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Bereitstellung und Einführung eines Entgeltabrechnungssystems für das Landratsamt Bautzen

Landratsamt Bautzen · Bautzen, Sachsen

Aktenzeichen 24 186 3veröffentlicht 10.07.2024erstmals 10.07.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 818 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bautzen02625, Landkreis Bautzen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (111 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber schreibt hiermit die Bereitstellung und die Einräumung zeitlich begrenzter Nutzungs-rechte an Lizenzen eines cloudbasierten Entgeltabrechnungssystems aus, inkl. Implementierungs-, Migrations-, Betriebs-, Support-, Anpassungs- und Schulungsdienstleistungen. Die Leistung soll als SaaS (Software as a Service) für einen Zeitraum von 4 Jahren angeboten werden. Es besteht die Option den Vertrag zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern. Die HR-Software soll zur digitalen Entgeltabrechnung von circa 1.850 Personalfällen im öffentlichen Dienst eingesetzt werden und muss Basisanforderungen wie das automatische Melde- und Bescheinigungswesen beinhalten. Als Basisanforderung ist in der Entgeltabrechnung eine Rückrechnungstiefe von mindestens 48 Mona-ten gefordert. Die Systemparameter sind bei gesetzlichen und tariflichen Änderungen (zum Bsp. im TVöD) durch den Anbieter zeitnah anzupassen.

Es ist erforderlich, dass dem Entgeltabrechnungssystem als weitere Komponente ein Reisekostenmo-dul angegliedert ist. Ebenso sind ein Fehlzeiten-, sowie ein Stellenplanmodul notwendig, sofern diese nicht bereits in den Basisanforderungen vorhanden sind.

Wir beabsichtigen die Beschaffung von zwei spezialisierten HR-Lösungen, zum einen für die Entgeltab-rechnung und zum anderen für das Personalmanagement. Bei unterschiedlichen Systemen sollen bereits vom Anbieter programmierte und erprobte Schnittstellen zu einer abgestimmten und zusammenwirkenden Softwarelandschaft führen. Die neuen HR Lösungen müssen die bereits vorhandenen Systeme zum 01.01.2026 ablösen. Dabei sollen gemäß dem "Once-Only-Prinzip“ alle erforderlichen Daten der Beschäftigten nur an einer zentralen Stelle, also einer gemeinsamen Datenbank, gepflegt werden. Alternativ ist die Datenbank des neuen Personalmanagementsystems die Grundlage für die Daten des Entgeltabrechnungssystems und muss über einen regelmäßigen, automatisierten Datenaustausch per Schnittstelle abgeglichen werden. Ziel der Einführung ist es, den Digitalisierungsgrad sämtlicher HR-Prozesse zu erhöhen. So sollen immer wiederkehrende Routineaufgaben, die derzeit umfangreiche manuelle Eingaben der Beschäftigten erfordern, einfacher und schneller durch die geplante Automatisierung erledigt werden. Dazu muss das Verfahren Standartauswertungen enthalten, aber auch die Möglichkeit bieten individuelle Berichte zu erstellen. Die Organisation von Terminen und die Überwachung von variablen Änderungsdaten sollen mit einer individuellen Wiedervorlagefunktionen in Form von Checklisten möglich sein. Gleichzeit ist mit dem neuen Personalmanagementsystem der Umstieg von der Papier- zur digitalen Personalakte geplant. Aus dem Entgeltabrechnungssystem erstellte Dokumente sollen in die e-Akte übernommen werden können, wenn möglich auch mit automatisierter Zuordnung. Im Rahmen der Anschaffung müssen die bestehenden Systeme der AKDB zur Entgeltabrechnung das OK PWS und zur Reisekostenabrechnung das OK PWS Reisekosten, zum 01.01.2026 abgelöst werden. Die Daten der bestehenden Softwaresysteme sind in das neue System durch den Anbieter zu migrieren.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
30 %
Qualität
70 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formblatt in Vergabeunterlagen enthalten). Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/12 … ganz lesenEigenerklärung, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i S.d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formblatt in Vergabeunterlagen enthalten). Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Eigenerklärung EU Sanktionen - Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten). Die Erklärungen haben unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Kriterium
Angabe von Referenzen über die Einführung eines Entgeltabrechnungssystems. Bewertet wird auf Grundlage der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre die Gesamtanzahl aller Kunden, die Gesamtanzahl der Kunden aus dem öffentlichen Dienst, die Gesamtanzahl der Kunden aus dem öffentlichen Dienst mit m … ganz lesenAngabe von Referenzen über die Einführung eines Entgeltabrechnungssystems. Bewertet wird auf Grundlage der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre die Gesamtanzahl aller Kunden, die Gesamtanzahl der Kunden aus dem öffentlichen Dienst, die Gesamtanzahl der Kunden aus dem öffentlichen Dienst mit mehr als 1.500 Beschäftigten (sofern vorhanden) die sich für das anzubietende Entgeltabrechnungssystem entschieden haben. Angabe von zwei konkreten Referenzen, davon mindestens eine aus dem Anwendungsbereich des TVöD, über die Einführung eines Entgeltabrechnungssystem. Bei den zwei Referenzen ist jeweils eine konkrete Beschreibung des Projektes bzw. der implementierten Softwaremodule beizulegen.
Kriterium
Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bewertet wird auf Grundlage der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre der Gesamtumsatz, der Umsatz für den Unternehmensbereich Entgeltabrechnungssystem und falls vorhanden der Umsatz für den Unternehmensbereich En … ganz lesenErklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bewertet wird auf Grundlage der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre der Gesamtumsatz, der Umsatz für den Unternehmensbereich Entgeltabrechnungssystem und falls vorhanden der Umsatz für den Unternehmensbereich Entgeltabrechnungssystem im öffentlichen Dienst. Erklärung zu den Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Bewertet wird auf Grundlage der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre eine Gesamtschau der Beschäftigten, eine Gesamtschau der Beschäftigten für den Unternehmensbereich Entgeltabrechnungssystem und falls vorhanden, eine Gesamtschau der Beschäftigten aus dem Unternehmensbereich Entgeltabrechnungssystem im öffentlichen Dienst.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
Es besteht die Option den Vertrag zweimal um jeweils 2 Jahre zu verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
99 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Sachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 12.08.2024
  2. BekanntmachungFrist 12.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0190c4e2-bd84-4c40-9686-0b1067dddfad.