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Bereitstellung und Betrieb einer Plattform für einen interaktiven Haushalt inklusive Berichtswesen und den interkommunalen Haushaltsvergleich

Stadtverwaltung Eisenach · Eisenach, Thüringen

veröffentlicht 02.07.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.

Alle Ausschreibungen: Software in Thüringen (6 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 56 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.07.2026 – 30.06.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eisenach99817, Wartburgkreis, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Leistungspräsentation70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2031
    vor 4 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinden Eisenach, Mühlhausen, Treffurt, Ruhla, Seebach, Wutha-Farnroda, Barchfeld-Immelborn, Bad Salzungen und Leimbach haben sich im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit das Ziel gesetzt, auf der Grundlage einer webbasierten Softwarelösung für die interaktive Finanzsteuerung (Haushaltsplan, Jahresabschluss und unterjähriges Berichtswesen) einen interkommunalen Haushaltsvergleich zu ausgewählten Themen durchzuführen.

Beschreibung des Loses

An die Software für den interaktiven Haushalt inklusive Berichtswesen und den interkommunalen Haushaltsvergleich wurden u. a. folgende Anforderungen gestellt: - Der Politik, den Bürgern und der Verwaltung soll ein Instrument an die Hand gegeben werden, das den Haushalt einfach und intuitiv erschließen lässt. - Die haushaltsrelevanten Daten sollen dabei nach jeder Gliederungs- und Gruppierungstiefe der Haushaltssystematik bzw. dem Kontenrahmen in Form einer interaktiven Website online einsehbar sein und durch Visualisierungen wie z.B. Ampelgrafiken, Diagramme und dynamische Tabellen unterstützt werden. - Die Softwarelösung soll eine automatisierte Erstellung von unterschiedlichen Berichten (Haushaltsvorbericht, Lagebericht, Monats- und Quartalsberichte, Jahresabschluss, etc.) ermöglichen, um manuelle Tätigkeiten einzusparen. - Die Verwendung bundeslandspezifischer Berichtsmuster für den Haushaltsplan und die Jahresrechnung ist erforderlich. - Auf der Basis von zu erstellenden bzw. generierbaren Kennzahlen und Vergleichsringen soll der Austausch (interkommunale Haushaltsvergleich) zwischen den beteiligten 9 Kommunen und zu verschiedenen Schwerpunkten ermöglicht werden. - Ein Administrationsmodul soll der Verwaltung individuelle Einstellungen im unterjährigen Berichtswesen (Differenzierung der Berichte) und bei der Einstellung von Berechtigungen für interne und externe Nutzer ermöglichen. - Der Datenimport soll durch die Mandanten eigenständig erfolgen können. Finanzdaten-Schnittstellen zu Infoma, zu H&H und mps NF zur Übernahme von Plan- und Ergebniswerten je Konto, Kostenstelle, Kostenträger und Maßnahme, Haushaltstelle sind erforderlich.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Leistungspräsentation70 %
Preis
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotsendsumme erhielt als Punktewert den Wert 10. Der doppelte Wert dieser Angebotsendsumme erhielt den Punktewert 0. Alle anderen Angebotsendsummen wurden anhand dieser Werte interpoliert. Angebote mit negativem Ergebnis (mehr als die doppelte Angebotsendsumme) erhielten den Punktewert 0.
Qualität
LeistungspräsentationDie Bieter erhielten die Möglichkeit, das angebotene System vorzustellen. Gegenstand der Wertung war das vorgelegte Angebot und die Softwarepräsentation. In der Softwarepräsentation stellte sich der Projektleiter vor und es war auf die Mindestanforderungen einzugehen. Weitere Funktionen konnten präsentiert werden. Dazu wurde weiterhin ein Beurteilungsbogen zur Verfügung gestellt, der für die Zuschlagswertung einschlägig war.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, oder ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Axians IKVS GmbH, Münster–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 87017bb1-0d70-49f7-aeeb-5c6a40c9c7e2.