Bereitstellung und Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · Leipzig, Sachsen
Aktenzeichen LWB_ZE-2025-0052veröffentlicht 09.02.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 60 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Leipzig04103, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 70 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 9 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Aufgrund der systemseitig begrenzten Eingabemöglichkeiten in diesem Punkt ist Folgendes klarzustellen: Die Angebote werden unter Anwendung der einfachen Richtwertmethode mit der Formel "Kennzahl Z = Leistungspunkte geteilt durch Preis" bewertet. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen (Kriterienkatalog) zu entnehmen. Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 60 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Die feste Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils 5 weitere Jahre zu verlängern (Verlängerungsoption). Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit und ggf. der Optionslaufzeit verlängert sich der Vertrag automat … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Die feste Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Die Auftraggeberin hat das einseitige Recht, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils 5 weitere Jahre zu verlängern (Verlängerungsoption). Nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit und ggf. der Optionslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 2 Jahre, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Vertragsende von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.- Optionen
1) Die Beauftragung der Implementierungsund Bereitstellungsleistungen für das DMS bzw. dessen einzelne Komponenten (Einführungsteilprojekte) erfolgt im Wege einer stufenweisen Beauftragung. Mit der Zuschlagserteilung werden die Leistungen für die Einführungsteilprojekte der Ziffern 4.3.1 der Leistun … ganz lesenkürzer
1) Die Beauftragung der Implementierungsund Bereitstellungsleistungen für das DMS bzw. dessen einzelne Komponenten (Einführungsteilprojekte) erfolgt im Wege einer stufenweisen Beauftragung. Mit der Zuschlagserteilung werden die Leistungen für die Einführungsteilprojekte der Ziffern 4.3.1 der Leistungsbeschreibung (Basisbereitstellung) und 4.3.2 der Leistungsbeschreibung (Vertragsmanagement (Pilot)) fest beauftragt. Die Leistungen für die übrigen Einführungsteilprojekte gemäß Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung werden mit Zuschlagserteilung ausdrücklich noch nicht beauftragt, sondern die Auftraggeberin ist berechtigt und behält sich vor, optional weitere Einführungsteilprojekte, einzelne Stufen von Einführungsteilprojekten oder einzelne Teilleistungen durch spätere gesonderte schriftliche Beauftragung (Abrufoption) zu beauftragen.; 2) Die Auftraggeberin muss das derzeit vorhandene SAP ERP-System auf SAP S/4 HANA umstellen. Der Auftragnehmer wird die Einführung des DMS bzw. der Einführungsteilprojekte soweit möglich so durchführen, dass die Umstellung des DMS auf SAP S/4 HANA kostengünstig und ohne größeren Umstellungsaufwand möglich ist. Die Auftraggeberin ist berechtigt und behält sich vor, Umstellungsleistungen durch spätere gesonderte schriftliche Beauftragung separat und einzeln zu beauftragen (Abrufoption).; 3) Sofern über die Einführungsteilprojekte hinausgehende Anforderungen an die Abbildung von Geschäftsprozessen oder der Konfiguration bestehen (zusätzliches Customzing), ist die Auftraggeberin berechtigt und behält sich vor, zusätzliche Customizingleitungen durch spätere gesonderte schriftliche Beauftragung separat und einzeln zu beauftragen (Abrufoption).; 4) Sofern über die Einführungsteilprojekte hinausgehende Anforderungen an die Abbildung von Geschäftsprozessen, Konfiguration und/ oder außergewöhnliche unternehmensspezifische bestehen und tiefgreifendere Entwicklungsleistungen notwendig machen, die über die Anforderungen an die Einführungsteilprojekte erheblich hinausgehen (Entwicklungsleistungen), ist die Auftraggeberin berechtigt und behält sich vor, die Entwicklungsleistungen durch spätere gesonderte schriftliche Beauftragung separat und einzeln zu beauftragen (Abrufoption).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nach … ganz lesenkürzer
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 1. Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf den Bestbieter bereits nach den ersten Angeboten vor. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Angebote einzutreten. 2. Weiterhin vorbehalten bleibt die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien (§ 17 Abs. 12 VgV).
- Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Ei … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich, aber zulässig. 2. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Die Auftraggeberin erhält - unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers - sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 4. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und bei Auftragsvergabe der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| d.velop AG, Gescher | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH
- Art
- Öffentliches Unternehmen, Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
- Anschrift
- Wintergartenstraße 4, 04103 Leipzig
- Kontakt
- einkauf@
lwb.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa119bbe-6bf6-4007-9eca-8a328e47dbce.