Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten im Odenwaldkreis im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Odenwald Gigabit Gesellschaft mbH · Erbach, Hessen
Aktenzeichen 26466 II 23veröffentlicht 18.11.2024Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Erbach64711, Odenwaldkreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke40 %
- 2. Höhe der Endkundenpreise10 %
- 3. Qualität des technischen Konzepts zur Projektrealisierung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags. ______________________________________________________________________________
Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind gemäß § 149 Nr. 8 GWB das GWB Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.
Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.
Die OGIG - Odenwald Gigabit Gesellschaft (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat zur Versorgung aller unterversorgten Haushalte mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen unter dem Vorbehalt der bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide durch den Bund und das Land Hessen in Auftrag gegeben.
Beschreibung des Loses
Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- 1. Höhe der WirtschaftlichkeitslückeGewichtung (Punkte, genau) 40Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (= max. vom Bieter geforderter Zuwendungsbetrages als sog. verlorener Zuschuss) für Errichtung und Betrieb des jeweiligen Gigabitnetzes gemäß den Bedingungen aus der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen. Das Angebot mit dem der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachfolgend: „das Bestangebot“) hat die volle Punktzahl (400) erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Hat sich ein Wert von z.B. 10 % ergeben, hat dieses Angebot 10 % und damit 40 Punkte weniger in der Bewertung erhalten.
- Kosten
- 2. Höhe der EndkundenpreiseGewichtung (Punkte, genau) 10Bei der Wertung dieses Kriteriums wurde der Gesamtpreis für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür wurden für jedes Privatkundenprodukt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d. h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Für jedes Geschäftskundenprodukt wurden jeweils sämtliche monatliche Kosten für 36 Monate hochgerechnet (d. h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 36 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) hat die vollen 25 Punkte erhalten. Zu den verbleibenden Angeboten wurde die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Hat sich ein Wert von z.B. 10 %, dann hat dieses Angebot 10 % und damit 2,5 Punkte weniger in der Bewertung erhalten. Unterkriterium: - Privatkunden-Produkt mit Bandbreiten zwischen 200 Mbit/s und ≥ 500 Mbit/s im Download - Privatkunden-Produkt mit Bandbreiten zwischen 501 Mbit/s und ≥ 1.000 Mbit/s im Download - Geschäftskunden-Produkt mit Bandbreiten zwischen 200 Mbit/s und ≥ 500 Mbit/s im Download - Geschäftskunden-Produkt mit Bandbreiten zwischen 501 Mbit/s und ≥ 1.000 Mbit/s im Download
- Qualität
- 3. Qualität des technischen Konzepts zur ProjektrealisierungGewichtung (Punkte, genau) 50Qualität des vorgelegten Konzepts zu Errichtung und Betrieb des zu errichtenden Gigabitnetzes gemäß den Bedingungen aus der Leistungsbeschreibung (vgl. Ziff. III. 4.) und den sonstigen Vergabeunterlagen. Bewertet wurde das Konzept gemäß folgender Unterkriterien: 3.1 Planung 3.2 Tiefbau 3.3 Netzstruktur 3.4 Störungsfreier Betrieb und Wartung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. und 2. Vergabekammer beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabe … ganz lesenkürzer
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| PEB Breitband GmbH & Co. KG, Darmstadt | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Odenwald Gigabit Gesellschaft mbH
- Art
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Helmholtzstraße 1a, 64711 Erbach
- Website
- oreg.de
- Kontakt
- info@
oreg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- GlasfaserPlus GmbH8 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Deutsche GigaNetz GmbH2 Zuschläge
- PEB Breitband GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 01.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung beb356e4-3518-4c66-8c83-9e66d353a0bf.