Bereitstellung und Betrieb einer CDN-Plattform zur Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet
Westdeutscher Rundfunk · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen DPT O1/2026veröffentlicht 09.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.09.2026 – 31.08.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.09.2026 – 31.08.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 1, Zuschlag höchstens 1 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50667, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 7 Monatenan Westdeutscher Rundfunk
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 7 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 31.08.2028
- Heute
Beschreibung
Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV-Inhalten im Internet für die ARD und die Deutsche Welle in zwei Losen
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 1 · Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV- Inhalten im Internet Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu. | 2 Jahre | – |
| 2 | Bereitstellung einer CDN-Plattform zur Ausspielung von AV- Inhalten im Internet Unter "CDN-Plattform" verstehen die Auftraggeber die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen, welche zur Ausspielung von AV-Inhalten in das öffentliche Internet mittels adaptiven Live-Streaming, adaptiven On-Demand-Streaming, Progressive Download und Download erforderlich sind. Die Standorte der Server für die vom Auftragnehmer bereit gestellte genutzte CDN-Plattform und mit der Leistungserbringung zusammenhängenden Verarbeitungsvorgänge für personenbezogene Daten müssen auf die Europäische Union und den Europäischen EU-Wirtschaftsraum (EWR) beschränkt sein. Auch die dabei anfallenden Log-Informationen müssen vollumfänglich innerhalb dieses Raumes verarbeitet werden. Dies soll die Nachhaltigkeit der Internetprogrammverbreitung vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Veränderungen im Datenschutz beim Drittstaatentransfer sicherstellen. Die Vergabe erfolgt in zwei gleichwertigen Losen nach Preis. Das verbindliche Ausspielvolumen beträgt pro Los 2.500.000 TB. Gemäß § 30f Medienstaatsvertrag werden die beteiligten Rundfunkanstalten - ausgenommen der Deutschen Welle - eine gemeinsame, rechtlich selbständige Betriebsgesellschaft für Entwicklung und Betrieb eines technischen Plattformsystems gründen. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens vergebenen Leistungen können daher künftig ganz oder teilweise von dieser Gesellschaft verantwortet werden. Die Auftraggeber sind berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus dem später geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf die neue Betriebsgesellschaft von ARD und ZDF und Deutschlandradio zu übertragen. Der Auftragnehmer stimmt dieser Übertragung bereits mit Abgabe seines Angebots zu. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- GesamtangebotsendsummeRangfolge 1Die Lose 1 und 2 sind inhaltlich und wertmäßig identisch. Bei der Angebotsabgabe ist daher kein konkretes Los (Los 1 oder Los 2) auszuwählen; der Bieter kann sich nur auf ein Los bewerben. Für die Bewertung wird jeweils die Gesamtangebotsendsumme inkl. Umsatzsteuer zugrunde gelegt, die sich aus dem Angebotsformular für die gesamte Vertragslaufzeit von zwei Jahren ergibt. Maßgeblich ist dabei der Gesamtpreis für das verbindliche Ausspielvolumen (A) von 2.500.000 TB. Angebote mit einem Preis oberhalb von 1,20 EUR/TB (zzgl. USt.) werden nicht berücksichtigt. Die Rangfolge der Angebote ergibt sich aus der Höhe der Gesamtangebotssumme (Z) inkl. Umsatzsteuer, zz. 19%. Die Zuordnung zu den Losen erfolgt entsprechend der Rangfolge der Angebote: - Los 1 wird dem Bieter mit der niedrigsten Gesamtangebotssumme zugeteilt. - Los 2 wird dem Bieter mit der zweitniedrigsten Gesamtangebotssumme zugeteilt. Das verbindliche Ausspielvolumen je Los beträgt 2.500.000 TB, beginnend mit dem 01.09.2026 bis zum 31.08.2028. Im Falle identischer Gesamtangebotsendsummen (Z) entscheidet die höhere Eignungsgüte der Referenz.
Eignung6 von 6 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Dem Angebot sind geeignete Referenzen gemäß "Anlage 07 Referenzen" aus den letzten drei Jahren beizufügen. Die Referenzen müssen Leistungen aus dem Medien-, Gaming- oder Nachrichtenumfeld oder vergleichbare Leistungen zur Verbreitung von AV-Inhalten einschließlich des erforderlichen Betriebs beschre … ganz lesenkürzer
Dem Angebot sind geeignete Referenzen gemäß "Anlage 07 Referenzen" aus den letzten drei Jahren beizufügen. Die Referenzen müssen Leistungen aus dem Medien-, Gaming- oder Nachrichtenumfeld oder vergleichbare Leistungen zur Verbreitung von AV-Inhalten einschließlich des erforderlichen Betriebs beschreiben. Als vergleichbare Leistung gilt insbesondere der Betrieb einer CDN-Plattform entweder als CDN-Plattformbetreiber oder als CDN-Dienstleister. Der Umsatz für eine CDN-Plattform muss in den letzten drei Geschäftsjahren pro Jahr bei mindestens EUR 2,0 Mio. exkl. Ust. gelegen haben Die Referenzen müssen mindestens eine Referenz für das Live-Streaming und eine weitere Referenz für das On-Demand-Streaming umfassen. Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten: - Name und Anschrift des Auftraggebers - Nach Möglichkeit Auftragswert/Umsatz in Euro - Ausführung/Leistungszeit (genaue Angaben von Monats- und Jahreszahl) - Nach Möglichkeit Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer - Kurzbeschreibung des Referenzprojektes inkl. Angaben zur maximalen und durchschnittlichen Ausspielbandbreite sowie zum ungefähren Ausspielvolumen pro Monat - Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigen-anteil/ Nachunternehmereinsatz - Inhalt und Umfang der Betriebsleistungen inklusive der Supportleistungen - Verfügbarkeitsanforderungen Detaillierte Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in einer selbst zu erstellenden Anlage zu machen. Die Anlage ist mit "Beiblatt - Referenzen" zu bezeichnen, durchzunummerieren und mit dem Angebot einzureichen. Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben innerhalb der Referenzen zu achten. Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachtunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter muss durch Unterschrift auf der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" erklären, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird: Personenschäden 2.000.000,00 EUR Sachschäden 1.000.000,00 … ganz lesenkürzer
Der Bieter muss durch Unterschrift auf der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" erklären, dass er eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindest-Deckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird: Personenschäden 2.000.000,00 EUR Sachschäden 1.000.000,00 EUR allgemeine Vermögensschäden 100.000,00 EUR Weiter ist zu erklären, dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
In der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens pro Geschäftsjahr sowie der Umsatz aus Leistungen anzugeben, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschä … ganz lesenkürzer
In der "Anlage 04 Eignungsanforderungen" sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens pro Geschäftsjahr sowie der Umsatz aus Leistungen anzugeben, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert anzugeben. Folgender Mindestumsatz muss vorliegen: Im für dieses Verfahren vergleichbaren Geschäftsumfeld 2,0 Mio. Euro pro Jahr exkl. USt. jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre. Bieter, deren Mindestumsatz unter dem vorgenannten Betrag liegt, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Bietergemeinschaften kann der Nachweis des Mindestumsatzes wie folgt erbracht werden: - entweder durch ein einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft, das den geforderten Mindestumsatz eigenständig erreicht, - oder durch die Zusammenrechnung der Umsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, sofern diese in Summe den geforderten Mindestumsatz erreichen oder überschreiten. Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Mindestumsatz, einzeln oder in Summe, unter dem vorgenannten Betrag liegt, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Für Nachunternehmer gelten die Regelungen gleichlautend.- Umweltmanagementmaßnahmen
Grundsätzlich erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen den Einsatz von umweltschonenden Prozesse, die darauf ausgerichtet sind den Energieverbrauch zu senken und CO2-Emmissionen zu verringern. Es sind die Umweltmanagement-Maßnahmen für die gesamte Prozesskette z … ganz lesenkürzer
Grundsätzlich erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen den Einsatz von umweltschonenden Prozesse, die darauf ausgerichtet sind den Energieverbrauch zu senken und CO2-Emmissionen zu verringern. Es sind die Umweltmanagement-Maßnahmen für die gesamte Prozesskette zu beschreiben, die das Unternehmen während der Auftragsausführung einsetzt und die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Hierzu gehören z.B. Angaben, inwieweit bei der Auftragsabwicklung umweltschonende Sachmittel zum Einsatz kommen, durch welche Maßnahmen die Energieeffizienz beim Streaming und in den Rechenzentren kontinuierlich verbessert wird, wie die Ziele geprüft werden und wo der Zielerreichungsgrad publiziert wird. Sollte eine Zertifizierung gemäß ISO 14001, ISO 50001 oder gleichwertig vorliegen, so ist das entsprechende Zertifikat als Nachweis einzureichen. Die Beschreibung dieser Maßnahmen sind in einer selbst zu erstellten Anlage beizufügen und zwingend einzureichen. Die Beschreibung darf drei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten, wobei bildhafte Darstellungen zulässig sind. Bieter, die keine Beschreibung zum Umweltmanagement einreichen, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 31.08.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann den Vertrag zum Zwecke des ordnungsgemäßen Übergangs auf einen neuen Dienstleister um bis zu sechs Monate über die Laufzeit hinaus zu gleichen Konditionen und mit bei Bedarf erhöhtem Volumen verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 22.04.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Der WDR wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Teststellung gem. Ziffer 4.3.4 zur Überprüfung der Funktionen durchzuführen. Ziel der Teststellungen ist, die vom WDR in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Leistungsanforderungen zu verifizieren. Gilt der Test als nicht bestanden, wir … ganz lesenkürzer
Leistung: Der WDR wird im Rahmen der Angebotsauswertung eine Teststellung gem. Ziffer 4.3.4 zur Überprüfung der Funktionen durchzuführen. Ziel der Teststellungen ist, die vom WDR in der Leistungsbeschreibung aufgestellten Leistungsanforderungen zu verifizieren. Gilt der Test als nicht bestanden, wird das Angebot des Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die alle Anforderungen nach den Vergabeunterlagen erfüllen. Darüber hinaus kommen nur Angebote in die Wertung, die einen Preis von 1,20 EUR/TB zzgl USt. unterschreiten. Dabei ist es den Bietern nur gestattet ein Angebot einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf de … ganz lesenkürzer
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGM0H4#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Westdeutscher Rundfunk
- Anschrift
- Appellhofplatz 1, 50667 Köln
- Kontakt
- vergabe_dpt@
wdr.de
Bei uns erfasst
- Übertragungsressourcen aus den Spielstätten der 1. und 2. Fußball-Bundesliga15.04.2025 · 3 Angebote
- WDR Regionet - Bereitstellung und Betrieb von Übertragungswegen05.06.2024 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4fe710d-3bd1-452c-a30b-aa7158d526a2.