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vergebenEU-weitDienstleistungen

Bereitstellung und Bewirtschaftung bevorrateter naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft i.S.d. § 16 BNatSchG

Stadtentwicklungsgesellschaft Recklinghausen mbH · Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen V197 25veröffentlicht 18.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 366 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 2 Lose · in 289 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
25 Jahre
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt und erwirbt die Stadt naturschutzrechtliche Kompensationsleistungen i.S.d. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 31 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetzt - LNatSchG NRW) im Kompensationsraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland".

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Landschaftsökologischer Ausgleich für das städtebauliche Projekt zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Areal der ehemaligen Trabrennbahn im Stadtteil Recklinghausen-Hillerheide

Die Stadt Recklinghausen (nachfolgend: Stadt) führt im Rahmen der Stadtentwicklung Projekte und Maßnahmen durch, deren Realisierung Eingriffe in Natur und Landschaft bedeuten. Dies sind - LOS 1 das städtebauliche Projekt zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Areal der ehemaligen Trabrennbahn im Stadtteil Recklinghausen-Hillerheide. - LOS 2 die Entwicklung von Radwegen in der Stadt Recklinghausen. Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt und erwirbt die Stadt naturschutzrechtliche Kompensationsleistungen i.S.d. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 31 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetzt - LNatSchG NRW) im Kompensationsraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland". Gegenstand der vorliegend von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist insoweit die Zurverfügungstellung und fortlaufende Bewirtschaftung bevorrateter und nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 BNatSchG (i.V.m. § 3 der Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes - Ökokonto VO), anerkannter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenflächen zwecks Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe der Stadt.

25 Jahre–
2
Landschaftsökologischer Ausgleich für die Entwicklung von Radwegen in der Stadt Recklinghausen

Die Stadt Recklinghausen (nachfolgend: Stadt) führt im Rahmen der Stadtentwicklung Projekte und Maßnahmen durch, deren Realisierung Eingriffe in Natur und Landschaft bedeuten. Dies sind - LOS 1 das städtebauliche Projekt zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Areal der ehemaligen Trabrennbahn im Stadtteil Recklinghausen-Hillerheide. - LOS 2 die Entwicklung von Radwegen in der Stadt Recklinghausen. Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt und erwirbt die Stadt naturschutzrechtliche Kompensationsleistungen i.S.d. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 31 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetzt - LNatSchG NRW) im Kompensationsraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland". Gegenstand der vorliegend von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist insoweit die Zurverfügungstellung und fortlaufende Bewirtschaftung bevorrateter und nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 BNatSchG (i.V.m. § 3 der Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes - Ökokonto VO), anerkannter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenflächen zwecks Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe der Stadt.

25 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Der Auftraggeber kann zu LOS 1 zur Gewährleistung des Erwerbs der entsprechenden gesamten Kompensationsleistung mehrere Angebote berücksichtigen. Die Angebotsannahmen erfolgen in diesem Fall entsprechend der preislichen Reihenfolge bei Nachweis der Eignung. Es wird eine nachvollziehbare Rangfolge der Angebote erstellt und dokumentiert. Bei Gleichstand entscheidet das Los. In der entsprechenden Rangfolge werden die Angebote angenommen, bis die angefragte Leistung vollständig erbracht ist. Daher ist es möglich, dass nur ein Teil der angebotenen Leistung abgerufen wird, wenn mehrere Angebote zum Zuge kommen und die angefragte Leistung bereits mit einem Teil des Angebotes vollständig erbracht ist.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
25 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzu … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4DUSD#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Gratzel GmbH & Co. KG, Aachen; Landschaftsagentur Plus GmbH, Datteln3
2Landschaftsagentur Plus GmbH, Datteln3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 770 (Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

44vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
405.227 €Zuschlagswert im Median
241.291 € – 454.224 €mittlere Hälfte, 12 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.11.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 277ef2cd-9d28-4b58-8cdb-e87f329b567f.