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Bereitstellung einer ESM-Plattform

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) · Mainz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen V94-2025veröffentlicht 06.11.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 413 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Mainz.

Alle Ausschreibungen: Software in Rheinland-Pfalz (18 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 36 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Mainz55116, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die ISB beabsichtigt die Steuerung der IT-Prozesse und perspektivisch der Bank-Prozesse in einer Plattform zu bündeln. Derzeit werden die aufsichtsrechtlich relevanten (IT-)Prozesse über mehrere Tools gesteuert, was zu Dateninkonsistenzen führt, die im Rahmen einer BaFin-Prüfung beanstandet wurden. Um diesen Miss-stand zu beseitigen, sollen alle Prozesse und die dazu notwendigen Daten in einer Enterprise Service Management (ESM) Plattform gebündelt werden.

Beschreibung des Loses

Die ESM-Plattform muss die folgenden regulativen Vorgaben erfüllen: - Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich der DORA (Digital Operational Resilience Act) - Hosting- und Applikationsanforderungen nach MaRisk - Hosting- und Applikationsanforderungen nach DSGVO Die Plattform muss die Anforderungen gemäß der IT-Strategie, DORA-Strategie und IKT-DPR-Strategie der ISB umzusetzenden Standards, u.a. BSI 200-1, BSI 200-2, BSI 200-4, BSI C5 sowie die Standards der ISO 27xxx-Reihe unterstützen. Sie sollte die Vorgaben der IT-Infrastructure Library (ITIL4) als de-facto-Standard für den IT-Betrieb der ISB abbilden können. Die Plattform muss in einem EU konformen Hosting verfügbar sein Die Beschaffung, die Implementierung und der Betrieb der Software muss über einen Auftragnehmer aus der EU (legal entity) erfolgen. Die Leistungsbeschreibung umfasst die Anforderungen an die Software, die Konzeption und Implementierung wie folgt: - IT Service Management - IT Operations Management zur Erfassung der Infrastruktur - Anforderungen zur Erfüllung der DORA Compliance (Fokus GRC) - Sowie Betrieb der Plattform und Applikationen Zur Sicherung der Investition muss die ESM-Plattform bereits alle in der Leistungsbeschreibung definierten Funktionen enthalten und über ein einheitliches Datenmodell verfügen, welches eine zukünftige Ausweitung des Funktionsumfangs der Plattform über weitere folgende Projekte ermöglicht. Darüber hinaus umfasst die Leistungsbeschreibung die Bereitstellung der für die Nutzung des geplanten Funktionsumfangs benötigten Lizenzen sowie den Betrieb der ESM-Plattform als SaaS inkl. ISB-spezifischer Anpassungen bzw. Konfigurationen für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren inklusive Einbettung der Software in die Systemlandschaft der ISB über geeignete Schnittstellen. Dies soll sowohl die Bereitstellung einer Produktiv- als auch zweier non-Produktiv Umgebungen einschließen sowie weitere bei Bedarf zu benennende Umgebungen beinhalten

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Qualität70 %
Preis
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums (ZK) "Preis" fließen die vom Bieter gemachten Angaben im Preisblatt gem. "C10 Preisblatt ESM Plattform" ein (PA = Preis des zu bewertenden Angebots). Hierzu wird zunächst der niedrigste Bewertungspreis (PN) ermittelt. Das preiswerteste Angebot erhält die volle Punktzahl von 30 Punkten. Die Punktzahlen der weiteren Angebote werden im Verhältnis zum preiswertesten Angebot referenziert. Dabei wird folgende Formel angewendet: ZK(Preis) = PN/PA*30
Qualität
In die Ermittlung des Zuschlagskriteriums "Qualität" fließen die vom Bieter gemachten Angaben gem. "C11 Wertungsmatrix Qualität" ein. Hierzu werden die Angaben der B-Kriterien bewertet, jeweils multipliziert mit dem individuellen Gewichtungsfaktor. In Summe können maximal 70 Punkte erreicht werden. Das Zuschlagskriterium "Qualität" gliedert sich in folgende Unterkriterien: - Konzept ITOM / ITSM Funktionalitäten (15%) - Governance, Risk, Compliance Funktionalitäten (GRC) (15%) - Nicht funktionale Anforderungen (10%) - Betriebsmodell (10%) - Fachkonzept Betriebssupport (10%) - Projektmanagement und Personaleinsatzkonzept (10%)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der F … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YQNMYPD#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ITSM Consulting GmbH, Bodenheim2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Rheinland-Pfalz gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.09.2025 auf 19.09.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 12.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e0ebc74-5a26-4bfd-95e8-89d00314e3fe.