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Bereitstellung eines Tools zur Medienanalyse und Social Media Management

Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde) · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen FB 2025001118veröffentlicht 21.08.2025erstmals 21.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 412 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 21.08.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg20457, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (47 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 15 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde)
    vor 14 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über fbhh-evergabe.web.hamburg.de
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    100 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Leistung beinhaltet das Bereitstellen von Online-Tools zum Medienmonitoring, der Erstellung von Pressespiegeln sowie zum Social Media-Management. Es erfolgt eine Aufteilung in Fachlose: Los 1: Tool für den Pressebereich Los 2: Tool für den Social Media-Bereich

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Tool für den Pressebereich (Leistungsbaustein I)

Bereich des Medienmonitorings

2 Jahre–
2
Tool für den Social Media-Bereich (Leistungsbaustein II)

Bereich des Social Media Managements

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis30 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogLeistungskriterien Los 1: Leistungsbaustein I – Medienmonitoring - Darstellung der Funktionalitäten des Tools: Die Darstellung darf insgesamt 10 DIN A 4-Seiten, Schriftgröße Arial 11 Pkt oder vergleichbar nicht überschreiten. Das eingereichte Konzept wird durch eine Bewertungskommission der Bedarfsstelle bewertet. Es können max. 500 Punkte erreicht werden. Der Bieter soll so kurz wie möglich darstellen, ob die Funktionen vom Tool abgedeckt werden und ggf. ergänzen, falls Leistungen nur mit Einschränkungen (in diesem Fall bitte ausführen) erbracht werden können. Seiten, welche über die genannte maximale Seitenzahl hinausgehen, werden in der Bewertung nicht berücksichtigt. - Präsentation der Funktionalitäten: Der Bieter soll im Rahmen einer kurzen Präsentation das Tool im Allgemeinen und die Funktionen in Hinsicht auf die erforderlichen Leistungen präsentieren. Die Präsentationsweise steht dem Bieter frei (PowerPoint, Live-Demo etc.), der AG soll sich jedoch ein Bild davon machen können, dass das Tool die Anforderungen erfüllt und benutzerfreundlich ist. Die Bewertungskriterien der Präsentation beziehen sich auf die Ausführlichkeit der Darstellung des geforderten Funktionsumfangs, die Benutzerfreundlichkeit und Performance des Tools während der Präsentation und die Qualität der Antworten des Bieters auf inhaltliche und technische Nachfragen des AG. Hierbei wird auch bewertet, inwiefern der Bieter die speziellen Bedürfnisse des AG berücksichtigt. Es können max. 50 Punkte erreicht werden. - Testphase: Durch die Bereitstellung eines Testzugangs kann sich der AG einen umfänglichen Eindruck des Tools und der Funktionalitäten insbesondere in Hinblick auf die spezifischen Anforderungen machen. Die Bewertungskriterien der Testphase beziehen sich auf die Wahrnehmung der Benutzerfreundlichkeit und Performance des Tools (wie Ladezeiten und Systemverfügbarkeiten), die Praktikabilität der Nutzeroberfläche, den Einarbeitungsaufwand, die Qualität von Tutorials und Hilfedokumentationen, den Funktionsumfang der Module (Redaktionsplanung, Community Management, Analyse, Social Listening bzw. Medienmonitoring, Newsletter), die Erfüllung der Anforderungen nach Einschätzung des AG, die App und der Support und die Hilfestellung durch einen AP des Bieters während der Testphase. Es können max. 150 Punkte erreicht werden. Hinweis: Die Kriterien „Testphase“ und „Präsentation“ werden zunächst nur für die drei Bieter bewertet, deren Angebote am aussichtsreichsten sind. Die Ergebnisse aller Kriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl zusammengerechnet.

Eignung4 von 4 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eignungsvordruck Den entsprechenden Vergabevordruck Nr. 04 finden Sie in den Vergabeunterlagen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739). - Bietergemeinsch … ganz lesen- Eignungsvordruck Den entsprechenden Vergabevordruck Nr. 04 finden Sie in den Vergabeunterlagen. Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739). - Bietergemeinschaft: Sofern Sie als Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen möchten, reichen Sie zusätzlich zu dem Eignungsvordruck die Erklärung der Bietergemeinschaft ein. Den Vordruck können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen (Vergabevordruck 12). - Erklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zum Nachweis Ihrer Eignung sind mindestens 2 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs seit spätestens Januar 2022 vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bei diese … ganz lesenZum Nachweis Ihrer Eignung sind mindestens 2 Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs seit spätestens Januar 2022 vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils • Art der Leistung • Auftragszeitraum und -umfang, • Auftragssumme auf jeweils maximal einer Seite zu nennen (die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt). Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
100 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
In der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: - Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Si … ganz lesenIn der Regel müssen Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren rügen, damit ihr Nachprüfungsantrag zulässig ist. Entsprechend sind folgende Rügefristen zu beachten: - Soweit Sie Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt haben, müssen Sie diese gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen, vgl. § 160 Abs.3 S. 1 Nr. 1 GWB; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen Sie bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S.1Nr. 2 GWB; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, müssen Sie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3. Für den Nachprüfungsantrag gelten folgende Fristen: - 15 Kalendertage, nachdem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist, dass wir Ihrer Rüge nicht abhelfen wollen, vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. GWB. -30 Kalendertag im Falle einer fehlenden Bekanntmachung des öffentlichen Auftrags nach § 135Abs. 1 Nr. 2 GWB , nachdem Sie von uns über den Abschluss des Vertrags informiert wurden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, vgl. § 135 Abs. 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

67vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (52 Lose mit Angabe)
271.437 €Zuschlagswert im Median
214.812 € – 566.850 €mittlere Hälfte, 16 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hamburg (11 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 22.09.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 22.09.2025
  4. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 22.09.2025
  5. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 22.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 409e40e5-326c-4757-a633-c056175313ae.