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
19.03.2024
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
- Nach der festgelegten Laufzeit von 5 Jahren verlängert sich der Vertrag automatisch jährlich. - Zusätzliche Software-Anpassungsleistungen, welche bei Bedarf abgerufen werden (zusätzliche Bestellung).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB). Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
forcont business technology gmbh, Leipzig4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Kontakt
zentrale-vergabestelle-vol@charite.de
Auskünfte
Charité - Universitätsmedizin Berlinzentrale-vergabestelle-vol@charite.de

Bei uns erfasst

544Bekanntmachungen
252Zuschlagsmeldungen

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Für CPV 725 (Datenverarbeitungsdienste) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 05.02.2024 auf 09.02.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 09.02.2024
  5. BekanntmachungFrist 05.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dbba48e9-b05d-41d7-a53a-0ce4a20318e6.