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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Marburg-Biedenkopf (West) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH (stv. für Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf) · Marburg, Hessen

Aktenzeichen 24806 II 22 (West)veröffentlicht 21.01.2025Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 61 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
84 Monate
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 79 %, Leistung und Qualität 21 %.

  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (betreffend Angebot ohne Option)60 %
  • 2. Realisierungszeitraum (betreffend Angebot ohne Option)16 %
  • 3. Endkundenprodukte (wertungsrelevant für Angebot ohne Option)4 %
  • 4. Marketing- und Vertriebskonzept (wertungsrelevant für Angebot ohne Option)5 %
  • 5. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke und Realisierungszeitraum betreffend die Option „dunkelgraue Flecken“15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,2 Punkte
25 % teurer−15,8 Punkte
50 % teurer−26,3 Punkte
100 % teurer−39,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat im Auftrag von insgesamt 8 Städten (Amöneburg, Kirchhain, Neustadt, Stadtallendorf) und Gemeinden (Ebsdorfergrund, Fronhausen, Lohra, Weimar) des Landkreises Marburg-Biedenkopf den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet "West" in Auftrag gegeben. Die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH hat dazu im Rahmen der Richtlinie des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" sowie im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" endgültige Förderzusagen erhalten.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Kosten
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (betreffend Angebot ohne Option)Gewichtung (Punkte, genau) 60Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (60). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß der Anlage (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“, Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
Qualität
2. Realisierungszeitraum (betreffend Angebot ohne Option)Gewichtung (Punkte, genau) 16Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (16). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,6 Punkte weniger in der Bewertung.
Kosten
3. Endkundenprodukte (wertungsrelevant für Angebot ohne Option)Gewichtung (Punkte, genau) 4Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 1 Punkt erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 4 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,4 Punkte weniger in der Bewertung. Die Endkundenprodukte sind jeweils unter Verwendung des Formblattes Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung anzugeben. Die folgenden Produkte werden wie beschrieben jeweils einzeln gewertet: Privatkunden: - Standardprodukt mit ≥ 100 Mbit/s symmetrisch, Max. 1 Punkt. - Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch, Max. 1 Punkt. Geschäftskunden: - Standardprodukt mit ≥ 500 Mbit/s symmetrisch, Max. 1 Punkt. - Premiumprodukt mit ≥ 1 Gbit/s symmetrisch, Max. 1 Punkt.
Qualität
4. Marketing- und Vertriebskonzept (wertungsrelevant für Angebot ohne Option)Gewichtung (Punkte, genau) 5Mit dem Angebot ist ein Marketing- und Vertriebskonzept vorzulegen, und insbesondere die unter Abschnitt III. 4. der Leistungsbeschreibung aufgeführten Angaben beinhaltet. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen, Ausgangspunkt ist die nachfolgende Bewertungsskala. die Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Textliche Umschreibung des Erfüllungsgrades: - erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot hinsichtlich des Bewertungskriteriums in höchstem Maße; lässt in Bezug hierauf besonders hervorragende Leistung ohne jede Schwächen erwarten (Notenwert: sehr gut = 5 Punkte). - erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium in praktisch jeder Hinsicht; lässt in Bezug hierauf eine deutlich und durchgängig überdurchschnittliche Leistung mit im Verhältnis zu den Stärken fast vernachlässigbaren Schwächen erwarten (Notenwert: gut = 4 Punkte). - erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium etwas besser als mittelmäßig; lässt in Bezug hierauf auch unter Berücksichtigung etwaiger qualitativer Nachteile eine tendenziell überdurchschnittliche Leistung erwarten, die Stärken überwiegen die vorhandenen Schwächen in Bezug auf das Kriterium (Notenwert: vollbefriedigend = 3 Punkte). - erfüllt die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium mittelmäßig; lässt in Bezug hierauf jedoch keine überdurchschnittliche Leistung erwarten, Stärken und Schwächen halten sich in Bezug auf das Kriterium noch (knapp) die Waage (Notenwert: befriedigend = 2 Punkte). - erfüllt gerade noch die qualitativen Anforderungen an das Angebot im Hinblick auf das Bewertungskriterium; lässt in Bezug hierauf noch hinreichende, aber kaum mittelmäßige Leistung erwarten, da die Schwächen im Verhältnis zu den Stärken in Bezug auf das Kriterium deutlich überwiegen (Notenwert: ausreichend = 1 Punkt). - genügt nicht den qualitativen Anforderungen an die Erfüllung des Bewertungskriteriums; lässt in Bezug hierauf keine brauchbare Leistung erwarten (Notenwert: ungenügend = 0 Punkte). Die Aspekte, auf welche es der Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt wird stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben.
Kosten
5. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke und Realisierungszeitraum betreffend die Option „dunkelgraue Flecken“Gewichtung (Punkte, genau) 15a) Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke betreffend die Option „dunkelgraue Flecken“: Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke in Bezug auf die Option „dunkelgraue Flecken“ (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß der Anlage (Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“, Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen. - Max. 10 Punkte. b) Realisierungszeitraum betreffend die Option „dunkelgraue Flecken“: Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (5). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0,5 Punkte weniger in der Bewertung. - Max. 5 Punkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
In Bezug auf den Ausbau der in der Adressliste (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) gesondert ausgewiesenen Adressen, die als Privathaushalte in sogenannten „dunkelgrauen Flecken“ im Sinne von § 1 Abs. 5 Gigabit-RR über mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (Down- … ganz lesenIn Bezug auf den Ausbau der in der Adressliste (Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) gesondert ausgewiesenen Adressen, die als Privathaushalte in sogenannten „dunkelgrauen Flecken“ im Sinne von § 1 Abs. 5 Gigabit-RR über mehr als 100 Mbit/s im Download, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch (Down- und Upload) verfügen und als solche erst ab dem 01.01.2023 förderfähig sind, beabsichtigt die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit der „dunkelgrauen Flecken“ sowie der Finanzierbarkeit der Erschließung der „dunkelgrauen Flecken“ durch die Fördermittelgeber den Konzessionsnehmer auch insoweit mit der Planung, Errichtung und den Betrieb eines P2P-fähigen Netzes zu beauftragen. Bieter haben die Option „dunkelgraue Flecken“ daher in ihren Angeboten zwingend zu berücksichtigen (siehe auch nachfolgende Ziff. 4., Unterkategorie „Angebot Option „dunkelgraue Flecken““). Die Erweiterung um die förderfähigen „dunkelgrauen Flecken“ soll als Option im Zuwendungsvertrag (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) vereinbart werden. Die Option kann durch die Breitband Marburg Biedenkopf GmbH ausgeübt werden, sobald die Förderfähigkeit durch die Fördermittelgeber festgestellt und die Finanzierung sichergestellt ist, jedoch spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Zustandekommen des mit dem Konzessionsnehmer abzuschließenden Zuwendungsvertrages. Sollte die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH nicht in der Lage sein, die Option innerhalb dieser Frist auszuüben, werden sich die Vertragsparteien ins Benehmen setzen und die Möglichkeit einer Umsetzung der Erschließung von Optionsadressen vertrauensvoll prüfen. Sollte die im Hinblick auf die Option ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke nachweisbar, z. B. aufgrund gestiegener Tiefbaukosten, um mehr als 15 % gegenüber der dem Angebot zugrundeliegenden Kalkulation der Option gestiegen sein, kann der Konzessionsnehmer der Ausübung der Option widersprechen. Die Vertragsparteien werden sich sodann ins Benehmen setzen und eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeitslücke im Hinblick auf die Option vertrauensvoll prüfen. Voraussetzung für eine Förderung der Optionsadressen ist die Durchführung eines zuwendungs- und beihilferechtlich erforderlichen Markterkundungsverfahrens. Dieses wird zeitnah durchgeführt werden, sobald die Voraussetzungen für Veröffentlichungen für Markterkundungsverfahren nach dem Förderrechtsrahmen für sog. dunkelgraue Flecken geschaffen worden sind. Eine Förderung der Optionsadressen kann somit nur dann stattfinden, wenn sich die Förderfähigkeit der jeweiligen Optionsadresse im Markterkundungsverfahren herausstellt; es besteht somit kein Anspruch des zu bezuschlagenden Bieters auf Umsetzung der Option im Ganzen bzw. in dem zunächst zugrunde gelegten Umfang.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonz … ganz lesenDie vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann die Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GlasfaserPlus GmbH, Köln3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Breitband Marburg-Biedenkopf GmbH (stv. für Städte und Gemeinden des Landkreises Marburg-Biedenkopf)
Art
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Anschrift
Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (19 Lose mit Angabe)
17,36 Mio. €Zuschlagswert im Median
5,13 Mio. € – 46,01 Mio. €mittlere Hälfte, 16 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 38531436-8576-46ea-9a59-3391872a0d19.